18.12.2024: Nachtragshaushaltssatzung 2024
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit dem § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 12.12.2024 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
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