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17.03.2022: Jugendförderung: Sonderregelungen auch für 2022


Kreis Segeberg. Während der Corona-Pandemie mussten Jugendzentren und -treffs über Monate komplett schließen oder Angebote stark einschränken. Auch die sonstige Jugendverbandsarbeit, zum Beispiel bei den Feuerwehren, der DLRG, den Pfadfinder*innen und Kirchen, war stark beeinträchtigt; Freizeiten und Ferienmaßnahmen waren kaum durchführbar. "Die Jahre 2020 und 2021 haben gezeigt, dass die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens auch massive Auswirkungen auf die Angebote von Vereinen und Verbänden für Kinder und Jugendliche hatten", sagt Angela Klimpel vom Fachdienst "Kita, Jugend, Schule, Kultur".

Um die Vereine und Verbände trotz der schwierigen Umstände bestmöglich zu unterstützen und den in dieser Phase besonderen Einsatz der vielen ehrenamtlich Tätigen zu würdigen, hatte der Jugendhilfeausschuss für die Jahre 2020 und 2021 Sonderregelungen für die Anwendung bestimmter Förderrichtlinien beschlossen. "Da die offene Kinder- und Jugendarbeit beziehungsweise Jugendverbandsarbeit erst langsam wieder zur Normalität zurückkehren kann, haben die Kreispolitiker*innen diese Sonderregelungen nun auch für das Jahr 2022 beschlossen", erläutert Klimpel.

Der Kreis Segeberg unterstützt die Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden seit vielen Jahren mit der "Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit" sowie Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen). Eingehende Anträge werden im Auftrag des Kreises vom Kreisjugendring Segeberg bearbeitet.

Was bedeuten diese Sonderregelungen konkret?

Für Ferien- und Freizeitmaßnahmen:

  • Der Kreisjugendring (KJR) kann diese auch fördern, wenn sie nur eintägig angeboten werden können, weil mehrtägige Fahrten nicht durchführbar sind (Dauer mindestens acht Stunden).
  • Anträge können auch gestellt werden für Maßnahmen, die ursprünglich in Präsenz geplant und angemeldet waren, aufgrund der Corona-Regelungen aber alternativ digital durchgeführt werden müssen. Die Digitalveranstaltung muss dabei mindestens acht Stunden umfassen (gegebenenfalls verteilt auf bis zu vier Tage).
  • Für Fahrten, für die nach der Richtlinie Zuschüsse beantragt werden können und die dafür beim KJR angekündigt waren, können in Einzelfällen pandemiebedingte Stornokosten übernommen werden.

Für Jugendleiter*innenentschädigung:

Der Kreisjugendring kann bei der Bearbeitung der Juleica-Entschädigungsanträge für die Tätigkeit von Ehrenamtlichen, die unter normalen Umständen ganzjährig regelmäßig mindestens zweiwöchentlich ausgeübt wird, im Falle von Einschränkungen durch die Corona-Regelungen für das Jahr 2022 auf den Nachweis der mindestens halbjährigen und regelmäßigen Tätigkeit verzichten.

Die Richtlinien und Anträge sind auf der Homepage des Kreisjugendringes Segeberg veröffentlicht unter "Förderung der Jugendarbeit" und "Rund um die Juleica". Die zuständige Mitarbeiterin, Claudia Rehlen, ist immer mittwochvormittags und donnerstagnachmittags zu erreichen, telefonisch unter 04551 3464, per Mail.

17.03.2022