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31.05.2024: Europawahl: Wahlaufruf von Landrat und Kreispräsident

Kreis Segeberg. In Europa herrscht Krieg. "Und nicht nur deswegen brauchen wir den Zusammenhalt mit den anderen europäischen Staaten", sagt Landrat Jan Peter Schröder. Er hält die bevorstehende Europawahl am Sonntag, 9. Juni, für noch wichtiger als jene vor fünf Jahren, denn gemeinsam gelte es dieses Mal, einen starken Rechtsruck in der Europäischen Union (EU) zu vermeiden. "Europa muss stärker werden, nicht schwächer durch nationalistische Interessen." Zusammen mit Kreispräsident Jörg Buthmann ruft Schröder daher alle Berechtigten auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich mit der eigenen Stimme ins politische Geschehen einzumischen.

Rund 650 Kilometer trennen Bad Segeberg vom Europäischen Parlament in Brüssel, 730 Kilometer sind es von Norderstedt zum Europäischen Rat nach Straßburg. Was zunächst sehr weit weg vom täglichen Leben im Kreis Segeberg klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinschauen aber als komplettes Gegenteil, denn der Einfluss der EU ist an vielen Stellen im Alltag auch hier deutlich zu spüren. "Und das ist gut so", sagt der Landrat, der sich sicher ist, dass die europäischen Staaten nur gemeinsam im internationalen Wettbewerb bestehen können.

"Bereits zwei Drittel der in Deutschland gültigen Rechtsnormen gehen unmittelbar oder mittelbar auf Beschlüsse der EU zurück", sagt Schröder. Viele politische Entscheidungen, die für die Bürger*innen der 27 EU-Staaten verbindlich sind, würden nicht mehr in den jeweiligen Hauptstädten gefällt, sondern in den europäischen Gremien. "Europäische Politik hat mittlerweile in fast allen Bereichen unseres Alltags Einfluss", sagt Kreispräsident Buthmann. "Wir bezahlen Staaten übergreifend mit dem Euro, wir reisen ohne Grenzkontrollen oder Visum und Politikgebiete wie Umweltschutz, Lebensmittelqualität, Gesundheit oder Landwirtschaft betreffen alle Bürger*innen", ergänzt Buthmann. "Bei der Europawahl geht es letztlich um die gemeinsamen Werte und Lebensbedingungen aller Europäer*innen."

"Wir dürfen das Feld nicht denen überlassen, die die EU mit populistischen Parolen und Abneigung schaden und sie schließlich zur Auflösung bringen wollen", so der Landrat. Der Ukraine-Krieg zeige deutlich, dass Frieden keine Selbstverständlichkeit sei. Er ist überzeugt, dass sich diese und weitere Herausforderungen wie gesellschaftliche Verwerfungen, Klimawandel, Globalisierung und Sicherheit nur auf europäischer Ebene lösen lassen.

"Vor allem im ländlichen Raum gibt es auch heute noch viele Herausforderungen, die es zu bewerkstelligen gilt", sagt Alina Frenz, EU-Beauftragte des Kreises und zuständig für das Fördermanagement. Sie ist seit dem Jahr 2022 Ansprechpartnerin vor Ort, wenn sich Kommunen, Unternehmen oder Privatpersonen für eine EU-Förderung interessieren und stellt den Kontakt zu den Fördermittelgebern her. "Der Blumenstrauß der europäischen Fördermittel ist groß und sollte unbedingt genutzt werden. Darüber hinaus lassen sich durch den Austausch mit anderen Mitgliedsstaaten Synergien schaffen und es konnten bereits gute Projekte vorangebracht werden. Gemeinsam lässt sich vieles Realisieren und daher ist es wichtig, sich für die Themen zu interessieren und zur Europawahl zu gehen", sagt Frenz.

Ganz konkret: die EU im Kreis Segeberg

Zahlreiche Gesetze, die jede*n Einzelne*n direkt betreffen, sind in der Vergangenheit im EU-Parlament beschlossen worden. Die dortigen Abgeordneten vertreten die Interessen der europäischen Bürger*innen – also von derzeit knapp 450 Millionen Menschen. Mehr als 280.000 davon leben im Kreis Segeberg.

In Schleswig-Holstein ist das Förderprogramm LEADER in das Landesprogramm Ländliche Raum (LPLR) integriert und wird über 22 sogenannte "AktivRegionen" umgesetzt. Der LEADER-Ansatz selbst ist an die Förderung der Europäischen Union für ländliche Räume gekoppelt und wird aus dem ELER-Fonds finanziert. Die Kommunen im Kreis Segeberg sind an drei Aktiv-Regionen angegliedert.

Im Folgenden ein paar Beispiele, wo jede*r Europa direkt vor der Haustür finden kann:

Aktiv-Region Holsteins Herz:
Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem „MarktTreff“ in der Gemeinde Glasau 

Im März 2023 wurde der "MarktTreff" mit "Tante-Enso"-Laden eröffnet. Der Supermarkt hat rund um die Uhr geöffnet und das Café mit Backshop dient als sozialer Treffpunkt im Ort. Die Gemeinde Glasau möchte "MarktTreff" und Supermarkt nun durch die Installation einer Photovoltaik-Anlage (43 Module/ 375 Watt) selbst mit Strom versorgen. Das soll nicht nur Energiekosten reduzieren, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Projetkosten belaufen sich auf rund 83.000 Euro, die Förderung beträgt rund 44.000 Euro.

Aktiv-Region Alsterland:
Neubau eines öffentlichen Spielplatzes zur Mehrfachnutzung in der Gemeinde Nahe

Die Gemeinde Nahe hat für den Kindergarten an der Straße "Hüttkahlen" sowie für die Öffentlichkeit einen modernen Spielplatz gebaut. Kinder und Jugendliche freuen sich über Spielgeräte wie Klettergerüst, Karussell, Trampoline und Schaukeln. Zudem gibt es einen Ballfangzaun zum benachbarten Sportplatz. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rund 127.000 Euro, die Fördersumme lag bei knapp 58.000 Euro.

Aktiv-Region Holsteiner Auenland:
Um- und Anbau "Kleines altes Feuerwehrhäuschen" zum Gemeindebüro in Hartenholm

Aus dem alten Feuerwehrhäuschen im Ortskern soll ein zentraler Anlaufpunkt und Kommunikationsort für alle Einwohner*innen werden. Geplant sind Büros für Bürgermeister, Dorfkümmerin und Integrationsbeauftragten. Ziel der Gemeinde ist es, Transparenz und Offenheit für Anliegen der Einwohner*innen zu schaffen und die Aufgaben und Funktionen von Gemeindepolitik, Dorfkümmerin und Integrationsbeauftragten zusammenzuführen. Die Umsetzung des Projekts kostet rund 120.000 Euro. 50.000 Euro gibt es als Zuschuss.

Weitere Förderprojekte finden Sie bei den Aktiv-Regionen:

Holsteins Herz 

Alsterland 

Holsteiner Auenland 

04.03.2024: Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes

Herr Gerald Kühl hat sein Kreistagsmandat niedergelegt. Gemäß § 44 Absatz 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass Herr Thomas Völcker aus Sülfeld als nächster Bewerber des Listenwahlvorschlages der Basisdemokratischen Partei Deutschlands – dieBasis - in den Kreistag nachrückt.

  • Datum: 04.03.2024

    Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes (Thomas Völcker)

15.01.2024: Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes

Herr Miro Berbig hat sein Kreistagsmandat niedergelegt. Gemäß § 44 Absatz 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass Herr Dr. Norbert Pranzas als nächster Bewerber des Listenwahlvorschlages der Partei DIE LINKE in den Kreistag nachrückt.

  • Datum: 15.01.2024

    Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes (Dr. Norbert Pranzas)

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Sie haben die Wahl - Machen Sie mit!

Ihre Wahl entscheidet mit darüber, wie Zukunft im Kreis Segeberg, in Schleswig-Holstein, in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa gestaltet wird.

An dieser Stelle finden Sie viele Informationen über vergangene und aktuelle Wahlen.

Überblick

Europawahlen

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in direkter Wahl gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene existiert nicht. Die Abgeordneten werden daher in den Mitgliedstaaten nach unterschiedlichen nationalen Verfahren gewählt.

In Deutschland werden die 96 Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union kann im Land des Wohnsitzes an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie oder er kann wählen (aktives Wahlrecht), aber auch gewählt werden (passives Wahlrecht).

Durch das unterschiedliche Wahlrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten finden die Europawahlen nicht an einem einzigen Tag statt. In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird traditionell an einem Werktag gewählt, in anderen an einem Sonntag.

Zu den Ergebnissen


Bekanntmachungen und Informationen


Bundestagswahlen

Alle vier Jahre findet in Deutschland eine Bundestagswahl statt, in der über die Zusammensetzung der Volksvertretung entschieden wird. Grundsätzlich besitzen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei Bundestagswahlen zu wählen.

Nach Artikel 38 Grundgesetz werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Wählbar ist jede*r Deutsche*r, die oder der volljährig und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Mit ihrer Wahl erhalten die Abgeordneten von den Wählenden den auf eine Wahlperiode befristeten Auftrag, die Interessen des ganzen Volkes zu vertreten.


Bekanntmachungen und Informationen

Landtagswahlen

Kommunalwahlen

Kreiswahlergebnisse Kommunalwahlen 2023

Wahlergebnisse

Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahlen am 14. Mai 2023:

Wahlergebnisse Kreis Segeberg

Auf der Seite des Statistikamtes Nord finden Sie alle Ergebnisse in Schleswig-Holstein:

Wahlergebnisse Schleswig-Holstein


Hintergrund

Das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerte Demokratiegebot gilt nicht nur für den Bereich des Bundes, sondern entsprechend Artikel 28 des Grundgesetzes auch für die Bundesländer und ihre Kommunen.

Mit den Kommunalwahlen werden in Schleswig-Holstein die Volksvertretungen der Gemeinden und Städte (Gemeindevertretung, Stadtvertretung) und der Kreise (Kreistage) gewählt.

Die Größe der Vertretung hängt dabei jeweils von der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune ab.

Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl. Gemeindewahl und Kreiswahl sind dabei zwei eigenständige Wahlen, die jedoch in der Vorbereitung und Durchführung organisatorisch miteinander verbunden sind.

Als oberstes Organ der Kommune legt die Gemeindevertretung/Stadtvertretung beziehungsweise der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest und trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten.


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Wahl der Landrätin / des Landrats

Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte vom 16.09.2009 die 1998 eingeführte Direktwahl der Landrät*innen durch die Wähler*innen wieder abgeschafft.

Damit werden Landrät*innen in zwei Bundesländern durch den Kreistag, in allen anderen Bundesländern weiterhin direkt durch das Wahlvolk gewählt.

Die Rechtsgrundlagen für die Wahl der Landrätin / des Landrates finden sich in den Vorschriften der Kreisordnung.

Die Wahl oder Wiederwahl ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers zulässig.

Wählbar zur Landrätin oder zum Landrat ist, wer

  • die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt. Wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und
  • die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt.

Ansprechpartner*innen für Wahl der Landrätin / des Landrats


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