Wer kann sich an die Verfahrenslotsin wenden?
- Junge Menschen bis zum 27. Geburtstag, die wegen einer (drohenden) Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten (möchten),
- deren Mütter und Väter – unabhängig davon, ob sie das Sorgerecht haben - und
- deren Personensorge- und Erziehungsberechtigten.