Tiergesundheit und Tierschutz
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25.10.2024: Land empfiehlt Pferde-Impfung gegen West-Nil-Virus
Kiel. In Schleswig-Holstein wurde im September und Oktober 2024 das West-Nil-Virus (WNV) bei acht Pferden aus den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und der Stadt Lübeck sowie zwei Habichten aus den Kreisen Pinneberg und Rendsburg-Eckernförde amtlich festgestellt. Die Infektion trat 2023 erstmals bei einem Pferd aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg auf.
Die betroffenen Pferde wurden aufgrund von teilweise schweren neurologischen Symptomen, gestörtem Allgemeinbefinden und Fieber labordiagnostisch auf WNV untersucht. Die zuständigen Veterinärbehörden gehen davon aus, dass alle Pferde sich in Schleswig-Holstein infiziert haben und nicht gegen WNV geimpft waren. Ein Pferd sowie beide Vögel haben die Infektion nicht überlebt.
Bei der Infektion mit dem West-Nil-Virus von Vögeln oder Pferden handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Infektion wird durch einheimische Stechmücken, die sich an Wildvögeln infizieren, übertragen. Vögel sind dabei die Hauptwirte. In selteneren Fällen kann darüber hinaus auch eine Infektion von Pferden und Menschen erfolgen, wenn die Stechmücken zuvor von infizierten Wildvögeln Blut aufgenommen haben. Es handelt sich in diesen Fällen um Einzelerkrankungen. Mensch und Pferd sind dabei sogenannte Fehlwirte, da sich das Virus in ihnen nicht effektiv genug vermehrt, um eine Ansteckungsquelle für Stechmücken darzustellen.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hat aufgrund der zunehmenden WNV-Nachweise bei Pferden insbesondere in Niedersachsen im Herbst 2024 ihre bisherige Impfempfehlung erweitert und rät mittelfristig dazu, Pferde über die bisherigen Verbreitungsgebiete hinaus in der gesamten niederdeutschen Tiefebene gegen WNV impfen zu lassen. Somit sollten auch Pferde in Schleswig-Holstein am besten bis zu Beginn der kommenden Mückensaison entsprechend geimpft werden. In Deutschland sind derzeit drei Impfstoffe gegen WNV für Pferde verfügbar. Die Impfstoffe sind gut verträglich und schützen sicher vor schweren Verlaufsformen der Erkrankung.
Hintergrund
Das West-Nil-Virus breitet sich seit dem ersten Fall in Deutschland im Jahr 2018 in Sachsen-Anhalt langsam, aber kontinuierlich innerhalb Deutschlands aus. Besonders betroffen sind die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen, die gemäß Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) derzeit das Hauptverbreitungsgebiet für Deutschland darstellen. Das FLI berichtet, dass eine räumliche Ausbreitung bis 2023 zwar mit wenigen Fällen sichtbar war, aber dieses Jahr größere Ausmaße annimmt, bedingt durch ein anhaltend warmes und feuchtes Klima sowie ein gehäuftes Vorkommen der Stechmückenpopulation.
Im Rahmen des seit 2018 etablierten Monitorings bei Wildvögeln können Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Naturschutz- und Jagdrechts frisch verendete Wildvögel relevanter Arten beim zuständigen Veterinäramt abgeben. Von dort werden die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) überstellt. Die Tiere sollten hierzu beispielsweise in einen Gefrierbeutel unter Angabe des Fundorts und –datum eingepackt werden. Es wird empfohlen, die toten Vögel als allgemeine Vorsichtsmaßnahme nicht mit den bloßen Händen anzufassen und die Hände nach dem Einsammeln zu waschen. Offensichtlich verunglückte, zum Beispiel überfahrene, Vögel sollten nicht eingesammelt und abgegeben werden. Eine Abholung der Vögel durch die Veterinärämter ist nicht möglich. Vor Abgabe der Vögel sollten sich Bürgerinnen und Bürger bitte über die Zugangsbedingungen zu den Veterinärämtern informieren.
Weitere Informationen finden Sie unter
- West-Nil-Virus | Friedrich-Loeffler-Institut
- Anstieg von West-Nil-Virus Fällen in Deutschland | Friedrich-Loeffler-Institut
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de |
Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mllev
08.08.2024: Erste Nachweise der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein
Kreis Segeberg/Kiel. Das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) hat am heutigen Donnerstag, 8. August, in einer Presseinformation über die ersten Nachweise der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein informiert:
"Das Infektionsgeschehen der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) breitet sich deutschlandweit aus: Auch in Schleswig-Holstein wurde heute (8. August 2024) die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Maßnahmen zum Umgang mit der Blauzungenkrankheit
Durch die Nachweise verliert Schleswig-Holstein den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für Tierhalter*innen. So gelten für die Verbringung empfänglicher Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten zählen, ab sofort Einschränkungen. Insbesondere dürfen diese Tiere nicht länger in EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden, die frei von BTV sind. Auch das Verbringen in BTV-freie Bundesländer ist nur unter Auflagen möglich. Allgemeine Informationen zu den Verbringungsregelungen sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums eingestellt.
Bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln wenden Sie sich bitte an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten. Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen einleiten kann.
Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen – Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Für Verbraucher*innen besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist zudem darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt.
Wichtige Hinweise für Tierhalter*innen
Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung. Sie verhindert zwar nicht sicher die Infektion der Tiere, verringert oder verhindert aber klinische Symptome und die Anzahl der Todesfälle. Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies appelliert daher erneut: ,Die durch das Blauzungenvirus verursachte Erkrankung kann großes Tierleid verursachen. Tierhalter*innen in Schleswig-Holstein sind aufgerufen, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und zu impfen.' Damit die Impfung wirken kann, ist es wichtig, dass die Grundimmunisierung einschließlich eines je nach Hersteller unterschiedlichen Zusatzzeitraumes von drei bis vier Wochen nach der Impfung abgeschlossen ist. Insbesondere in Beständen, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein, die Tiere durch eine Aufstallung bzw. eine Behandlung mit Repellentien gegen die Überträger der Erkrankung, die Gnitzen, zu schützen.
Die Landesregierung unterstützt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf beziehungsweise Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt/der Impftierärztin verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.
Service-Hinweis
Um Fragen von Bürger*innen rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürger*innentelefon eingerichtet. Dieses ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.
Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf. In Deutschland sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und nun auch Schleswig-Holstein betroffen.
Tierhalter*innen, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, Milchrückgang, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut sowie vermehrte Todesfälle beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren."
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:
24.07.2024: Blauzungenkrankheit: Veterinärbehörde empfiehlt Impfung
Kreis Segeberg. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Kiel sind in diesem Jahr allein in Niedersachsen mehr als 90 Infektionen mit der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern nachgewiesen worden. "Besorgniserregend ist, dass die Hälfte dieser Infektionen in den vergangenen vier Wochen festgestellt worden ist", sagt Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg empfiehlt daher allen Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter*innen die Impfung ihrer Tierbestände gegen die Infektion mit dem Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit.
Parallel zur Impfung sollten die Tierhalter*innen Schutzmaßnahmen gegen Insekten ergreifen, weil die Virusinfektion laut Overhoff durch stechende Insekten wie Gnitzen und andere Mückenarten übertragen werden kann.
In den vergangenen zwei Wochen gab es eine massive Ausbreitung der Blauzungenkrankheit vor allem in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Niedersachsen, zudem sind einzelne Fälle in Rheinland-Pfalz und Hessen bekannt (siehe Karte). "In Niedersachsen hat es bereits Fälle in der Lüneburger Heide mit geringer Entfernung zu Schleswig-Holstein und Hamburg gegeben", weiß Overhoff.
Viele Landwirt*innen mit erkrankten Tieren berichteten von Überforderung bei der intensiven Betreuung und Pflege der teils stark erkrankten Tiere. Tierarztpraxen seien in ihren Kapazitäten ausgeschöpft.
Stand 23. Juli sind in Schleswig-Holstein nur wenige Impfungen erfolgt: 7.604 Rinder in 49 Betrieben und 8.757 Schafe/Ziegen in 143 Betrieben. "Der Impfschutz ist also aktuell sehr unbefriedigend2, so der Kreisveterinär. Eine Impfpflicht gebe es allerdings nicht.
Die letzten Fälle im Kreis Segeberg gab es in den Jahren 2006 bis 2009, als ganz Deutschland von einem großen Seuchenausbruch betroffen war.
Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern wie Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.
Geflügelpest in Schleswig-Holstein und im Kreis Segeberg
Informationen über geltende Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen, Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete und Kontaktmöglichkeiten.
Grundinformationen
Tierseuchen
Die Vorbeugung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten, die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich sein können und von wirtschaftlicher Bedeutung sind, sowie Krankheiten, die als sogenannte Zoonosen von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, bilden einen Schwerpunkt der öffentlichen Veterinärverwaltung. Aber auch für den internationalen Handel mit Tieren und für den privaten Reiseverkehr mit Hunden und Katzen sind wir Ihr Ansprechpartner.
- 24.06.2024: Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindern
- 25.03.2024: Abgabe von Trichinenproben an weiterem Standort möglich
- 02.11.2023: Abgabe von Trichinenproben künftig rund um die Uhr möglich
- 16.10.2023: Land empfiehlt Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest
- 18.09.2023: Schweinepest: Suchhunde und Hundeführer*innen gesucht
Tierschutz
Nicht erst durch die Aufnahme des Staatszieles Tierschutz in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2002 bildet dieser Aufgabenbereich einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hierbei führen wir aufgrund von Hinweisen Kontrollen in Tierhaltungen (gewerbsmäßige und private (Nutz-)Tierhaltungen) durch.
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Info und Service
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Bürger*innen-Service
- Amputationen bei Wirbeltieren (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TierSchG): Anzeige
- Tierseuchen
- Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern
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