Geflügelpest in Schleswig-Holstein
Letzte Meldung
30.10.2025: Geflügelpest: Kreis ordnet Aufstallungspflicht an
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg erlässt eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel, um die Einschleppung und Ausbreitung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI/Geflügelpest) zu verhindern. Die Maßnahme tritt am Samstag, 1. November, in Kraft. Wer bei seinen Tieren Anzeichen einer Erkrankung feststellt, muss dies unverzüglich beim Veterinäramt melden.
Seit September 2025 häufen sich bundesweit und auch in Schleswig-Holstein die Nachweise der Geflügelpest. Besonders betroffen sind Wildvögel, vor allem Kraniche. Inzwischen wurde der Subtyp H5 auch bei den ersten sieben verendeten Wildvögeln aus dem Kreis Segeberg im ersten Untersuchungsabschnitt beim Landeslabor festgestellt – vermehrt in den vergangenen Tagen; weitere Untersuchungen laufen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko einer Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände bundesweit als hoch ein.
Was gilt ab dem 1. November?
- Alle Geflügelhalter*innen im Kreisgebiet mit mehr als 49 Tieren (Hühner, Puten, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner, Laufvögel usw.) müssen ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer gegen Wildvögel gesicherten Schutzvorrichtung halten.
- Veranstaltungen mit Geflügel – etwa Ausstellungen, Märkte oder Börsen – sind im gesamten Kreisgebiet verboten.
Diese Maßnahmen gelten bis auf Weiteres und dienen dem Schutz der Geflügelbestände vor einer Ansteckung durch Wildvögel.
Warum ist die Aufstallung notwendig?
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die für Hausgeflügel meist tödlich verläuft. Eine Einschleppung hätte erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Geflügelwirtschaft und die Lebensmittelproduktion. Durch die Aufstallung soll der direkte und indirekte Kontakt zwischen Wild- und Hausvögeln verhindert werden.
Meldepflicht für Geflügelhalter*innen
Wer Geflügel hält, muss seine Bestände beim Veterinäramt des Kreises Segeberg melden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
"Das Virus breitet sich aktuell rasant in der Wildtierpopulation aus – vor allem unter Kranichen, aber auch unter Wildgänsen", heißt es aus dem Veterinäramt. "Die Aufstallungspflicht ist eine notwendige Vorsichtsmaßnahme, um unsere Geflügelbestände zu schützen. Nur durch konsequentes Handeln können wir eine Einschleppung der Geflügelpest in hiesige Betriebe verhindern." Das Veterinäramt appelliert an alle Halter*innen, sich möglichst penibel an die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen des Landes zu halten.
Zahlen für den Kreis Segeberg:
- Geflügelhalter*innen im Kreis Segeberg: rund 2.000 sind aktuell beim Veterinäramt angezeigt (Stand 30.10.2025)
- Geflügelhalter*innen mit mehr als 49 Tieren: 116 davon, davon rund 80 betroffen, da sie Freilandhaltung haben
- Geflügelanzahl: rund 1,06 Millionen
Weitere Informationen und Verhaltenstipps gibt es auch auf der Internetseite des Landes.
30.10.2025: Geflügelpest: Allgemeinverfügung zu Aufstallungsgebot ab 01.11.2025
27.10.2025: Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein aus
Meldung an den Kreis Segeberg
Melden Sie bitte verendete oder sterbende Wildvögel mit Standort und Foto per E-Mail.
Verendetes Hausgeflügel soll weiterhin telefonisch gemeldet werden, auch wenn nur der Verdacht einer Tierseuche besteht.
Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
KIEL. Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Am 22. Oktober 2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitere Fälle bei Wildvögeln im Land. Insgesamt sind damit vier Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Bei weiteren im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) positiv voruntersuchten Wildvögeln steht die Bestätigung durch das FLI noch aus. Zudem sind bereits drei Geflügelhaltungen im Land in diesem Herbst von der Geflügelpest betroffen. Auch bundesweit nimmt das Seuchengeschehen deutlich zu: In zahlreichen Bundesländern wurden in den vergangenen Wochen Nachweise des Virus festgestellt – sowohl bei Wildvögeln, darunter Zugvögel wie Kraniche, Gänse und Enten, als auch in Geflügelhaltungen. Mit dem einsetzenden Vogelzug steigt das Risiko weiterer Einträge des Virus in Hausgeflügelbestände deutlich an.
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) setzt daher die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erneut in Kraft, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Diese gilt ab dem 25. Oktober 2025. Das Ministerium steht hierzu in engem Austausch mit den Kreisen und dem Bund. "Das aktuelle Geschehen zeigt, wie rasant sich das Virus wieder ausbreiten kann", sagte Staatssekretärin Anne Benett-Sturies. "Jetzt ist höchste Wachsamkeit geboten. Ich appelliere eindringlich an alle Halterinnen und Halter: Schützen Sie Ihre Tiere konsequent durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen."
Maßnahmen sind einzuhalten
Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gelten in Schleswig-Holstein wieder verbindlich unter anderem folgende Maßnahmen:
- Desinfektionspflicht: Vor jedem Betreten der Ställe oder sonstigen Standorte sind Hände und Schuhe gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. An allen Eingängen sind geeignete Schuhdesinfektionswannen oder -matten vorzuhalten.
- Schutzkleidung: In den Haltungen ist ausschließlich betriebseigene Schutzkleidung einschließlich getrenntem Schuhwerk zu tragen; diese ist regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
- Transport und Reinigung: Transportmittel und Behältnisse, die mit Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen, sind nach jeder Nutzung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
- Verbot von Tieraufnahmen: Die Aufnahme von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobilen Handel ist verboten.
- Registrierungspflicht: Wer bislang seinen Bestand noch nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen.
Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf kein Oberflächenwasser zum Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter sind zudem aufgefordert, bei erhöhten Tierverlusten oder Krankheitssymptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, sofort eine veterinärmedizinische Untersuchung zu veranlassen, damit das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden kann.
"Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen ist kein Selbstzweck, sondern aktiver Tierschutz", betonte Benett-Sturies. "Nur wenn alle Tierhaltenden jetzt konsequent handeln, können wir größere Ausbrüche verhindern."
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar unter: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest
Hintergrund
Die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln schwere Erkrankungen und hohe Tierverluste verursachen kann. Schleswig-Holstein ist besonders in den Herbst- und Wintermonaten regelmäßig von einem Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen betroffen. Mit zunehmender Zugaktivität von Wildvögeln wie Kranichen, Gänsen oder Enten steigt das Risiko des Erregereintrags in Haltungen deutlich an.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe| Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev
Geflügelpest im Überblick
Sollten Sie einen sterbenden oder toten Vogel finden, gehen Sie bitte nicht in seine Nähe. Fassen Sie ihn nicht an!
Menschen können zwar nach aktuellen Erkenntnissen nicht erkranken. Sie können das Virus aber leicht übertragen. Das gilt auch für Hunde und Katzen.
Melden Sie sich bitte unter:
- +49 4551-951 9334,
- per Mail an: veterinaer@segeberg.de oder
- unter der Notrufnummer 112.
Anordnungen, Regeln, Hinweise, Sperrbezirke
An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den geltenden Regeln im Kreis Segeberg:
- PDF-Datei: (PDF, 316 kB) Datum: 30.10.2025
- PDF-Datei: (PDF, 75 kB) Datum: 24.02.2023
- PDF-Datei: (PDF, 2.7 MB) Datum: 19.01.2023