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Presse und Bekanntmachungen

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Pressemitteilungen


08.05.2024: Verwaltung am Tag nach Christi Himmelfahrt geschlossen

Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung und ihre Außenstellen bleiben am Freitag nach Christi Himmelfahrt, also am 10. Mai, geschlossen. Das gilt auch für die KFZ-Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt. Bereits vereinbarte und bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit.

08.05.2024: Ab sofort fürs "Stadtradeln" im Juni anmelden

Kreis Segeberg. Zum nunmehr zehnten Mal beteiligt sich der Kreis Segeberg in diesem Jahr an der Aktion "Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima". Neben dem Spaß sollen dabei Klimaschutz, Gesundheit und die Forderung nach einer verbesserten Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt stehen. Jede*r ist zum Mitmachen aufgerufen: Vom 9. bis einschließlich 29. Juni können wieder alle auf die Sattel steigen, möglichst viele Radkilometer sammeln und diese im Internet erfassen.

Anmelden kann sich jede*r, der/die im Kreis Segeberg lebt, arbeitet, studiert, zur Schule geht oder Mitglied in einem Verein ist. Auch ein eigenes Team kann gegründet werden. Unter www.stadtradeln.de können sich Radler*innen ab sofort registrieren beziehungsweise mit ihren vorhandenen Nutzer*innendaten anmelden.

Im vergangenen Jahr sind im Aktionszeitraum im Kreisgebiet rund 2.200 Radler*innen insgesamt 440.000 Kilometer gefahren. "Das entspricht etwa elf Erdumrundungen", sagt Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum. Im Jahr davor waren es rund 1.650 Teilnehmer*innen und 340.000 Gesamtkilometer.

Während des Kampagnenzeitraums – und darüber hinaus – haben alle Radler*innen auch wieder die Möglichkeit, über die Meldeplattform “RADar!“ via Internet oder über die Stadtradeln-App auf störende und gefährliche Stellen im Radwegeverlauf aufmerksam zu machen. 

Fragen zur Anmeldung oder der Aktion allgemein beantwortet Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum:

Heiko Birnbaum

Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz
Klimaschutz

Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg


06.05.2024: Kostenfreie IT-Dienstleistungen für Schulen

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg bietet allen Schulen und Schulträgern im Kreisgebiet die Möglichkeit, ein kostenfreies Mobile-Device-Management-System (MDM) zu nutzen. Für diese IT-Dienstleistungen stellt der Kreis jährlich 200.000 Euro zur Verfügung. Was genau es damit auf sich hat, welche Vorteile Schulleiter*innen und Lehrkräfte davon haben und wie eine Bildungseinrichtung in den Genuss der Leistungen kommen kann, ist jetzt im Internet kompakt und übersichtlich auf einer neuen Seite zusammengefasst.

Tablets an Schulen sicherheits- und datenschutzkonform einrichten, Updates verwalten: Um diese und viele weitere Aufgaben kümmert sich das Team der Schul-IT des Kreises. Für ihren professionellen Support nutzen sie die gesamten Strukturen der Kreis-IT sowie die Kompetenzen weiterer Kolleg*innen der IT-Abteilung.

"Das MDM ermöglicht eine effiziente Geräteverwaltung und fördert die Digitalisierung, ohne bei den Schulen finanzielle Belastungen zu verursachen", sagt Projektleiter Alexander Flamme. Das innovative System erleichtere Schulen die Integration von moderner Technologie in den Unterricht und unterstütze sie bei der Verwaltung von Tablets und anderen IT-Endgeräten. "Durch das MDM können Schulen ihre digitalen Lehrmethoden verbessern, ohne sich um die Administration und die damit verbundenen Aufwände sorgen zu müssen. Es ermöglicht eine einfache Organisation und Sicherung aller Geräte und erfüllt direkt alle Datenschutzanforderungen."

An mehreren Schulen im Kreis wird der Service bereits erfolgreich in Anspruch genommen. So auch an der Sventana-Grund- und Gemeinschaftsschule in Bornhöved. Rund 100 Geräte sind dort im Einsatz. "Die digitale Unterstützung durch die Kreis-IT in Bezug auf das MDM für die schuleigenen iPads bietet uns als Schule eine effiziente und datenschutzkonforme Möglichkeit, den Einsatz von 'Technologie' im Unterricht zu verwalten und optimal zu nutzen", sagt Sventana-Schulleiter Christian Kummetz. "Durch die zentrale Verwaltung der mobilen Endgeräte können Lehrkräfte Inhalte direkt im Klassen- oder Fachraum kontrollieren, Sicherheitsrichtlinien durchsetzen und den Lernfortschritt der Schüler*innen individuell verfolgen. Einfach klasse."

Alle Details sowie ein Online-Kontaktformular finden Schulen und Schulträger auf der neu eingerichteten Homepage.

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Coronavirus-Archiv

Bekanntmachungen


02.05.2024: Öffentliche Ausschreibung (Grundhafte Erneuerung Kreisstraße 62)

Die Leistung umfasst die grundhafte Erneuerung der K 62 zwischen Weede und Schieren in Asphaltbauweise unter Vollsperrung der Kreisstraße 62.

  • 02.05.2024: Öffentliche Ausschreibung (Grundhafte Erneuerung K 62 zwischen Weede und Schieren)

22.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

Die Heidelberger Materials Mineralik DE GmbH betreibt einen Kiestagebau in Stocksee. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wurden neben der Einbringung von Fremdböden, auch die Verwertung der anfallenden Torfe zum Zwecke der Rekultivierung auf Flächen des Werk Stocksee westlich der L68, auf den Flurstücken 163, 164, 165 und 168 (in geringen Teilbereichen) der Flur 3, Gemarkung Stocksee beantragt.

Das Kiesabbaugebiet umfasst ca. 10 ha, wobei von dem Änderungsvorhaben nur rund 3 ha betroffen sind.

Erwartet werden auf den beantragten Flächen ca. 30.000 m³ Torfboden. Diese sollen auf einer Fläche von ca. 3 ha (i. W. Flurstück 163) aufgebracht werden. Teilmengen werden zur Bodenverbesserung auf den Flurstücken 164 und 165 verwendet. Der Flächenverbrauch bleibt unverändert, da keine Erweiterung des Vorhabengebiet geplant ist.

Bei der Maßnahme handelt es sich um die Wiederherstellung der durchwurzelbaren Bodenschicht im Rahmen der landschaftspflegerischen Rekultivierung nach dem Kiesabbau.

Über die beantragte Genehmigung des Änderungsvorhabens ist nach § 17 Abs. 1 letzter Halbsatz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 11a Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) zu entscheiden.

Für die Entscheidung zuständige Behörde ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg.

  • 22.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

15.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 1 LUVPG i. V. m. § 5 Abs. 2 UVPG: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Firma Andreas Giese Schüttguthandel GmbH für den Kies- und Sandabbau mit Verfüllung.

  • Datum: 15.04.2024

    15.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

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Bekanntmachungen vor 2021


Bekanntmachungen, die vor dem 01.01.2021 veröffentlicht wurden, finden Sie in unserem Archiv.

Ältere Ausschreibungen und Vergaben werden an dieser Stelle nicht aufgehoben.

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