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Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Letzte Meldung

14.04.2026: Geflügelpest: Aufstallungspflicht wird aufgehoben

  • Datum: 14.04.2026

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 14.04.2026 (Geflügelpest/Aufhebung Aufstallung)

    Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg vom 30.10.2025 zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Einschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV/Geflügelpest) für Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel im Kreis Segeberg wird mit Wirkung ab dem 15.04.2026 aufgehoben.

18.03.2026: Geflügelpest: Aufstallungspflicht bleibt vorerst bestehen

Kreis Segeberg. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass die Aufstallungsverpflichtung von Geflügel vom 30. Oktober 2025 weiterhin Bestand hat. "Leider ist der Infektionsdruck noch immer sehr hoch. Es werden weiterhin eine Vielzahl toter Wildvögel beim Veterinäramt gemeldet."

Die toten Tiere werden eingesammelt, stichprobenartig beprobt und unschädlich beseitigt. In den Kadavern wird noch laufend das Geflügelpestvirus (H5 N1) nachgewiesen. Das bedeutet, dass der Erreger in der Wildvogelpopulation noch weit verbreitet ist und daher noch immer ein hohes Risiko für den Eintrag in gehaltene Geflügelbestände besteht.

Das Veterinäramt hat die Geflügelpestlage im Kreis Segeberg ständig im Blick und führt regelmäßig unter Berücksichtigung des Wildvogelmonitorings und den Empfehlungen des FLI eine regionale Risikobeurteilung durch. Sobald es die Tierseuchenlage zulässt, wird das Aufstallungsgebot aufgehoben werden.

Im Kreisgebiet wurden seit Jahresbeginn 61 tote Wildvögel eingesammelt und beprobt. Bis heute sind davon elf Vögel positiv getestet worden, bei Proben von über 20 Vögeln steht das Ergebnis noch aus.

Vom 1. bis 28. Februar 2026 wurden in Deutschland noch 29 Ausbrüche (Vorberichtszeitraum 30) bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in zehn Bundesländern gemeldet (darunter drei Haltungen in Schleswig-Holstein).

Auch nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 6. März 2026 wird das aktuelle Risiko des Viruseintrags in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingeschätzt.

Da das Geflügelpestvirus erst mit zunehmender Sonneneinstrahlung/UV-Strahlung und höheren Temperaturen inaktiviert wird (in der Regel erst ab Anfang/Mitte April), muss nach aktueller Risikobewertung die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg (allgemeine Aufstallungspflicht für Bestände ab 50 Stück Geflügel) zum Schutz von gehaltenem Geflügel daher bestehen bleiben.

Informationen zur Geflügelpest sowie die aktuelle Risikoeinschätzung gibt es auf der Internetseite des FLI.

17.03.2026: Geflügelpest im Kreis Segeberg

Mit Beginn des Frühlings mehren sich verständlicherweise die Anfragen nach der Aufhebung des kreisweiten Aufstallungsgebotes. Aber leider ist der Infektionsdruck noch immer sehr hoch. Es werden weiterhin eine Vielzahl toter Wildvögel beim Veterinäramt gemeldet. Diese werden eingesammelt, stichprobenartig beprobt und unschädlich beseitigt. In den Kadavern wird noch laufend das Geflügelpestvirus (H5 N1) nachgewiesen. Das bedeutet, dass das Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation noch weit verbreitet ist und daher leider noch immer ein hohes Risiko für den Eintrag des Geflügelpesterregers in gehaltene Geflügelbestände besteht.

Vom 1. bis 28. Februar 2026 wurden in Deutschland noch 29 Ausbrüche (Vorberichtszeitraum 30) bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in zehn Bundesländern gemeldet (darunter drei Haltungen in Schleswig-Holstein).

Im Kreis Segeberg wurden seit Jahresbeginn 61 tote Wildvögel eingesammelt und beprobt. Bis heute sind davon 11 Vögel positiv getestet worden, bei Proben von über 20 Vögeln steht das Ergebnis noch aus.

Auch nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 06.03.2026 wird das aktuelle Risiko des Eintrags von hochpathogenem Aviären Influenzavirus des Subtyps H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingeschätzt. 

Da das Geflügelpestvirus erst mit zunehmender Sonneneinstrahlung/UV-Strahlung und höheren Temperaturen inaktiviert wird (in der Regel erst ab Anfang/Mitte April), muss nach aktueller Risikobewertung die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg (allgemeine Aufstallungspflicht für Bestände ab 50 Stück Geflügel) zum Schutz von gehaltenem Geflügel noch weiter bestehen bleiben. Das Veterinäramt hat die Geflügelpestlage im Kreis Segeberg ständig im Blick und führt regelmäßig unter Berücksichtigung des Wildvogelmonitorings und den Empfehlungen des FLI eine regionale Risikobeurteilung durch. Sobald es die Tierseuchenlage zulässt, wird das Aufstallungsgebot auch aufgehoben werden.

Aktuelle Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes zu Geflügelpest

Mehr

Geflügelpest im Überblick

Sollten Sie einen sterbenden oder toten Vogel finden, gehen Sie bitte nicht in seine Nähe. Fassen Sie ihn nicht an!

Menschen können zwar nach aktuellen Erkenntnissen nicht erkranken. Sie können das Virus aber leicht übertragen. Das gilt auch für Hunde und Katzen.

Melden Sie sich bitte unter:

Alle Geflügelhalter*innen sind generell verpflichtet, ihren Geflügelbestand amtlich bei der zuständigen Behörde zu melden /  zu registrieren. Dies gilt ab der Haltung eines Huhns.

Alle Geflügelhalter*innen sind verpflichtet, Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.


Anordnungen, Regeln, Hinweise, Sperrbezirke

An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den geltenden Regeln im Kreis Segeberg:

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