Inhalt

Tiergesundheit und Tierschutz

Letzte Meldung

Außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer 110 der Polizei.

27.10.2025: Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein aus

Meldung an den Kreis Segeberg

Melden Sie bitte verendete oder sterbende Wildvögel mit Standort und Foto per E-Mail.

Verendetes Hausgeflügel soll weiterhin telefonisch gemeldet werden, auch wenn nur der Verdacht einer Tierseuche besteht.

E-Mail oder Anruf

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

KIEL. Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Am 22. Oktober 2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitere Fälle bei Wildvögeln im Land. Insgesamt sind damit vier Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Bei weiteren im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) positiv voruntersuchten Wildvögeln steht die Bestätigung durch das FLI noch aus. Zudem sind bereits drei Geflügelhaltungen im Land in diesem Herbst von der Geflügelpest betroffen. Auch bundesweit nimmt das Seuchengeschehen deutlich zu: In zahlreichen Bundesländern wurden in den vergangenen Wochen Nachweise des Virus festgestellt – sowohl bei Wildvögeln, darunter Zugvögel wie Kraniche, Gänse und Enten, als auch in Geflügelhaltungen. Mit dem einsetzenden Vogelzug steigt das Risiko weiterer Einträge des Virus in Hausgeflügelbestände deutlich an.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) setzt daher die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erneut in Kraft, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Diese gilt ab dem 25. Oktober 2025. Das Ministerium steht hierzu in engem Austausch mit den Kreisen und dem Bund. "Das aktuelle Geschehen zeigt, wie rasant sich das Virus wieder ausbreiten kann", sagte Staatssekretärin Anne Benett-Sturies. "Jetzt ist höchste Wachsamkeit geboten. Ich appelliere eindringlich an alle Halterinnen und Halter: Schützen Sie Ihre Tiere konsequent durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen."

Maßnahmen sind einzuhalten

Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gelten in Schleswig-Holstein wieder verbindlich unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Desinfektionspflicht: Vor jedem Betreten der Ställe oder sonstigen Standorte sind Hände und Schuhe gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. An allen Eingängen sind geeignete Schuhdesinfektionswannen oder -matten vorzuhalten.
  • Schutzkleidung: In den Haltungen ist ausschließlich betriebseigene Schutzkleidung einschließlich getrenntem Schuhwerk zu tragen; diese ist regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Transport und Reinigung: Transportmittel und Behältnisse, die mit Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen, sind nach jeder Nutzung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Verbot von Tieraufnahmen: Die Aufnahme von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobilen Handel ist verboten.
  • Registrierungspflicht: Wer bislang seinen Bestand noch nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen.

Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf kein Oberflächenwasser zum Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter sind zudem aufgefordert, bei erhöhten Tierverlusten oder Krankheitssymptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, sofort eine veterinärmedizinische Untersuchung zu veranlassen, damit das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden kann.

"Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen ist kein Selbstzweck, sondern aktiver Tierschutz", betonte Benett-Sturies. "Nur wenn alle Tierhaltenden jetzt konsequent handeln, können wir größere Ausbrüche verhindern."

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar unter: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest 

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln schwere Erkrankungen und hohe Tierverluste verursachen kann. Schleswig-Holstein ist besonders in den Herbst- und Wintermonaten regelmäßig von einem Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen betroffen. Mit zunehmender Zugaktivität von Wildvögeln wie Kranichen, Gänsen oder Enten steigt das Risiko des Erregereintrags in Haltungen deutlich an.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe| Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev 

17.12.2024: Ausbreitung der Geflügelpest wird bekämpft

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln

Seit Herbst 2024 wird in Schleswig-Holstein Geflügelpest sowohl in der Wildvogelpopulation als auch in Haltungen von Geflügel amtlich festgestellt. Am 15.10.2024 erfolgte erstmals in diesem Herbst, basierend auf dem Nachweis des Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) des Subtyps H5N1, die amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Nordfriesland. Bis zum 06.12.2024 wurde Geflügelpest bei fünf weiteren Wildvögeln aus dem Kreis Nordfriesland und je einem Wildvogel aus den Kreisen Dithmarschen und Segeberg amtlich festgestellt. Zudem liegen am 9.12.2024 AIV H5 im LSH positiv untersuchte und damit geflügelpestverdächtige Wildvögel aus zwei weiteren Kreisen und Nordfriesland vor. Die Patho- und Subtypisierungsergebnisse des Friedrich-Loeffler-Instituts stehen noch aus. Es befinden sich derzeit weitere Proben in der diagnostischen Abklärung.

Darüber hinaus wurde die Geflügelpest bereits in einer Haltung in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Am 23.11.2024 erfolgte der erste Nachweis von HPAIV H5N1 in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland. Auch in den an Schleswig-Holstein angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest sowohl bei 16 Wildvögeln als auch in sieben Haltungen sowie in Hamburg bei 24 Wildvögeln amtlich festgestellt. Bundesweit wurden zudem weitere Geflügelpestnachweise in den Ländern Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geführt.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seinen aktuellen Risikoeinschätzungen für Deutschland das Risiko eines Eintrages von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln derzeit als hoch eingeschätzt, ebenso besteht das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen. Zum Schutz des Geflügels sind präventive Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Vor dem Hintergrund des aktuellen dynamischen Geflügelpestgeschehens in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz heute eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erlassen. Damit wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für gehaltene Vögel geschaffen. Die Maßnahmen sind identisch mit denen aus der bis zu diesem Sommer geltenden Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2021. Sie haben sich bewährt, denn trotz des sehr hohen Infektionsdrucks aus der Wildvogelpopulation ist es in den letzten drei Jahren nur zu einer vergleichsweise geringen Zahl an Geflügelpestausbrüchen beim Hausgeflügel gekommen. Die Allgemeinverfügung tritt morgen, am 12. Dezember 2024, in Kraft und ist für alle Halter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögel in Schleswig-Holstein verbindlich.

Auf der Internetpräsenz des MLLEV zu Geflügelpest ist die Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Verbände wurden ebenfalls informiert.

Zur Seite des Ministeriums

25.11.2024: Übung als Vorbereitung auf Afrikanische Schweinepest

KIEL/HARTENHOM. Schleswig-Holstein wappnet sich weiter gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP): Um sich auf einen möglichen Ausbruch der Tierseuche im Land vorzubereiten, haben das Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) sowie den Kreisen und kreisfreien Städten heute (25. November) ein vorbereitendes Training für den ASP-Fall in Hartenholm im Kreis Segeberg durchgeführt. Da im Seuchenfall Maßnahmen wie die Umzäunung von Gebieten innerhalb der Sperrzonen nötig sind, wurde dabei der Zaunbau sowie eine geeignete Trassenführung geübt.

"Schleswig-Holstein muss für den Ernstfall gerüstet sein. Gerade mit Blick auf die ASP-Situation in den anderen Bundesländern ist dieses Training von größter Wichtigkeit. Die Bekämpfung der Seuche im Falle eines Ausbruchs in einer Wildschweinpopulation ist besonders anspruchsvoll und erfordert eine gute Einbindung und Abstimmung aller Beteiligten", sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies.

Für Schleswig-Holstein besteht weiterhin ein erhebliches Risiko des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest. Benett-Sturies appellierte daher an Landwirtinnen und Landwirte sowie Jägerinnen und Jäger, alle nötigen Schutzvorkehrungen gegen einen Eintrag der Seuche zu treffen und die Schwarzwildbestände im Land zu reduzieren. Von Jagdreisen in die betroffenen Gebiete sollte dringend abgesehen werden. Die Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in die Schwarzwildbestände durch kontaminierte Lebensmittelreste ist weiterhin hoch. Zudem werden alle Reisenden und Berufsfernfahrer gebeten, Reiseproviant stets in geschlossenen Müllbehältern zu entsorgen.

Zur Prävention gehört auch, dass sich die Städte in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft mit dem vermehrten Vorkommen von Schwarzwild in urbanen Bereichen auseinandersetzen. Dort kann der Einsatz von sogenannten Schwarzwildfallen ein effektives Mittel sein. "Wir erwarten von den Städten und der Jägerschaft, dass diese sich verantwortungsvoll der Problematik stellen. Die Wahl der jeweiligen Jagdmethode erfolgt vor Ort. In der Diskussion darf die Fangjagd auf Schwarzwild jedoch kein Tabu mehr sein", so Benett-Sturies.

Neben den vorbeugenden Maßnahmen ist insbesondere die Früherkennung eines Eintrags der ASP von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen. Hierfür stellt die Untersuchung tot aufgefundener Wildschweine die wichtigste Maßnahme zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest dar.

"Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen aber deutlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Wir dürfen insbesondere bei der Prävention nicht nachlassen. Ein Ausbruch hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel", sagte Benett-Sturies.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Sie führt bei Wild- und Hausschweinen nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod. Es gibt keine Impfstoffe gegen die Infektion.

Weitere Informationen finden Sie unter:


Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de

Mehr

Geflügelpest in Schleswig-Holstein und im Kreis Segeberg

Informationen über geltende Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen, Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete und Kontaktmöglichkeiten.

Mehr Informationen

Grundinformationen

Tierseuchen

Die Vorbeugung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten, die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich sein können und von wirtschaftlicher Bedeutung sind, sowie Krankheiten, die als sogenannte Zoonosen von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, bilden einen Schwerpunkt der öffentlichen Veterinärverwaltung. Aber auch für den internationalen Handel mit Tieren und für den privaten Reiseverkehr mit Hunden und Katzen sind wir Ihr Ansprechpartner.

alle Texte anzeigen

Tierschutz

Nicht erst durch die Aufnahme des Staatszieles Tierschutz in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2002 bildet dieser Aufgabenbereich einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hierbei führen wir aufgrund von Hinweisen Kontrollen in Tierhaltungen (gewerbsmäßige und private (Nutz-)Tierhaltungen) durch.