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02.04.2025: Interessenbekundungsverfahren für die Durchführung der Erziehungsberatung


Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des § 74 SGB VIII (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.

Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung der Leistung auszuwählen.

  • Datum: 07.04.2025

    Anforderungskatalog des Interessenbekundungsverfahren für die Durchführung der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII im Kreis Segeberg ab dem 01.01.2026 (veröffentlicht am 02.04.2025)

  • Datum: 02.04.2025

    Fachleistungsbeschreibung Erziehungsberatung 01.01.2026 bis 31.12.2027 (veröffentlicht am 02.04.2025)