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Ukraine aktuell

Letzte Meldung

In der Nacht zum 24. Februar hat Russland einen großangelegten Angriff auf die Ukraine gestartet. Viele Menschen sind seitdem auf der Flucht. In mehreren Sprachen finden Sie hier und auf der Integreat-App Informationen über Aufenthalt und Asyl, Spenden, Hilfsangebote zu Themen wie psychische Probleme, Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie Arbeit und Unterkünfte.

25.09.2023: Keine Parkplätze am 4. Oktober

Kreis Segeberg. Am Hauptstandort der Kreisverwaltung (Hamburger Straße 30 in Bad Segeberg) stehen Besucher*innen am Mittwoch, 4. Oktober, ganztägig keine Parkplätze zur Verfügung. Grund ist die Baustellensituation in Zusammenhang mit einem erwarteten extrem hohen Besucher*innenaufkommen in der Ausländerbehörde und im Fachdienst "Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration" an diesem Tag. Kund*innen werden gebeten, auf Parkplätze in der Nähe auszuweichen.

25.09.2023: Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit geschlossen

Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung und alle Außenstellen bleiben am Tag vor dem Tag der Deutschen Einheit, also am Montag, 2. Oktober, für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch telefonisch und per E-Mail sind die Mitarbeiter*innen an diesem Tag nicht erreichbar. Bereits vereinbarte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Ab Mittwoch, 4. Oktober, ist die Kreisverwaltung wieder wie gewohnt geöffnet. 

Am Montag, 30. Oktober, dem Brückentag vor dem Reformationstag (31. Oktober), hat die Kreisverwaltung regulär geöffnet.

22.09.2023: Digitalisierung: Mit Online-Diensten Anträge stellen

Kreis Segeberg. Was darf ich auf meinem Grundstück bauen? Wie melde ich eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel an? Wie beantrage ich Eingliederungshilfe für Erwachsene oder einen Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden? All diese Verwaltungsleistungen sind mittlerweile digital abruf- und bearbeitbar.

"Wöchentlich kommen neue Online-Dienste hinzu", sagt Frederike Harder, E-Government-Projektmanagerin des Kreises. "Gemeinsam mit Bund, Land und Kommunen arbeitet der Kreis am digitalen Angebot. Immer mehr digitale Antragsformulare werden von unseren Partner*innen und uns erstellt. Vor allem die Nachnutzung der Services anderer Verwaltungen wird in den kommenden Monaten an Fahrt aufnehmen", so Harder. Aktuell gibt es landesweit mehr als 380 Dienstleistungen mit Online-Anträgen.

Schnell und papierlos

Bürger*innen können neue Anträge vor allem über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein stellen. "Wir empfehlen allen Bürger*innen, sich auf dem Serviceportal anzumelden, also ein Benutzer*innenkonto anzulegen. Dann können alle Anträge vollständig papierlos und schnell bearbeitet werden. Außerdem haben unsere Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, auf einen Antrag direkt zu antworten und gegebenenfalls fehlende Informationen nachzufordern. Das beschleunigt alle Verfahren."

Der kurze Weg zu den Online-Anträgen

Das Serviceportal ist mit der Internetseite des Kreises Segeberg und dem Landesportal ZuFiSH (Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein) verknüpft. In der Regel müssen Bürger*innen einfach die Suchfunktion hier auf der Internetseite nutzen und ihr Anliegen eingeben. Bei dem jeweiligen Dienst oder Thema werden dann eine Leistungsbeschreibung, die entsprechenden Kontaktpersonen und zuständigen Stellen sowie Merkblätter und rechtliche Grundlagen angezeigt. Die digitalen Antragsformulare sind als "Online-Dienste" gekennzeichnet.

ZuFiSH-Leistungen im Bürger*innen-Service des Kreises

Mehr

Schleswig-Holstein: Informationen zum Krieg in der Ukraine

In der Nacht zum 24. Februar hat Russland einen großangelegten Angriff auf die Ukraine gestartet.

Was das nun für die Menschen in der Ukraine und für uns in Schleswig-Holstein bedeutet, finden Sie auf der Homepage des Landes und mit der Integreat-App:

Info-Hotline: +49 431-988 3369

Ukraine aktuell


Coronavirus: Informationen für Geflüchtete

Das Land Schleswig-Holstein, der Bund, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut halten viele Informationen für Geflüchtete in vielen Sprachen bereit.

Ein Schwerpunkt ist aktuell Informationsmaterial in ukrainischer Sprache.

Für aus der Ukraine in Deutschland eintreffende Menschen, die in Teilen über einen noch nicht ausreichenden Impfschutz vor dem Coronavirus SARS-CoV2 verfügen, sind der Schutz vor einer Corona-Infektion und die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig.

Die Informationen dienen der Unterstützung von Multiplikator*innen, zum Beispiel Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften bei der Betreuung von Geflüchteten.

Die Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache können heruntergeladen, ausgedruckt, ausgehängt oder an geflüchtete Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Eltern weitergegeben werden.


Land Schleswig-Holstein: Keine Sorge bei Alarm und Schüssen

  • Datum: 04.04.2022

    Schussgeräusche & Sirenentöne (Flyer)

  • Datum: 04.04.2022

    Schussgeräusche & Sirenentöne (Flyer, UKRAINISCH)

  • Datum: 04.04.2022

    Schussgeräusche & Sirenentöne (Flyer, RUSSISCH)

Kreis Segeberg: Wichtige Grundinformationen für ukrainische Geflüchtete

Vorerst gibt es die ausländerrechtliche Regelung, dass ukrainische Staatsangehörige, die sich bei Verwandten oder Bekannten aufhalten oder einreisen, sich wie bisher auch 90 Tage visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten dürfen.

Sie müssen sich weder bei Ausländerbehörden noch bei Meldeämtern melden.

Sollten Sie einen Antrag auf Schutzbegehren stellen wollen, übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben.

Personen ohne Anlaufstellen werden in der Erstaufnahme beim Landesamt Neumünster, Haart 148, 24539 Neumünster aufgenommen und grundversorgt.

Das Landesamt entscheidet über eine Weiterverteilung.

Spenden und Unterkünfte


Kreis Segeberg: Gesammelte Informationen für Menschen aus der Ukraine und Ehrenamtliche

Die Hinweise auf ukrainisch und russisch werden derzeit überarbeitet (12.08.2022).

  • Datum: 12.08.2022

    Ukraine: Gesammelte Informationen für Ukrainer*innen und Ehrenamtliche

  • Datum: 04.04.2022

    Ukraine: Gesammelte Informationen für Ukrainer*innen und Ehrenamtliche (UKRAINISCH)

  • Datum: 04.04.2022

    Ukraine: Gesammelte Informationen für Ukrainer*innen und Ehrenamtliche (RUSSISCH)

Hinweise zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis an ukrainische Vertriebene

(nach Durchführungsbeschlusses des Europäischen Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Art. 5 der Richtlinie 2011/55/EG sowie zu § 24 AufenthG)

Folgende drei Schritte sind erforderlich, um Anträge von Schutzsuchenden aus der Ukraine zu bearbeiten:

Schritt 1: Für die Stellung eines Antrags übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben.

Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Nationalpass / Passersatz mit Einreisestempel in Kopie.

Sollte kein Reisepass vorliegen sind andere Ausweispapiere (zum Beispiel eine ID-Card) einzureichen.

  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Alternativ ist bis zur Anmeldung die Bestätigung des Wohnungsgebers ausreichend.

  • 1 biometrisches Passbild (Maße: H/B = 45x35 mm).
  • Ukrainisches Aufenthaltsrecht in Kopie (bei Drittstaatsangehörigen).

Die Übersendung kann per Post, per E-Mail (als PDF-Datei) oder direkt in den Postkasten des Kreises Segeberg erfolgen.


Schritt 2: Nach Prüfung wird Ihnen dann ein Antragsformular übersendet und ein Termin mitgeteilt.

An dem Termin erscheinen Sie bitte persönlich mit allen hier aufgeführten Unterlagen und dem ausgefüllten Antragsformular beim Kreis Segeberg.

Bei dem Termin werden die Unterlagen geprüft und eine Registrierung vorgenommen.

Es wird dann ein vorläufiger Ausweis erteilt und eine Aufenthaltserlaubnis bestellt.

Außerdem wird eine Entscheidung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit getroffen.

Vor dieser Entscheidung ist die Arbeitsaufnahme nicht erlaubt.


Schritt 3: Einige Wochen nach der Bestellung wird, nach Eingang der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde, ein weiterer Termin zur persönlichen Abholung nötig sein.

Erst mit persönlichem Erhalt des Aufenthaltstitels ist die selbstständige Wohnsitznahme innerhalb Schleswig-Holsteins möglich. Die Wohnsitznahme ist auf den Kreis Segeberg zu beschränken. 


Grundsätzlich gilt: Der Aufenthalt und Besuch ist in ganz Deutschland aufgrund der Besuchsvisafreiheit erlaubt. Das heißt: Die Einreise und der Aufenthalt ist für Ukrainer*innen 90 Tage ab der Einreise rechtmäßig.

Zur Regelung ukrainischer Pass- und Dokumentenangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die ukrainischen Vertretungen.

Diese können beispielsweise Passverlängerungen oder Kindereintragungen vornehmen oder Identitätsnachweise ausstellen. 

Generalkonsulat Ukraine in Hamburg

Mundsburger Damm 1, 22087 Hamburg

Telefon 040/22949810

Botschaft Ukraine in Berlin

Albrechtstraße 26, 10117 Berlin

Telefon 030/28887128


Informationen zum Download in mehreren Sprachen

Die Hinweise auf ukrainisch und russisch werden derzeit überarbeitet (12.08.2022).

Private Hilfe von Bürger*innen ist gefragt ...

... deshalb bitten wir Sie eindringlich, sich zu überlegen, ob Sie geflüchtete Menschen bei sich aufnehmen möchten oder eine Immobilie zur Verfügung stellen können.

Bitte wenden Sie sich in beiden Fällen mit Ihren Hilfsangeboten per E-Mail an Ihre zuständige Gemeinde- oder Amtsverwaltung (Bürgerbüro).

Die Kontaktdaten finden Sie auf den Webseiten der Kommunen.

Interessante Links

Schutz, Hilfe und Beratung: Gewalt gegen Frauen und Kinder verhindern

  • Datum: 01.04.2022

    Ukraine: Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not (Flyer, UKRAINISCH)

  • Datum: 07.04.2022

    Flucht: Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder (Flyer)

  • Datum: 07.04.2022

    Flucht: Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder (Flyer, UKRAINISCH)

  • Datum: 07.04.2022

    Flucht: Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder (Flyer, RUSSISCH)


Ukraine: Informationen über Arbeit für Geflüchtete und Unternehmen

"Integreat"-App hilft

Mit Integreat haben Sie alle Informationen in einer App:

In Ihrer Muttersprache stehen Ihnen aktuelle TippsAngebote und Kontaktdaten von

  • lokalen Behörden,
  • Organisationen und
  • Initiativen zur Verfügung.

Außerdem können Sie Ausbildungsplätze und Praktika finden.

Ehrenamtler*innen finden ebenfalls wichtige Informationen und Kontakte.

Die App funktioniert auch offline ohne mobiles Internet. Suchen Sie nach Integreat im App-Store Ihrer Wahl.

Praktisch ist auch die Webseite der App, falls Sie die App nicht herunterladen möchten.

Zur Webversion


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Datum: 19.06.2023

Wie funktioniert die Integreat-App? (Gebärdensprache, International Sign)

Die Integreat-App in International Sign (IS) erklärt.

Ukraine-Krieg: Hilfe bei hoher psychischer Belastung!

Erst die Corona-Pandemie und jetzt der Krieg in der Ukraine – Menschen erleben eine andauernde hohe psychische Belastung.

Wichtig ist es, darüber zu sprechen. Das kann helfen und schwerwiegende gesundheitliche Folgen verhindern.

Ein bewährtes, kostenloses und anonymes Gesprächsangebot rund um die Uhr bietet die Telefonseelsorge unter den Nummen 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222.

Telefonseelsorge kontaktieren

Sollten Sie selbst oder eine Ihnen nahestehende Person im Kreis Segeberg bereits psychisch stark beeinträchtigt oder sogar psychisch erkrankt sein, dann können Sie sich für eine kostenlose Beratung auch direkt an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Segeberg wenden.


Infomaterial

  • Datum: 19.07.2022

    Ukraine: Beratung und Hilfe bei seelischer Belastung

    Umfassende Informationen zum Thema "Beratung und Hilfe für Vertriebene und Geflüchtete bei seelischer Belastung".

  • Datum: 19.07.2022

    Ukraine: Beratung und Hilfe bei seelischer Belastung (UKRAINISCH)

  • Datum: 19.07.2022

    Ukraine: Beratung und Hilfe bei seelischer Belastung (RUSSISCH)


Links

Informationen zum Thema seelische Belastung auf ukrainisch und russisch

Online-Formular: Ukrainer*innen aus medizinischen Berufen gesucht

Herzlich willkommen zum Pilotprojekt für ukrainisches medizinisches Personal!

Auf dieser Website können Sie sich registrieren, wenn Sie an dem Projekt teilnehmen möchten. Die genauen Inhalte diese Projektes werden derzeit in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein erstellt.

Bitte beachten Sie, dass dieses Projekt nicht von der Kreisverwaltung koordiniert wird.

Zum Formular