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30.10.2025: Geflügelpest: Allgemeinverfügung zu Aufstallungsgebot ab 01.11.2025


  • Datum: 30.10.2025

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 (Geflügelpest/Aufstallungspflicht)

    Aufgrund der aktuellen deutschlandweiten Geflügelpestlage muss auch der Kreis Segeberg die Aufstallung von Geflügel bis auf Weiteres anordnen.

    Das Aufstallungsgebot betrifft Haltungen, die 50 Tiere und mehr halten. Zudem werden Ausstellungen, Märkte, Börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel ab dem 01.11.2025 untersagt.