13.04.2011 - 3.3 Arge Bauhof
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 13.04.2011
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert einführend den Sachverhalt. Ziel müsse es sein, im Mai einen entsprechenden Vertragsentwurf zu erarbeiten, welcher ebenfalls dem Hauptausschuss des WZV vorgelegt werden könne, und im Kreistag im Juni eine abschließende Beschlussfassung herbeizuführen. Die Landrätin erläutert dazu den genauen Zeitplan. Der Vertragsentwurf solle am 16.05. im WRI-Ausschuss beraten werden, am 19.05. im Hauptausschuss und am 23.06. im Kreistag. Herr Dieck spricht sich anschließend dafür aus, sich von der Vergangenheitsbewältigung zu lösen und erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion. Herr Kittler erklärt dazu, dass er diesem Antrag in der Sache zustimmen könne, er bitte jedoch darum, die Begründung aus dem Ergänzungsantrag seiner Fraktion mit aufzunehmen. Frau Lessing spricht sich ebenfalls für eine Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 A GkZ aus. Sie könne jedoch nicht nachvollziehen, warum die CDU-Fraktion in ihrem Antrag auf die Beschlüsse aus der Vergangenheit verweise. Auch die FDP-Fraktion spreche sich für eine Verwaltungsgemeinschaft aus. Eine Parität solle es nur noch auf Steuerungsebene geben. Herr Kretschmer erklärt auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass der WZV den vorgestellten Zeitplan einhalten könne. Herr Mohr betont anschließend, dass der WRI-Ausschuss sich ebenfalls mit dem Bundesleistungskatalog befassen müsse. Herr Hansen ergänzt, dass auch die Haftungsfrage betrachtet werden müsse, da die Straßenbaulast beim Kreis verbleibe. Die Landrätin weist daraufhin, dass es ein Restrisiko bei der Ausschreibungspflicht gebe. Anschließend erklärt Herr Dieck, dass in Punkt 1 das Antrages seiner Fraktion der Teil „die Ziffern 3 – 5 des HA-Beschlusses vom 04.06.2009, der Absatz 2 der HA-Beschlusses vom 25.02.2010 sowie“ gestrichen werden könne. Den so geänderten Antrag stellt der Vorsitzende zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
1. Im Interesse einer wirtschaftlichen Erledigung der Aufgaben im Straßenbetriebsdienst sind die unter Ziffer 7 des LRH-Berichtes vom 18.03.2011 unterbreiteten Vorschläge kurzfristig umzusetzen.
2. Dabei sind die notwendigen Kosten für eine ordnungsmäßige Unterhaltung des Kreisstraßennetzes auf der Grundlage des Bundesleistungskataloges für die Unterhaltung des Bundesfernstraßennetzes zu ermitteln und dem WRI-Ausschuss zu seiner Sitzung am 16.05.2011 zur Beratung und Entscheidung zu unterbreiten.
3. Der Entwurf eines auf den Normalfall einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ abzuschließenden Vertrages zwischen dem Kreis Segeberg und dem WZV auf den vorgenannten Grundlagen ist dem Hauptausschuss zu seiner Sitzung am 19.05.2011 zur Vorberatung und dem Kreistag zur Entscheidung am 23.06.2011 mit entsprechenden Beratungs- und Entscheidungsunter-/grundlagen vorzulegen.
Anlagen
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