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18.11.2025: Einfache Antragsstellung mit dem Servicekonto Schleswig-Holstein

Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat ein Informationsvideo über die Vorteile des Servicekontos Schleswig-Holstein (SH) erstellt. In diesem Video wird kurz erklärt, wie einfach eine Registrierung im Servicekonto ist und welche Dienste damit genutzt werden können. Das Video ist ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung verfügbar.

Mit dem Servicekonto SH können Bürger*innen des Kreises Segeberg ihre Anträge einfacher, schneller und datenschutzkonform online stellen. Die Kreisverwaltung setzt verstärkt auf diese Lösung, um den digitalen Austausch zwischen den Bürger*innen und der Verwaltung sicher und noch unkomplizierter zu gestalten. Aus diesem Grund ist eine Registrierung sehr wichtig.

Sicher und komfortabel – das Servicekonto

Es gibt zwei Varianten des Servicekontos:

  • Servicekonto (Basisangebot):

Für viele Online-Dienste reicht ein einfaches Servicekonto aus. Es ist schnell eingerichtet und benötigt lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. So können Bürger*innen problemlos Anträge stellen, die keinen Identitätsnachweis erfordern.

  • Servicekonto Plus (mit Identitätsnachweis):

Für Online-Dienste, die eine Identifizierung erfordern, gibt es das erweiterte Servicekonto Plus. Zur Registrierung benötigen Antragsteller*innen einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp. Damit können die Bürger*innen sich entweder am Computer oder direkt auf ihrem Smartphone anmelden.

Die Kreis-Homepage als zentrale Anlaufstelle

Die Online-Dienste, die mit dem Servicekonto SH verknüpft sind, finden Bürger*innen auf der Kreis-Homepage. Online-Redakteur Robert Tschuschke empfiehlt: "Am besten nutzen Sie die Suchfunktion und geben dort Ihr Thema ein. Wenn es dazu eine Dienstleistung gibt, finden Sie dazu auch mehr und mehr einen Online-Dienst anstelle eines PDF-Antrags. Sie werden im nachfolgenden Schritt automatisch gefragt, ob Sie bereits im Servicekonto registriert sind."

Der Kreis Segeberg ist für rund 560 Dienstleistungen im Landesportal, dem sogenannten Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH), zuständig. Rund 100 davon verfügen über einen Online-Dienst. Ziel ist es langfristig, möglichst alle Formulare in Online-Dienste umzuwandeln.

Alles rund ums Servicekonto gibt's hier

03.11.2025: Kommunalwahl 2023 (Nachrücken eines Kreistagsmitglieds)

  • Datum: 03.11.2025

    Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes (Dr. Dietmar Mehrens, veröffentlicht am 03.11.2025)

    Herr Anton Jeschke hat sein Kreistagsmandat niedergelegt. Herr Dr. Dietmar Mehrens aus Großenaspe rückt als nächster Bewerber des Listenwahlvorschlages der Partei Alternative für Deutschland - AfD - in den Kreistag nach.

07.05.2025: Kommunalwahl 2023 (Nachrücken eines Kreistagsmitglieds)

  • Datum: 07.05.2025

    Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes (Uwe Machnitzki, veröffentlicht am 07.05.2025)

    Herr Julius Gippe legt sein Mandat nieder. Als nächster Bewerber des Listenwahlvorschlages der Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU - rückt Herr Uwe Machnitzki in den Kreistag nach.

Mehr

Sie haben die Wahl - Machen Sie mit!

Ihre Wahl entscheidet mit darüber, wie Zukunft im Kreis Segeberg, in Schleswig-Holstein, in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa gestaltet wird.

An dieser Stelle finden Sie viele Informationen über vergangene und aktuelle Wahlen.

Überblick

Europawahlen

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in direkter Wahl gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene existiert nicht. Die Abgeordneten werden daher in den Mitgliedstaaten nach unterschiedlichen nationalen Verfahren gewählt.

In Deutschland werden die 96 Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union kann im Land des Wohnsitzes an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie oder er kann wählen (aktives Wahlrecht), aber auch gewählt werden (passives Wahlrecht).

Durch das unterschiedliche Wahlrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten finden die Europawahlen nicht an einem einzigen Tag statt. In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird traditionell an einem Werktag gewählt, in anderen an einem Sonntag.

Ergebnisse SH

Ergebnisse Kreis Segeberg


Bekanntmachungen und Informationen


Bundestagswahlen

Alle vier Jahre findet in Deutschland eine Bundestagswahl statt, in der über die Zusammensetzung der Volksvertretung entschieden wird. Grundsätzlich besitzen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei Bundestagswahlen zu wählen.

Nach Artikel 38 Grundgesetz werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Wählbar ist jede*r Deutsche*r, die oder der volljährig und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Mit ihrer Wahl erhalten die Abgeordneten von den Wählenden den auf eine Wahlperiode befristeten Auftrag, die Interessen des ganzen Volkes zu vertreten.


Bekanntmachungen und Informationen

alle 15 Dokumente anzeigen

Landtagswahlen

Kommunalwahlen

Kreiswahlergebnisse Kommunalwahlen 2023

Wahlergebnisse

Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahlen am 14. Mai 2023:

Wahlergebnisse Kreis Segeberg

Auf der Seite des Statistikamtes Nord finden Sie alle Landesergebnisse:

Wahlergebnisse Schleswig-Holstein


Hintergrund

Das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerte Demokratiegebot gilt nicht nur für den Bereich des Bundes, sondern entsprechend Artikel 28 des Grundgesetzes auch für die Bundesländer und ihre Kommunen.

Mit den Kommunalwahlen werden in Schleswig-Holstein die Volksvertretungen der Gemeinden und Städte (Gemeindevertretung, Stadtvertretung) und der Kreise (Kreistage) gewählt.

Die Größe der Vertretung hängt dabei jeweils von der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune ab.

Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl. Gemeindewahl und Kreiswahl sind dabei zwei eigenständige Wahlen, die jedoch in der Vorbereitung und Durchführung organisatorisch miteinander verbunden sind.

Als oberstes Organ der Kommune legt die Gemeindevertretung/Stadtvertretung beziehungsweise der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest und trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten.


Bekanntmachungen und Informationen

alle 23 Dokumente anzeigen

Wahl der Landrätin / des Landrats

Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte vom 16.09.2009 die 1998 eingeführte Direktwahl der Landrät*innen durch die Wähler*innen wieder abgeschafft.

Damit werden Landrät*innen in zwei Bundesländern durch den Kreistag, in allen anderen Bundesländern weiterhin direkt durch das Wahlvolk gewählt.

Die Rechtsgrundlagen für die Wahl der Landrätin / des Landrates finden sich in den Vorschriften der Kreisordnung.

Die Wahl oder Wiederwahl ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers zulässig.

Wählbar zur Landrätin oder zum Landrat ist, wer

  • die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt. Wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und
  • die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt.

Ansprechpartner*innen für Wahl der Landrätin / des Landrats

  • Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung

    Hamburger Straße 30
    (Zugang über Waldemar-von-Mohl-Straße)
    23795 Bad Segeberg

    Karte anzeigen

    Info und Service

    Unser Fachdienst "Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung" besteht aus Mitarbeiter*innen, die die organisations- und personalstrategische Ausrichtung der Kreisverwaltung gestalten. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Personalauswahl, die Organisationsentwicklung/-beratung, das Projektmanagement, das Betriebliche Gesundheitsmanagement oder die Weiterentwicklung der E-Government-Strategie.

    Bürger*innen-Service


    Dokumente und Formulare

    Momentan gibt es keine Dokumente.


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