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Umtausch "Karte auf Karte", Umtausch des Papierführerscheins und Abforderung einer Karteikartenabschrift

Umtausch "Karte auf Karte", Umtausch des Papierführerscheins und Abforderung einer Karteikartenabschrift

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Pflichtumtausch eines unbefristet gültigen EU-Kartenführerscheins in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein und zum Thema Pflichtumtausch der unbefristet gültigen (Papier-) Führerscheine in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein.

Mit den Online-Formularen des Kreises zum neuen Führerschein: Bürger*innen, die noch im Besitz eines unbefristetem EU-Kartenführerscheins oder eines Papierführerscheins sind, können einen Umtauschantrag online oder per Post anfordern.

Umtauschantrag anfordern