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18.11.2025: Einfache Antragsstellung mit dem Servicekonto Schleswig-Holstein

Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat ein Informationsvideo über die Vorteile des Servicekontos Schleswig-Holstein (SH) erstellt. In diesem Video wird kurz erklärt, wie einfach eine Registrierung im Servicekonto ist und welche Dienste damit genutzt werden können. Das Video ist ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung verfügbar.

Mit dem Servicekonto SH können Bürger*innen des Kreises Segeberg ihre Anträge einfacher, schneller und datenschutzkonform online stellen. Die Kreisverwaltung setzt verstärkt auf diese Lösung, um den digitalen Austausch zwischen den Bürger*innen und der Verwaltung sicher und noch unkomplizierter zu gestalten. Aus diesem Grund ist eine Registrierung sehr wichtig.

Sicher und komfortabel – das Servicekonto

Es gibt zwei Varianten des Servicekontos:

  • Servicekonto (Basisangebot):

Für viele Online-Dienste reicht ein einfaches Servicekonto aus. Es ist schnell eingerichtet und benötigt lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. So können Bürger*innen problemlos Anträge stellen, die keinen Identitätsnachweis erfordern.

  • Servicekonto Plus (mit Identitätsnachweis):

Für Online-Dienste, die eine Identifizierung erfordern, gibt es das erweiterte Servicekonto Plus. Zur Registrierung benötigen Antragsteller*innen einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp. Damit können die Bürger*innen sich entweder am Computer oder direkt auf ihrem Smartphone anmelden.

Die Kreis-Homepage als zentrale Anlaufstelle

Die Online-Dienste, die mit dem Servicekonto SH verknüpft sind, finden Bürger*innen auf der Kreis-Homepage. Online-Redakteur Robert Tschuschke empfiehlt: "Am besten nutzen Sie die Suchfunktion und geben dort Ihr Thema ein. Wenn es dazu eine Dienstleistung gibt, finden Sie dazu auch mehr und mehr einen Online-Dienst anstelle eines PDF-Antrags. Sie werden im nachfolgenden Schritt automatisch gefragt, ob Sie bereits im Servicekonto registriert sind."

Der Kreis Segeberg ist für rund 560 Dienstleistungen im Landesportal, dem sogenannten Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH), zuständig. Rund 100 davon verfügen über einen Online-Dienst. Ziel ist es langfristig, möglichst alle Formulare in Online-Dienste umzuwandeln.

Alles rund ums Servicekonto gibt's hier

28.01.2025: Altlastenauskunft online beantragen

Kreis Segeberg. Anfragen zur Altlastenauskunft (Auskunft über vorhandene Einträge im Boden- und Altlastenkataster des Kreises Segeberg) richten sich nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH). Der Kreis Segeberg empfiehlt den schnelleren Online-Antrag für Altlastenauskünfte. Darüber hinaus kann ein Antrag auch formlos in Papierform gestellt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten des Online-Antrages:

1. Über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein: Das Portal führt Schritt für Schritt durch den Antrag. Es gibt für jeden Schritt Hinweise und Erläuterungen.

2. Über das Funktionspostfach des Fachdienstes Wasser - Boden - Abfall beim Kreis: Bürger*innen können ihre Anfrage formlos per E-Mail senden. Im Betreff das Thema „Altlastenauskunft“ sowie für die richtige Zuordnung der angefragten Fläche die Adresse des Grundstücks und/oder die Flurstückdaten angeben.

Im Boden- und Altlastenkataster werden nach geprüfter Datenlage Flächen gemäß den Kriterien des Paragrafen 5 Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchG) erfasst. Im sogenannten Boden- und Altlastenarchiv werden Daten über Flächen archiviert, die die Voraussetzungen des LBodSchG nicht/nicht mehr erfüllen. Erläuterungen dazu gibt es auf der Internetseite Landes Schleswig-Holstein.

Generelle Fragen zur Altlastenauskunft beantwortet die untere Bodenschutzbehörde. Dort gibt es auch weitere Informationen.

  • Datum: 28.01.2025

    Online-Antrag Altlastenauskünfte (Merkblatt)

26.04.2023: Erörterungstermin im PFV Stadt Kaltenkirchen

Die Stadt Kaltenkirchen hat die Planfeststellung gemäß § 68 Absatz 1 WHG zum Kiesabbau durch Nassauskiesung beantragt. Antragsgegenstand ist die Verlängerung der Abbaufrist um 10 Jahre.

  • Datum: 26.04.2023

    26.04.2023: Erörterungstermin im PFV Stadt Kaltenkirchen

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Überblick

Die Mitarbeiter*innen der unteren Bodenschutzbehörde erfassen und bewerten altlastverdächtige Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen und führen diese Flächen in einem Boden- und Altlasteninformationssystem ("Altlastenkataster"). Auf Antrag erteilen sie Antragstellern mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse Auskünfte aus diesem Kataster.

Zu den weiteren Aufgaben gehören der vorsorgende Bodenschutz, dessen Beachtung insbesondere durch das Verfassen von fachtechnischen Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren sichergestellt wird und die Überwachung des Auf- und Einbringens von Materialien auf und in den Boden.

Die Mitarbeiter*innen begleiten

  • Untersuchungen von Verdachtsflächen,
  • die Eingrenzung von Schadensfällen und
  • die Sanierungen von Boden- und Grundwasserschäden.

Sie beraten Grundstückseigentümer*innen beim Umgang mit Altlasten.


Wichtige Informationen und Kontakt

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen

Altlastenauskünfte, Beratung von Grundstückseigentümern im Umgang mit Altlasten, Bodenschutz, Überwachung von Sanierungs- und Monitoringmaßnahmen

Stadt Norderstedt

Frau Dr. Dankwarth


Ämter Trave-Land, Bornhöved, Kisdorf und Boostedt-Rickling (ohne Boostedt); Städte Bad Segeberg, Bad Bramstedt und Wahlstedt

Frau Hartig


Gemeinden Henstedt-Ulzburg, Boostedt und Ellerau, Ämter Bad Bramstedt-Land, Itzstedt, Auenland Südholstein, Leezen, Stadt Kaltenkirchen

Herr Paulus


Überwachen des Auf- und Einbringens von Materialien auf oder in den Boden

Frau Biester