Abwasser und Dichtheit
Letzte Meldung
30.04.2024: Verwaltung am Tag nach Christi Himmelfahrt geschlossen
Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung und ihre Außenstellen bleiben am Freitag nach Christi Himmelfahrt, also am 10. Mai, geschlossen. Das gilt auch für die KFZ-Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt. Bereits vereinbarte und bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit.
Überblick
Die Mitarbeiter*innen in diesem Bereich überwachen den Ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbehandlungsanlagen.
Hierzu gehören unter anderem Kläranlagen und Klärteiche, Regenklär- und Regenrückhaltebecken, sowie die Überprüfung der Dichtheit von privaten Abwasserleitungen .
Sie sind zuständig für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Genehmigungen, die für schadlose Einleitung in ein Oberflächengewässer, beziehungsweise in das Grundwasser notwendig sind. Darunter fällt auch die Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser.
Für die Bereiche, die nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sind, beraten die Mitarbeiter*innen beim Bau und der Sanierung von Kleinkläranlagen und erstellen die erforderlichen Erlaubnisse.
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Dichtheitsprüfung
Für private Grundstücksentwässerungsanlagen, die sich außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B befinden, wurde mit Pressemeldung des Umweltministeriums SH vom 01.03.2023 die Frist für die Erstprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen neu auf das Jahr 2040 festgesetzt.
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Sie wollen Ihr Niederschlagswasser versickern? Das müssen Sie tun!
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Wichtige Informationen und Kontakt
Wichtige Dokumente und Formulare
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Ansprechpartner*innen
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