Wahlen
Letzte Meldung
22.10.2024: Richtlinie zur Förderung der Jugend-Demokratiestärkung
15.10.2024: Kreiswahl: Nachrücken eines Kreistagsmitglieds
Bekanntmachung zur Kreiswahl vom 14.05.2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes
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07.06.2024: Europawahlen: Feststellung des Wahlergebnisses
Der Kreiswahlausschuss des Kreises Segeberg tritt am Donnerstag, 13.06.2024, 15.00 Uhr, im Besprechungsraum Haus B Zimmer 505/506, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg zu seiner Sitzung zusammen.
Einziger Tagesordnungspunkt: Feststellung des Ergebnisses der Europawahl vom 09.06.2024 im Kreis Segeberg.
Die Sitzung ist öffentlich. Zu dieser Sitzung hat jede Person Zutritt.
Sie haben die Wahl - Machen Sie mit!
Ihre Wahl entscheidet mit darüber, wie Zukunft im Kreis Segeberg, in Schleswig-Holstein, in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa gestaltet wird.
An dieser Stelle finden Sie viele Informationen über vergangene und aktuelle Wahlen.
Überblick
Europawahlen
In Deutschland werden die 96 Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.
Durch das unterschiedliche Wahlrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten finden die Europawahlen nicht an einem einzigen Tag statt. In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird traditionell an einem Werktag gewählt, in anderen an einem Sonntag.
Bekanntmachungen und Informationen
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Bundestagswahlen
Alle vier Jahre findet in Deutschland eine Bundestagswahl statt, in der über die Zusammensetzung der Volksvertretung entschieden wird. Grundsätzlich besitzen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei Bundestagswahlen zu wählen.
Nach Artikel 38 Grundgesetz werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Wählbar ist jede*r Deutsche*r, die oder der volljährig und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Mit ihrer Wahl erhalten die Abgeordneten von den Wählenden den auf eine Wahlperiode befristeten Auftrag, die Interessen des ganzen Volkes zu vertreten.
Bekanntmachungen und Informationen
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- PDF-Datei: (PDF, 80 kB)
Landtagswahlen
Bekanntmachungen und Informationen
Momentan liegen keine aktuellen Informationen vor.
Kommunalwahlen
Wahlergebnisse
Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahlen am 14. Mai 2023:
Auf der Seite des Statistikamtes Nord finden Sie alle Ergebnisse in Schleswig-Holstein:
Wahlergebnisse Schleswig-Holstein
Hintergrund
Das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerte Demokratiegebot gilt nicht nur für den Bereich des Bundes, sondern entsprechend Artikel 28 des Grundgesetzes auch für die Bundesländer und ihre Kommunen.
Mit den Kommunalwahlen werden in Schleswig-Holstein die Volksvertretungen der Gemeinden und Städte (Gemeindevertretung, Stadtvertretung) und der Kreise (Kreistage) gewählt.
Die Größe der Vertretung hängt dabei jeweils von der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune ab.
Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl. Gemeindewahl und Kreiswahl sind dabei zwei eigenständige Wahlen, die jedoch in der Vorbereitung und Durchführung organisatorisch miteinander verbunden sind.
Als oberstes Organ der Kommune legt die Gemeindevertretung/Stadtvertretung beziehungsweise der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest und trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten.
Bekanntmachungen und Informationen
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Wahl der Landrätin / des Landrats
Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte vom 16.09.2009 die 1998 eingeführte Direktwahl der Landrät*innen durch die Wähler*innen wieder abgeschafft.
Damit werden Landrät*innen in zwei Bundesländern durch den Kreistag, in allen anderen Bundesländern weiterhin direkt durch das Wahlvolk gewählt.
Die Rechtsgrundlagen für die Wahl der Landrätin / des Landrates finden sich in den Vorschriften der Kreisordnung.
Die Wahl oder Wiederwahl ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers zulässig.
Wählbar zur Landrätin oder zum Landrat ist, wer
- die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt. Wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und
- die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt.
Ansprechpartner*innen für Wahl der Landrätin / des Landrats
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Info und Service
Unser Fachdienst "Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung" besteht aus Mitarbeiter*innen, die die organisations- und personalstrategische Ausrichtung der Kreisverwaltung gestalten. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Personalauswahl, die Organisationsentwicklung/-beratung, das Projektmanagement, das Betriebliche Gesundheitsmanagement oder die Weiterentwicklung der E-Government-Strategie.
Bürger*innen-Service
Dokumente und Formulare
Momentan gibt es keine Dokumente.
Weitere Informationen
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Landrat Jan Peter Schröder
Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.
Mehr Informationen -
Kreisarchiv: Geschichte des Kreises
Informationen über die Geschichte des Kreises, die Landrät*innen sowie die Aufgaben und Bestände des Kreisarchivs finden Sie an dieser Stelle.
Mehr Informationen
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Info und Service
Rechtsreferendar*innen und Rechtspraktikant*innen gesucht!
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung (mit Lebenslauf und aktueller Studienbescheinigung) an Frau Mareike Thiem.
Gern können Sie sich in organisatorischen Fragen vorab an Frau Sarah Richter wenden.
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Bürger*innen-Service
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Ansprechpartner*innen Rechtsamt
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Ansprechpartner*innen Zentrale Vergabestelle