Tiergesundheit und Tierschutz
Letzte Meldung
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18.03.2026: Geflügelpest: Aufstallungspflicht bleibt vorerst bestehen
Kreis Segeberg. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass die Aufstallungsverpflichtung von Geflügel vom 30. Oktober 2025 weiterhin Bestand hat. "Leider ist der Infektionsdruck noch immer sehr hoch. Es werden weiterhin eine Vielzahl toter Wildvögel beim Veterinäramt gemeldet."
Die toten Tiere werden eingesammelt, stichprobenartig beprobt und unschädlich beseitigt. In den Kadavern wird noch laufend das Geflügelpestvirus (H5 N1) nachgewiesen. Das bedeutet, dass der Erreger in der Wildvogelpopulation noch weit verbreitet ist und daher noch immer ein hohes Risiko für den Eintrag in gehaltene Geflügelbestände besteht.
Das Veterinäramt hat die Geflügelpestlage im Kreis Segeberg ständig im Blick und führt regelmäßig unter Berücksichtigung des Wildvogelmonitorings und den Empfehlungen des FLI eine regionale Risikobeurteilung durch. Sobald es die Tierseuchenlage zulässt, wird das Aufstallungsgebot aufgehoben werden.
Im Kreisgebiet wurden seit Jahresbeginn 61 tote Wildvögel eingesammelt und beprobt. Bis heute sind davon elf Vögel positiv getestet worden, bei Proben von über 20 Vögeln steht das Ergebnis noch aus.
Vom 1. bis 28. Februar 2026 wurden in Deutschland noch 29 Ausbrüche (Vorberichtszeitraum 30) bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in zehn Bundesländern gemeldet (darunter drei Haltungen in Schleswig-Holstein).
Auch nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 6. März 2026 wird das aktuelle Risiko des Viruseintrags in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingeschätzt.
Da das Geflügelpestvirus erst mit zunehmender Sonneneinstrahlung/UV-Strahlung und höheren Temperaturen inaktiviert wird (in der Regel erst ab Anfang/Mitte April), muss nach aktueller Risikobewertung die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg (allgemeine Aufstallungspflicht für Bestände ab 50 Stück Geflügel) zum Schutz von gehaltenem Geflügel daher bestehen bleiben.
Informationen zur Geflügelpest sowie die aktuelle Risikoeinschätzung gibt es auf der Internetseite des FLI.
17.03.2026: Geflügelpest im Kreis Segeberg
Mit Beginn des Frühlings mehren sich verständlicherweise die Anfragen nach der Aufhebung des kreisweiten Aufstallungsgebotes. Aber leider ist der Infektionsdruck noch immer sehr hoch. Es werden weiterhin eine Vielzahl toter Wildvögel beim Veterinäramt gemeldet. Diese werden eingesammelt, stichprobenartig beprobt und unschädlich beseitigt. In den Kadavern wird noch laufend das Geflügelpestvirus (H5 N1) nachgewiesen. Das bedeutet, dass das Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation noch weit verbreitet ist und daher leider noch immer ein hohes Risiko für den Eintrag des Geflügelpesterregers in gehaltene Geflügelbestände besteht.
Vom 1. bis 28. Februar 2026 wurden in Deutschland noch 29 Ausbrüche (Vorberichtszeitraum 30) bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in zehn Bundesländern gemeldet (darunter drei Haltungen in Schleswig-Holstein).
Im Kreis Segeberg wurden seit Jahresbeginn 61 tote Wildvögel eingesammelt und beprobt. Bis heute sind davon 11 Vögel positiv getestet worden, bei Proben von über 20 Vögeln steht das Ergebnis noch aus.
Auch nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 06.03.2026 wird das aktuelle Risiko des Eintrags von hochpathogenem Aviären Influenzavirus des Subtyps H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingeschätzt.
Da das Geflügelpestvirus erst mit zunehmender Sonneneinstrahlung/UV-Strahlung und höheren Temperaturen inaktiviert wird (in der Regel erst ab Anfang/Mitte April), muss nach aktueller Risikobewertung die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg (allgemeine Aufstallungspflicht für Bestände ab 50 Stück Geflügel) zum Schutz von gehaltenem Geflügel noch weiter bestehen bleiben. Das Veterinäramt hat die Geflügelpestlage im Kreis Segeberg ständig im Blick und führt regelmäßig unter Berücksichtigung des Wildvogelmonitorings und den Empfehlungen des FLI eine regionale Risikobeurteilung durch. Sobald es die Tierseuchenlage zulässt, wird das Aufstallungsgebot auch aufgehoben werden.
Aktuelle Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes zu Geflügelpest
03.02.2026: Geflügelpest: Ostholstein und Teile von Glasau betroffen
Geflügelpest in Schleswig-Holstein und im Kreis Segeberg
Informationen über geltende Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen, Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete und Kontaktmöglichkeiten.
Grundinformationen
Tierseuchen
Die Vorbeugung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten, die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich sein können und von wirtschaftlicher Bedeutung sind, sowie Krankheiten, die als sogenannte Zoonosen von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, bilden einen Schwerpunkt der öffentlichen Veterinärverwaltung. Aber auch für den internationalen Handel mit Tieren und für den privaten Reiseverkehr mit Hunden und Katzen sind wir Ihr Ansprechpartner.
- 18.03.2026: Geflügelpest: Aufstallungspflicht bleibt vorerst bestehen
- 17.03.2026: Geflügelpest im Kreis Segeberg
- 03.02.2026: Geflügelpest: Ostholstein und Teile von Glasau betroffen
- 22.12.2025: Geflügelpest: Aufhebung der Sperrzonen ab 22. Dezember
- 12.12.2025: Geflügelpest: Allgemeinverfügung zur Aufhebung einer Schutzzone
Tierschutz
Nicht erst durch die Aufnahme des Staatszieles Tierschutz in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2002 bildet dieser Aufgabenbereich einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hierbei führen wir aufgrund von Hinweisen Kontrollen in Tierhaltungen (gewerbsmäßige und private (Nutz-)Tierhaltungen) durch.
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Info und Service
Außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer 110 der Polizei.
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- Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
- Verbraucherschutz
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
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Dokumente und Formulare
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- Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
- Verbraucherschutz
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
- Zur Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten verpflichtet werden