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Otto Graf zu Rantzau, Landrat in Segeberg von 1928-1932

  • 14.07.1888 als Sohn des Majors Johann Graf zu Rantzau und dessen Ehefrau Marie geboren Freiin Vincke, in Karlsruhe geboren.
  • Sein Großvater war Reichsgraf Otto zu Rantzau, der als Attaché in Paris, Legationsrat und später als Gesandter im diplomatischen Dienst Preußens stand.
  • 1908 Abitur mit der Note "sehr gut" am Gymnasium Baden Baden.
  • 1912 erste juristische Staatsprüfung  mit der Note "gut" nach dem Studium in Genf, Heidelberg und Kiel. Gerichtsreferendar beim Oberlandesgericht Kiel.
  • 1913 Regierungsreferendar bei der Regierung in Schleswig.
  • 1918 Regierungsassessor bei der Regierung in Schleswig, wo er viel im Hause des späteren Außenministers Graf zu Brockdorff-Rantzau verkehrte.
  • 1925 Regierungsrat bei der Regierung in Schleswig, 1928 Oberregierungsrat, vier Monate stellvertretender Landrat des Kreises Johannisburg in Ostpreußen.
  • 01.10.1928 bis 1932 Landrat in Segeberg.
  • 1932 Polizeipräsident in Kiel.
  • 1933 Ministerialrat im preußischen Kulturministerium in Berlin.
  • 04.02.1946 im Alter von 57 Jahren in einem Flüchtlingsquartier in Nierstein am Rhein an Nierenschwund gestorben.

Graf zu Rantzau war seit 1917 mit Lilly Freiin von Malzahn verheiratet. Er hatte 2 Söhne: Hans Friedrich, geboren 18.11.18, gefallen am 28.09.1944 in Kurland und Kai, geboren 18.12.1921, auf See vermisst seit 23.05.1943.

Landrat Graf zu Rantzau lag der Verkehr mit der Landbevölkerung und die Zusammenarbeit mit dem Kreisausschuss, den Beamten und Angestellten ganz besonders.

Während seiner Zeit erfolgte der An- und Ausbau des Kreiskrankenhauses. In den Akten des Geheimen Staatsarchivs in Berlin-Dahlem fand sich folgender Vermerk aus dem Jahr 1932:

"...ein besonders kenntnisreicher und tüchtiger Beamter, der sich während seiner langjährigen Tätigkeit als politischer Dezernent als durchaus loyal erwiesen hat und der den hohen Anforderungen, die an ihn gestellt werden müssen, vollauf gerecht wird..."

Kieler Gestapo-Chef im NS-Staat

Im Zuge des Preußenschlages 1932 wurde der rechtskonservative Graf zu Rantzau als Ersatz für den geschassten Sozialdemokraten Karl Dietrich mit dem Amt des Kieler Polizeipräsidenten beauftragt. In dieser Position unterstützte er die Nationalsozialisten bei der Machteroberung in Kiel durch den Ausbau des Polizeiapparates zum Verfolgungsinstrument, insbesondere durch den Aufbau der lokalen Gestapo, deren Chef er wurde. Die Umbenennungen des Neumarktes in Adolf-Hitler-Platz und des Strandwegs in Hindenburgstraße/Hindenburgufer gehen auf sein Vorschlagsrecht als Polizeipräsident zurück. Auch in den Lynchmord an dem jüdischen Rechtsanwalt Friedrich Schumm am 1. April 1933 verstrickte Graf Rantzau sich schuldhaft, nachdem er als Polizeipräsident bewaffneten SA- und SS-Horden den Zugang zu dem im Polizeigefängnis inhaftierten Schumm gewährt und dessen Ermordung gebilligt hatte.