Geflügelpest in Schleswig-Holstein
Letzte Meldung
14.04.2026: Geflügelpest: Tiere dürfen wieder ins Freie
Kreis Segeberg. Die Aufstallungsverpflichtung für Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel im Kreis Segeberg ist ab Mittwoch, 15. April, aufgehoben. Das hat das zuständige Veterinäramt mitgeteilt.
Die Behörde weist darauf hin, dass die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23. Oktober 2025 weiterhin beachtet werden muss. Mehr Infos dazu gibt es auf der Internetseite des Ministeriums.
14.04.2026: Geflügelpest: Aufstallungspflicht wird aufgehoben
18.03.2026: Geflügelpest: Aufstallungspflicht bleibt vorerst bestehen
Kreis Segeberg. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass die Aufstallungsverpflichtung von Geflügel vom 30. Oktober 2025 weiterhin Bestand hat. "Leider ist der Infektionsdruck noch immer sehr hoch. Es werden weiterhin eine Vielzahl toter Wildvögel beim Veterinäramt gemeldet."
Die toten Tiere werden eingesammelt, stichprobenartig beprobt und unschädlich beseitigt. In den Kadavern wird noch laufend das Geflügelpestvirus (H5 N1) nachgewiesen. Das bedeutet, dass der Erreger in der Wildvogelpopulation noch weit verbreitet ist und daher noch immer ein hohes Risiko für den Eintrag in gehaltene Geflügelbestände besteht.
Das Veterinäramt hat die Geflügelpestlage im Kreis Segeberg ständig im Blick und führt regelmäßig unter Berücksichtigung des Wildvogelmonitorings und den Empfehlungen des FLI eine regionale Risikobeurteilung durch. Sobald es die Tierseuchenlage zulässt, wird das Aufstallungsgebot aufgehoben werden.
Im Kreisgebiet wurden seit Jahresbeginn 61 tote Wildvögel eingesammelt und beprobt. Bis heute sind davon elf Vögel positiv getestet worden, bei Proben von über 20 Vögeln steht das Ergebnis noch aus.
Vom 1. bis 28. Februar 2026 wurden in Deutschland noch 29 Ausbrüche (Vorberichtszeitraum 30) bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in zehn Bundesländern gemeldet (darunter drei Haltungen in Schleswig-Holstein).
Auch nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 6. März 2026 wird das aktuelle Risiko des Viruseintrags in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingeschätzt.
Da das Geflügelpestvirus erst mit zunehmender Sonneneinstrahlung/UV-Strahlung und höheren Temperaturen inaktiviert wird (in der Regel erst ab Anfang/Mitte April), muss nach aktueller Risikobewertung die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg (allgemeine Aufstallungspflicht für Bestände ab 50 Stück Geflügel) zum Schutz von gehaltenem Geflügel daher bestehen bleiben.
Informationen zur Geflügelpest sowie die aktuelle Risikoeinschätzung gibt es auf der Internetseite des FLI.
Geflügelpest im Überblick
Sollten Sie einen sterbenden oder toten Vogel finden, gehen Sie bitte nicht in seine Nähe. Fassen Sie ihn nicht an!
Menschen können zwar nach aktuellen Erkenntnissen nicht erkranken. Sie können das Virus aber leicht übertragen. Das gilt auch für Hunde und Katzen.
Melden Sie sich bitte unter:
- +49 4551 951-9334,
- per Mail an: veterinaer@segeberg.de oder
- unter der Notrufnummer 112.
Alle Geflügelhalter*innen sind generell verpflichtet, ihren Geflügelbestand amtlich bei der zuständigen Behörde zu melden / zu registrieren. Dies gilt ab der Haltung eines Huhns.
Alle Geflügelhalter*innen sind verpflichtet, Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.