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Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift

Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Pflichtumtausch der unbefristet gültigen (Papier-)Führerscheine in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein.

Mit den Online-Formularen des Kreises zum neuen Führerschein:

Bürger*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, können einen Umtauschantrag online oder per Post anfordern.

Umtauschantrag anfordern