Was macht die Verfahrenslotsin nicht?
Die Verfahrenslotsin nimmt beispielsweise keine Anträge entgegen und schreibt keine eigenen Stellungnahmen.
Außerdem ersetzt sie auch nicht die Beratung durch einen Anwalt/eine Anwältin.
Die Verfahrenslotsin nimmt beispielsweise keine Anträge entgegen und schreibt keine eigenen Stellungnahmen.
Außerdem ersetzt sie auch nicht die Beratung durch einen Anwalt/eine Anwältin.