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ALLRIS - Auszug

21.06.2011 - 3.12 Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kooperation...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stankat erläutert dem Ausschuss den Sachverhalt entsprechend der Vorlage. Diese habe nicht mehr in die Sitzungen der Fachausschüsse eingespeist werden, da sie erst erstellt werden konnte, nachdem das Land das Ausführungsgesetz zum SGB II beschlossen habe. Der Jugendhilfeausschuss sei jedoch in seiner Sitzung am 25.05.11 ausführlich mittels einer PowerPoint Präsentation informiert worden. Dabei sei daraufhingewiesen worden, dass es eine entsprechende Vorlage für den Kreistag geben werde. In der letzten Sitzung des BKS-Ausschuss sei aus Zeitgründen auf die Präsentation verzichtet worden, er habe jedoch trotzdem über das Thema informiert. Er weist daraufhin, dass die alte Richtlinie am 31.07.11 auslaufe. Es hätte jedoch die Beschlussfassung auf Landesebene abgewartet werden müssen, ansonsten hätte man dieses Thema früher in die politischen Gremien gegeben. Frau Lessing bestätigt die Ausführungen von Herrn Stankat, er habe den Sachverhalt im Jugendhilfeausschuss ausführlich dargestellt. Herr Dieck lobt die gute Vorlage, welche den Sachverhalt klar darstelle. Er spricht sich dafür aus, heute eine Entscheidung zu treffen. Daneben gebe es morgen eine Sondersitzung des BKS-Ausschusses. Dort könne der Ausschuss die Thematik beraten. Herr Kittler bittet um eine Stellungnahme, ob im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket die Kontinuität der Leistungen gewährleistet sei. Frau Olef erkundigt sich nach der Verteilung der Mittel auf die einzelnen Schulen. Zu diesen Fragen führt Herr Stankat aus, dass die Kontinuität der Leistungen rechtlich gewährleistet sei, zukünftig müsse jedoch ein Antrag gestellt werden. Zur Verteilung der Mittel führt er aus, dass es einen Stichtag gebe, bis wann die Anträge vorliegen müssten, anschließend erfolgt die Verteilung der Mittel auf Grundlage der in der Richtlinie dargestellten Berechnung auf die Schulen. Danach stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt  / der Kreistag beschließt, die von der Verwaltung im Entwurf vorgelegte Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie zur Förderung von Schulsozialarbeit rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig wird die bisherige Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule rückwirkend zum 01.01.2011 außer Kraft gesetzt. Die Landrätin wird ermächtigt, den Wortlaut der Richtlinie vor ihrer Ausfertigung an rechtliche Erfordernisse sowie an das Ergebnis einer einvernehmlichen Abstimmung mit den Städten, Ämtern und Gemeinden anzupassen. Die Gremien sind sodann zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage