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Anton Graf Schwerin von Krosigk, Landrat in Segeberg von 1966-1990

Ein Porträt des ehemaligen Landrats Anton Graf Schwerin von Krosgk.
  • Geboren 21. Juli 1925 in Heeren/Westfalen, verheiratet, vier Kinder, evangelisch.
  • Schulbesuch: Humanistisches Arndt-Gymnasium in Berlin-Dahlem und von 1941 bis 1943, Internat in Roßleben an der Unstrut, Zeugnis mit Reifevermerk.
  • Arbeitsdienst, Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft von 1943–1945.
  • Nach vorübergehender Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter zwecks Studiums halbjähriger Übergangskursus in Lemgo/Lippe mit Abschlußexamen.
  • Universitätsbesuch und juristische Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg/Breisgau und Göttingen von 1946 bis 1950. Erste juristische Staatsprüfung am 1. April 1950 vor dem Justizprüfungsamt in Celle.
  • Weitere juristische Ausbildung: Referendar von 1950 bis 1953. Große juristische Staatsprüfung am 8. Oktober 1953 vor dem Landesprüfungsamt Nordrhein/Westfalen in Düsseldorf.
  • Berufliche Tätigkeit vor der Wahl zum Landrat: 1. Von 1953 bis 1955 juristischer Mitarbeiter bei der Deutschen Treuhandgesellschaft (Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung) in Frankfurt/Main.
  • Von Anfang 1956 bis September 1957 Bundesinnenministerium – juristischer Hilfsarbeiter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin, nebenberuflich wissenschaftlicher Assistent an der juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin-Dahlem.
  • Danach abgeordnet zum Landrat des Kreises Husum und ab August 1958 für ein Jahr zum Landrat des Kreises Stormarn. Anschließend 3-monatige Tätigkeit als stellvertretender Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages.
  • Von November 1959 bis April 1963 im Bundesinnenministerium (Regierungsrat, später Oberregierungsrat).
  • 3. Mai 1963 auf Wunsch in den Schleswig-Holsteinischen Landesdienst versetzt und bis 31.3.1966 Referent im Innenministerium des Landes (Kommunalabteilung – Finanzaufsicht).
  • Beförderungen: Regierungsrat 1959, Oberregierungsrat 1962, Regierungsdirektor Dezember 1965
  • Im Januar 1966 vom Kreistag gewählt war Graf Schwerin v. Krosigk (parteilos) vom 1.4.1966 bis 31.7.1990 (8888 Tage) Landrat des Kreises Segeberg.

In seine Zeit fielen:

    • die Neugliederung des Kreises infolge der Ämterneuordnung 1966/67,
    • der Anschluß aller Gemeinden 1968/69 an die zentrale Mülldeponie Tensfeld,
    • die Zusammenlegung kleiner Schulen, die einen jahrgangsweisen Unterricht ermöglichte,
    • die vorzeitige Abwasserentsorgung in allen Gemeinden durch erhebliche Kreiszuschüsse,
    • die Eingliederung der Stadt Norderstedt 1970 in den Kreis, die zusammen mit der Entwicklung auch im Übrigen zu einer Verdoppelung der Einwohnerzahl führte.

Bei der Übergabe des Kreises an Graf Schwerin Krosigks Nachfolger war der Kreis Segeberg praktisch schuldenfrei.

Anton Graf Schwerin von Krosigk starb am 19. Juli 2022 bei Leezen.

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