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Ernst Freiherr von Gayl, Landrat in Segeberg von 1870-1877

1932 als Sohn des späteren Generalleutnants und Großherzoglichen Oldenburgischen Kammerherrn Ludwig Dietrich Eugen Freiherrn von Gayl in Oldenburg geboren.

Nach dem Abitur und Beendigung des juristischen Studiums:

  • 1854 in den preußischen Justizdienst eingetreten. 1854 auch Auskultator beim Stadtgericht in Berlin.
  • 1855 Militärdienst beim 2. Garderegiment zu Fuß.
  • 1857 Referendar im Kammergericht in Berlin.
  • 1861 Gerichtsassessor.
  • 1862 im Justitiariat des preußischen Marineministeriums.
  • 1862 im August Landratsamtsverweser in Teltow.
  • 1863 Landrat des Kreises Teltow - besonderer Verdienst: Ausbau der Straßen und Wege, 1865 führte er die erste Veranlagung zur Grundsteuer ein.
  • 3.6.1870 durch "Allerhöchst Order" zum Landrat des Kreises Segeberg ernannt. Die Versetzung erfolgte, "...weil es im dienstlichen Interesse empfehlenswert erschein, dort (in Segeberg) einen bewährten altpreußischen Landrat in Wirksamkeit treten zu lassen..." ( Geheimes Staatsarchiv Berlin - Dahlem, Rep. 77Nr. 5474).
  • Bis August 1877 Landrat in Segeberg, dann als Regierungsrat an die Regierung in Magdeburg.
  • 1893 Preuß. Geheimer Regierungsrat -  Ehrenbürger der Stadt Magdebrg - 1895 in Magdeburg gestorben.

Von Gayl war verheiratet mit Marianne von der Knesebeck (1843 geboren in Juhnsdorf, gestorben in 1885 zu Juhnsdorf). Die Ehe war kinderlos.