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Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Letzte Meldung

18.03.2026: Geflügelpest: Aufstallungspflicht bleibt vorerst bestehen

Kreis Segeberg. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass die Aufstallungsverpflichtung von Geflügel vom 30. Oktober 2025 weiterhin Bestand hat. "Leider ist der Infektionsdruck noch immer sehr hoch. Es werden weiterhin eine Vielzahl toter Wildvögel beim Veterinäramt gemeldet."

Die toten Tiere werden eingesammelt, stichprobenartig beprobt und unschädlich beseitigt. In den Kadavern wird noch laufend das Geflügelpestvirus (H5 N1) nachgewiesen. Das bedeutet, dass der Erreger in der Wildvogelpopulation noch weit verbreitet ist und daher noch immer ein hohes Risiko für den Eintrag in gehaltene Geflügelbestände besteht.

Das Veterinäramt hat die Geflügelpestlage im Kreis Segeberg ständig im Blick und führt regelmäßig unter Berücksichtigung des Wildvogelmonitorings und den Empfehlungen des FLI eine regionale Risikobeurteilung durch. Sobald es die Tierseuchenlage zulässt, wird das Aufstallungsgebot aufgehoben werden.

Im Kreisgebiet wurden seit Jahresbeginn 61 tote Wildvögel eingesammelt und beprobt. Bis heute sind davon elf Vögel positiv getestet worden, bei Proben von über 20 Vögeln steht das Ergebnis noch aus.

Vom 1. bis 28. Februar 2026 wurden in Deutschland noch 29 Ausbrüche (Vorberichtszeitraum 30) bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in zehn Bundesländern gemeldet (darunter drei Haltungen in Schleswig-Holstein).

Auch nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 6. März 2026 wird das aktuelle Risiko des Viruseintrags in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingeschätzt.

Da das Geflügelpestvirus erst mit zunehmender Sonneneinstrahlung/UV-Strahlung und höheren Temperaturen inaktiviert wird (in der Regel erst ab Anfang/Mitte April), muss nach aktueller Risikobewertung die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg (allgemeine Aufstallungspflicht für Bestände ab 50 Stück Geflügel) zum Schutz von gehaltenem Geflügel daher bestehen bleiben.

Informationen zur Geflügelpest sowie die aktuelle Risikoeinschätzung gibt es auf der Internetseite des FLI.

17.03.2026: Geflügelpest im Kreis Segeberg

Mit Beginn des Frühlings mehren sich verständlicherweise die Anfragen nach der Aufhebung des kreisweiten Aufstallungsgebotes. Aber leider ist der Infektionsdruck noch immer sehr hoch. Es werden weiterhin eine Vielzahl toter Wildvögel beim Veterinäramt gemeldet. Diese werden eingesammelt, stichprobenartig beprobt und unschädlich beseitigt. In den Kadavern wird noch laufend das Geflügelpestvirus (H5 N1) nachgewiesen. Das bedeutet, dass das Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation noch weit verbreitet ist und daher leider noch immer ein hohes Risiko für den Eintrag des Geflügelpesterregers in gehaltene Geflügelbestände besteht.

Vom 1. bis 28. Februar 2026 wurden in Deutschland noch 29 Ausbrüche (Vorberichtszeitraum 30) bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in zehn Bundesländern gemeldet (darunter drei Haltungen in Schleswig-Holstein).

Im Kreis Segeberg wurden seit Jahresbeginn 61 tote Wildvögel eingesammelt und beprobt. Bis heute sind davon 11 Vögel positiv getestet worden, bei Proben von über 20 Vögeln steht das Ergebnis noch aus.

Auch nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 06.03.2026 wird das aktuelle Risiko des Eintrags von hochpathogenem Aviären Influenzavirus des Subtyps H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingeschätzt. 

Da das Geflügelpestvirus erst mit zunehmender Sonneneinstrahlung/UV-Strahlung und höheren Temperaturen inaktiviert wird (in der Regel erst ab Anfang/Mitte April), muss nach aktueller Risikobewertung die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg (allgemeine Aufstallungspflicht für Bestände ab 50 Stück Geflügel) zum Schutz von gehaltenem Geflügel noch weiter bestehen bleiben. Das Veterinäramt hat die Geflügelpestlage im Kreis Segeberg ständig im Blick und führt regelmäßig unter Berücksichtigung des Wildvogelmonitorings und den Empfehlungen des FLI eine regionale Risikobeurteilung durch. Sobald es die Tierseuchenlage zulässt, wird das Aufstallungsgebot auch aufgehoben werden.

Aktuelle Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes zu Geflügelpest

03.02.2026: Geflügelpest: Ostholstein und Teile von Glasau betroffen

  • Datum: 03.02.2026

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 03.02.2026 (Geflügelpest/Sperrzone)

    In einer Legehennenhaltung in der Stadt Eutin im Kreis Ostholstein ist am 01.02.2025 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Zur Bekämpfung der Tierseuche ist um die Ausbruchsbetriebe eine Sperrzone einzurichten, die jeweils aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km um den jeweiligen Ausbruchsbetrieb herum besteht.

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Geflügelpest im Überblick

Sollten Sie einen sterbenden oder toten Vogel finden, gehen Sie bitte nicht in seine Nähe. Fassen Sie ihn nicht an!

Menschen können zwar nach aktuellen Erkenntnissen nicht erkranken. Sie können das Virus aber leicht übertragen. Das gilt auch für Hunde und Katzen.

Melden Sie sich bitte unter:

Alle Geflügelhalter*innen sind generell verpflichtet, ihren Geflügelbestand amtlich bei der zuständigen Behörde zu melden /  zu registrieren. Dies gilt ab der Haltung eines Huhns.

Alle Geflügelhalter*innen sind verpflichtet, Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.


Anordnungen, Regeln, Hinweise, Sperrbezirke

An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den geltenden Regeln im Kreis Segeberg:

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