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Tiergesundheit und Tierschutz

Letzte Meldung

Außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer 110 der Polizei.

03.02.2026: Geflügelpest: Ostholstein und Teile von Glasau betroffen

  • Datum: 03.02.2026

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 03.02.2026 (Geflügelpest/Sperrzone)

    In einer Legehennenhaltung in der Stadt Eutin im Kreis Ostholstein ist am 01.02.2025 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Zur Bekämpfung der Tierseuche ist um die Ausbruchsbetriebe eine Sperrzone einzurichten, die jeweils aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km um den jeweiligen Ausbruchsbetrieb herum besteht.

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22.12.2025: Geflügelpest: Aufhebung der Sperrzonen ab 22. Dezember

Kreis Segeberg. Das Geflügelpest-Ausbruchsgeschehen in den Gemeinden Wakendorf I und Mözen gilt mit Ablauf des 21.12.2025 als offiziell beendet. Die per Allgemeinverfügung festgelegten Schutzzonen sowie die gemeinsame Überwachungszone sind seit dem 22. Dezember aufgehoben.

Seit dem heutigen Montag gilt kreisweit wieder das Aufstallungsgebot für Betriebe mit mehr als 49 Stück Geflügel. Unabhängig davon ist auch die Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums vom 23.10.2025 mit besonderen Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen zu beachten. Es ist nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. 

Von der Überwachungszone waren 514 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 212.000 Stück Geflügel betroffen, in den Schutzzonen lagen davon 66 Geflügelhalter*innen mit rund 850 Stück Geflügel.

Zudem weist das Veterinäramt noch einmal auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mail zu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen.

12.12.2025: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (Geflügelpest/Aufhebung Schutzzone)

  • Datum: 12.12.2025

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 12.12.2025 (Geflügelpest/Aufhebung Schutzzone)

    Die mit Tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung vom 20.11.2025 aufgrund des Ausbruches der Geflügelpest in den Gemeinden Wakendorf I und Mözen festgelegten Schutzzonen werden hiermit aufgehoben. Die Gebiete der ehemaligen Schutzzonen gehen in die aufgeführte Überwachungszone über.

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein und im Kreis Segeberg

Informationen über geltende Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen, Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete und Kontaktmöglichkeiten.

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Tierseuchen

Die Vorbeugung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten, die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich sein können und von wirtschaftlicher Bedeutung sind, sowie Krankheiten, die als sogenannte Zoonosen von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, bilden einen Schwerpunkt der öffentlichen Veterinärverwaltung. Aber auch für den internationalen Handel mit Tieren und für den privaten Reiseverkehr mit Hunden und Katzen sind wir Ihr Ansprechpartner.

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Tierschutz

Nicht erst durch die Aufnahme des Staatszieles Tierschutz in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2002 bildet dieser Aufgabenbereich einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hierbei führen wir aufgrund von Hinweisen Kontrollen in Tierhaltungen (gewerbsmäßige und private (Nutz-)Tierhaltungen) durch.