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Datum: 07.06.2023

07.06.2023: Weiterhin ehrenamtliche Jugendschöff*innen gesucht


Homepage Schöffenwahl 2023 © Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.

Kreis Segeberg. Das Jugendamt des Kreises hat die Bewerbungsfrist für ehrenamtliche Jugendschöff*innen im Bereich des Amtsgerichtes Neumünster verlängert. Insgesamt werden noch 15 Bewerber*innen aus folgenden Gemeinden und Ämtern für die Amtszeit 2024 bis 2028 benötigt:

  • Amt Bad Bramstedt Land
  • Stadt Bad Bramstedt
  • Amt Auenland Südholstein
  • Gemeinde Boostedt

Für die Amtsgerichte in Bad Segeberg und Norderstedt haben sich dagegen sehr viele Bewerber*innen gemeldet, die jedoch nicht in Neumünster eingesetzt werden können.

Bewerbungsfrist, Formular und Kontakt

Bewerbungen für den Kreis Segeberg sind möglich bis einschließlich Freitag, 9. Juni 2023. Interessenten senden das ausgefüllte Bewerbungsformular an das Jugendamt des Kreises Segeberg, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg.

Bei Fragen können Bürger*innen eine E-Mail schreiben.

Weitere Informationen und Hintergründe

Abhängig vom Wohnort werden die Laienrichter*innen an den Amtsgerichten in Bad Segeberg, Neumünster und Norderstedt eingesetzt. Für das Ehrenamt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung sowie eine Erstattung der Fahrkosten.

Die Beteiligung von Schöff*innen an der Rechtsprechung in Strafsachen hat eine lange Historie. Schöff*innen wirken "im Namen des Volkes" in der Strafgerichtsbarkeit mit und sollen das Verfahren und die Entscheidung für die Allgemeinheit verständlicher und nachvollziehbarer gestalten. Auf diese Weise soll die Strafjustiz zugleich menschlicher, bürger*innennäher und transparenter sein.

Jeweils ein Mann und eine Frau nehmen an den Verhandlungen der Jugendgerichte teil. Jugendschöff*innen sind Berufsrichter*innen gleichgestellt und entscheiden Schuld- und Straffragen in Jugendfällen (Alter 14 bis 18, teilweise bis 21 Jahre) gemeinschaftlich.

Arbeitgeber*innen müssen Jugendschöff*innen für die Teilnahme an den Sitzungen freistellen. Gesucht werden Bewerber*innen, die im Kreis Segeberg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Bewerber*innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und sie dürfen nicht vorbestraft sein. Weitere Voraussetzungen werden im Einzelfall bei der Bewerbung geprüft. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Eine erzieherische Befähigung oder Erfahrung in der Jugenderziehung ist für das Jugendschöffenamt wünschenswert.

Die Bewerber*innen werden auf eine Vorschlagsliste aufgenommen, über die der Jugendhilfeausschuss des Kreistages in seiner Sitzung entscheiden wird. Aus der Vorschlagsliste wählt der Wahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts dann die erforderliche Anzahl an Jugendschöff*innen für fünf Jahre aus.

Ausführliche Informationen sowie einen Bewerbungsbogen gibt es auf der offiziellen Schöffenwahlseite im Internet.