Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift
Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Pflichtumtausch der unbefristet gültigen (Papier-)Führerscheine in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein.
Bürger*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, können einen Umtauschantrag anfordern.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist mittwochs telefonisch nicht erreichbar.