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19.01.2023: Geflügelpest: Groß Kummerfeld und Gönnebek betroffen


Kreis Segeberg. In drei Geflügelbeständen in der Gemeinde Negenharrie im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat das dortige Veterinäramt am 17. Januar bei gehaltenen Vögeln (Hausgeflügel) den Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Um den Ausbruchsbestand herum wurden eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk, mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet, mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet. Teile der Überwachungszone treffen neben dem Kreis Rendsburg-Eckernförde auch die Stadt Neumünster sowie die Kreise Plön und Segeberg. Von der Überwachungszone im Kreis Segeberg sind 18 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 300 Stück Geflügel in den nördlichen Teilen der Gemeinden Groß Kummerfeld und Gönnebek betroffen.

Da innerhalb der Gemeinde Negenharrie mehrere Betriebe betroffen sind und um sicherzustellen, dass zu jedem der drei Ausbruchsbetriebe der äußere Rand der Überwachungszone mindestens zehn Kilometer beträgt, wurde um den Primärausbruchsbetrieb in diesem Fall eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens elf Kilometern eingerichtet.

Der genaue Verlauf der Überwachungszone ist auf einer interaktiven Karte hinterlegt.

Für die Überwachungszone gelten ab sofort zehn Schutzmaßregeln, die detailliert in der am heutigen Donnerstag veröffentlichten Allgemeinverfügung aufgelistet sind. Dazu gehört unter anderem, dass sämtliches Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel wie beispielsweise Tauben in geschlossenen Ställen abgesondert oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten sind.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass amtliche Tierärzt*innen in der Überwachungszone stichprobenartig in den darin gelegenen Geflügel- und Vogelbeständen Kontrollen durchführen werden. Diese Kontrollen sind von den Tierhalter*innen zu dulden. Es sei nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. 

19.01.2023