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Tiergesundheit und Tierschutz

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12.12.2025: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (Geflügelpest/Aufhebung Schutzzone)

  • Datum: 12.12.2025

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 12.12.2025 (Geflügelpest/Aufhebung Schutzzone)

    Die mit Tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung vom 20.11.2025 aufgrund des Ausbruches der Geflügelpest in den Gemeinden Wakendorf I und Mözen festgelegten Schutzzonen werden hiermit aufgehoben. Die Gebiete der ehemaligen Schutzzonen gehen in die aufgeführte Überwachungszone über.

21.11.2025: Geflügelpest-Ausbruch in Mözen

Kreis Segeberg. Neben zwei Geflügelpest-Ausbrüchen in der Gemeinde Wakendorf I ist nun eine dritte Haltung in der Gemeinde Mözen betroffen. In einer kleinen Haltung mit wenigen hundert Tieren wurde das Geflügelpestvirus amtlich festgestellt. Der Geflügelbestand, darunter Hühner, Enten und Gänse, ist bereits getötet worden. Um die Ausbruchsbetriebe herum wurden jeweils eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Radius) und eine gemeinsame Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet. Teile dieser Zonen betreffen auch den Kreis Stormarn.

Von der Überwachungszone sind 514 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 212.000 Stück Geflügel betroffen, in den Schutzzonen liegen davon 66 Geflügelhalter*innen mit rund 850 Stück Geflügel.

Die Schutzzonen erstrecken sich auf folgende Gemeinden/folgendes Gebiet des Kreises Segeberg:

Schutzzone Wakendorf I: Dreggers, Wakendorf I (vollständig);

Bahrenhof, Bebensee, Bühnsdorf, Neuengörs, Neversdorf, Traventhal (anteilig)

Schutzzone Mözen: Högersdorf, Mözen (vollständig);

Bad Segeberg, Bebensee, Fahrenkrug, Klein Gladebrügge, Kükels, Leezen, Schwissel, Traventhal, Wittenborn (anteilig)

Die Überwachungszone erstreckt sich auf folgende Gemeinden/folgendes Gebiet: Bad Segeberg, Bahrenhof, Bebensee, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Fredesdorf, Geschendorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Kükels, Leezen, Mözen, Neuengörs, Neversdorf, Schackendorf, Schwissel, Stipsdorf, Traventhal, Wahlstedt, Wakendorf I, Weede, Wittenborn (vollständig);

Bark, Blunk, Daldorf, Forstgutsbezirk Buchholz, Groß Rönnau, Krems II, Negernbötel, Rickling, Rohlstorf, Schieren, Seth, Strukdorf, Stuvenborn, Sülfeld, Todesfelde, Westerrade (anteilig).

Der Verlauf der äußeren Grenzen der Schutz- und Überwachungszonen ergibt sich aus einer interaktiven Karte, die auf der Homepage des Kreises Segeberg zu finden ist.

Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten für die Schutz- und Überwachungszone:

  • ·         Anzeigepflicht des Tierbestandes
  • ·         Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
  • ·         Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
  • ·         Zudem müssen die Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
  • ·         Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, sind verboten.

Die Allgemeinverfügung gilt seit dem heutigen Freitag, 21. November, und ersetzt die Allgemeinverfügung vom 14. November. Sie gilt bis auf Weiteres. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Das Veterinäramt weist erneut darauf hin, dass amtliche Tierärzt*innen und Veterinärassistent*innen in den Schutz- und Überwachungszonen stichprobenartig in den darin gelegenen Geflügelbeständen Kontrollen und Probenahmen durchführen werden. Diese Kontrollen müssen von den Tierhalter*innen geduldet werden.

Es ist nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. 

Zudem weist das Veterinäramt noch einmal auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mail zu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen.

20.11.2025: Geflügelpest: Weitere Schutzzone eingerichtet

  • Datum: 20.11.2025

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 20.11.2025 (Geflügelpest/Zwei Schutz- und Überwachungszonen)

    In Geflügelhaltungen in der Gemeinde Wakendorf I im Kreis Segeberg ist am 13.11.2025 sowie am 14.11.2025 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Zudem ist in der Gemeinde Mözen am 20.11.2025 in einer Geflügelhaltung der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein und im Kreis Segeberg

Informationen über geltende Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen, Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete und Kontaktmöglichkeiten.

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Die Vorbeugung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten, die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich sein können und von wirtschaftlicher Bedeutung sind, sowie Krankheiten, die als sogenannte Zoonosen von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, bilden einen Schwerpunkt der öffentlichen Veterinärverwaltung. Aber auch für den internationalen Handel mit Tieren und für den privaten Reiseverkehr mit Hunden und Katzen sind wir Ihr Ansprechpartner.

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Nicht erst durch die Aufnahme des Staatszieles Tierschutz in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2002 bildet dieser Aufgabenbereich einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hierbei führen wir aufgrund von Hinweisen Kontrollen in Tierhaltungen (gewerbsmäßige und private (Nutz-)Tierhaltungen) durch.