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Kraftfahrzeuge (Zulassung)

Letzte Meldung

23.10.2024: Kreisverwaltung am Brückentag geschlossen

Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung und alle Außenstellen bleiben am Tag nach dem Reformationstag, also am Freitag, 1. November, für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch telefonisch und per E-Mail sind die Mitarbeiter*innen an diesem Tag nicht erreichbar. Bereits vereinbarte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Bürger*innen den Bereitschaftsdienst des Kreises in Notfällen über die Rufnummer 04121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

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Termine und Wartezeiten

Für den Besuch der KFZ-Zulassungsstelle ist ein Termin erforderlich! Lange Wartezeiten sollen damit vermieden werden.

Ihren Termin buchen Sie an dieser Stelle online. Bitte achten Sie darauf, den gebuchten Termin anschließend zu bestätigen.

Es ist kein kurzfristiger Termin verfügbar? Neue Termine für die nächsten drei Öffnungstage werden Montag bis Freitag zwischen 12.00 bis 12.30 Uhr freigegeben.


Termin machen...

... denn ohne Termin können wir Ihnen leider nicht helfen. Mit der Terminvergabe sollen lange Wartezeiten vermieden werden.

Bitte lesen Sie sich die folgenden Abschnitte gut durch, bevor Sie einen Termin online mit uns verabreden. Die Terminbuchung gilt nur für Leistungen der KFZ-Zulassungsbehörde.

Für einen Besuch der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Segeberg finden Sie auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde die entsprechenden Informationen.

Die Zahl der verfügbaren Termine ist begrenzt. Neue Termine für die folgenden drei Öffnungstage werden Montag bis Freitag zwischen 12.00 bis 12.30 Uhr freigegeben. Weitere Termine für maximal 3 Wochen im Voraus werden automatisiert gegen 19 Uhr freigegeben. Kurzfristig können weitere Termine für den aktuellen Tag frei werden. 

Bestätigen Sie Ihren Termin! Nach der Reservierung erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie den Termin bestätigen müssen. Ohne Ihre Terminbestätigung verfällt der Termin. Kunden ohne Terminbestätigung müssen leider abgewiesen werden. Prüfen Sie gegebenenfalls Ihren SPAM-Ordner, falls Sie keine Terminbestätigung in Ihrem Postfach sehen.

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte ab, um anderen Kunden die Möglichkeit zu geben, einen Termin zu buchen.

Einen Termin in den Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt müssen sie online mit uns vereinbaren.

TERMINBUCHUNG

Es ist manchmal schwierig, einen Termin zu buchen. Trotzdem möchten wir Sie bitten, von Anfragen per Mail oder Telefon abzusehen. Um so viele Termine wie möglich zu vergeben und zu bearbeiten, ist die telefonische Erreichbarkeit während der Terminzeiten eingeschränkt.

Es können leider nicht immer so viele Termine angeboten werden, wie nachgefragt werden. Nutzen Sie daher auch das Angebot des Online-Service für Ab- und Anmeldungen, der Antragsbearbeitung per Post oder die Antragstellung über gewerbliche Zulassungsdienste. Mehr Informationen finden Sie unter den Fragen und Antworten weiter unten auf dieser Seite.

Bitte planen Sie für Ihren Besuch in der KFZ-Zulassungsstelle in Bad Segeberg genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Besucher*innenparkplätze.

Wichtige Besuchsregeln

Bitte buchen Sie vor Ihrem Besuch bei der KFZ-Zulassungsstelle einen Termin. Beachten Sie die Hinweise unter "Termin machen...".

Planen Sie für Ihren Besuch in der KFZ-Zulassungsstelle in Bad Segeberg genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Besucher*innenparkplätze. 

Wegen umfangreicher Baumaßnahmen im Bereich der Kreisverwaltung Segeberg stehen nur wenige Parkplätze vor der KFZ-Zulassungsstelle in Bad Segeberg zur Verfügung. Erscheinen Sie bitte nicht mehr als 10 Minuten vor Ihrem Termin, um die vorhandenen Parkplätze nicht unnötig lange zu belegen.

Bitte zahlen Sie stets in Bar oder mit einer EC-Karte! Kredit- oder Debitkarten und andere Zahlungsformen werden nicht akzeptiert.

Falls Sie sich mit einer Beschwerde an uns wenden wollen, können Sie eine Mail an folgende Adresse schicken:

Online-Service: An- und Abmeldung

Der Kreis Segeberg hat sich dem Behörden Service Portal des Landes Baden-Württemberg angeschlossen und bietet darüber die Möglichkeit an, Anträge online zu stellen.

Fragen und Antworten zur internetbasierten Fahrzeuganmeldung und Fahrzeugabmeldung werden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beantwortet.

Beachten Sie außerdem die Hinweise auf dem Online-Portal. Dort erfahren Sie, ob die Voraussetzungen für Ihren Online-Antrag gegeben sind, wie Sie sich bei der An- oder Ummeldung ausweisen können und werden mit Hinweisen und Bildern durch den Antrag geführt.


Fahrzeug online abmelden

Fahrzeuge, die im Kreis Segeberg zugelassen sind und nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können über das Online Portal abgemeldet werden. Für die Abmeldung ist KEINE Authentifizierung, z.B. mit einem Online-Personalausweis notwendig!

Die Bezahlung über das Portal ist per Kreditkarte oder Giropay möglich.

Achtung: Das Kennzeichen kann über das Onlineportal NICHT als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert werden und steht nach der Außerbetriebsetzung nicht sofort für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges zur Verfügung.

Kraftfahrzeug online abmelden


Fahrzeug online anmelden, Halterwechsel oder Änderung der Anschrift beantragen

Für die An- oder Ummeldung ist eine Authentifizierung, z.B. mit einem Online-Personalausweis oder einem Elster-Zertifikat notwendig! Wie Sie sich ausweisen können und welche Voraussetzungen für den Online–Antrag erfüllt sein müssen, wird Ihnen im Online-Portal beschrieben, nachdem Sie ausgewählt haben, ob Sie den Antrag als private, juristische oder beruflich selbstständige oder freiberuflich tätige Person stellen möchten.

Die Bezahlung über das Portal ist per Kreditkarte oder Giropay möglich.

Kraftfahrzeug online zulassen oder Ummelden / Anschrift ändern


Sollten Sie bei der Antragstellung über das Online-Portal an die KFZ-Zulassungsstelle verwiesen werden, stellen Sie Ihren Antrag bitte in den KFZ-Zulassungsstellen Bad Segeberg oder Norderstedt und beachten Sie die Hinweise zur Terminvergabe oder wenden Sie Sich für Rückfragen an ikfz@segeberg.de .

Fragen zur allgemeinen Bedienung des Online-Portals können von den Mitarbeiter*innen der KFZ-Zulassungsstelle nicht beantwortet werden. Beachten Sie bitte die Hinweise und Erklärungen, die im Portal gegeben werden.


Wichtige Dokumente und Formulare

  • Datum: 10.01.2022

    Vollmacht zur Zulassung (mit SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer, Formular)

  • Datum: 28.01.2022

    Zulassung von Fahrzeugen (Merkblatt)


alle 20 Dokumente anzeigen

Gebührenänderung ab 01.09.2023

Zulassungsvorgang

geänderte

Gebühren-Nr.

GebOSt

bis 31.8.2023*

ab 1.9.2023*

Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

224.1

7,80 €

16,50 €

Neuzulassung

221.1

27,60 €

30,60 €

Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen

221.1

30,20 €

33,20 €

Wiederzulassung ohne Halterwechsel

+ auf das bei der Abmeldung reservierte Verbleibskennzeichen

221.6

12,50 €

23,90 €

Umschreibung ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen

221.2

28,20 €

28,30 €

Umschreibung mit Halterwechsel + neues Kennzeichen

221.2

30,20 €

30,30 €

Umschreibung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen

221.9

17,60 €

24,50 €

Umschreibung mit Halterwechsel + gleiches Kennzeichen

221.9

19,90 €

26,80 €

Umschreibung innerhalb des Kreises Segeberg

+ gleiches Kennzeichen

221.8

19,90 €

27,40 €

Umschreibung innerhalb des Kreises Segeberg

+ neues Kennzeichen

221.10

30,20 €

29,40 €

Umkennzeichnung ohne Halterwechsel

221.1

28,20 €

31,20 €

Tageszulassung (Neu ab 1.9.2023)

221.1.2

-

47,10 €

*Die Beträge beinhalten die KBA-Gebühren und die Gebühren für Klebesiegel. Weitere Gebühren (zum Beispiel für die Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, Wunschkennzeichen unter anderem) sind nicht berücksichtigt und werden zusätzlich berechnet.

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Darin werden die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt. Die durch den Neuerlass der FZV einhergehende Gebührenerhöhung für Zulassungen liegt nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsbehörden, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe.

Wunschkennzeichen

Sie haben die Möglichkeit, bei uns ein Kennzeichen online zu reservieren.

Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens fällt eine Gebühr in Höhe von 12,80 EUR an, die erst bei der Zulassung des Fahrzeuges - nicht vorher - zu zahlen ist.

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht nicht. Bitte lassen Sie sich die Kennzeichen erst nach Beantragung der Zulassung beziehungsweise Umschreibung anfertigen.

Damit der Zulassung mit Ihrem Wunschkennzeichen nichts im Wege steht, beachten Sie bitte unbedingt die aufgeführten Hinweise zur Reservierung und Zuteilung von Kennzeichen.


Wichtige Hinweise zu Gebühren, Größe und mehr...

Dauer der Reservierung

Das Kennzeichen bleibt 28 Tage für Sie reserviert. Die Reservierung erlischt automatisch nach Ablauf dieser Frist. Sie haben die Möglichkeit, die Dauer der Reservierung telefonisch bei der Zulassungsbehörde bis auf 6 Monate zu verlängern.

Gebühren

Die Gebühr für die Reservierung beträgt 12,80 Euro und ist bei der Zuteilung des Kennzeichens zu entrichten. Sie setzt sich zusammen aus 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro (Vorwegreservierung) und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Größe der Kennzeichen

Beachten Sie bitte, dass die Größe des Kennzeichens von der Anzahl der Buchstaben und Zahlen abhängig ist. Für PKW, LKW und Anhänger stehen 5- bis 8-stellige Buchstaben-/ Zahlenkombinationen zur Verfügung. Für Krafträder stehen 5- bis 7-stellige Buchstaben-/Zahlenkombinationen zur Verfügung.

Kraftradkennzeichen können für Krafträder und Leichtkrafträder ausgegeben werden.

Saison-, Oldtimerkennzeichen (H) und Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen (E)

Beachten Sie bitte auch, dass die Merkmale für Oldtimerkennzeichen (H) oder die mögliche Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen (E) und auch die Angabe eines Saisonzeitraumes jeweils eine Stelle auf dem Kennzeichen einnehmen und dadurch die Kennzeichengröße und mögliche Zahlen- und Buchstabenkombinationen beeinflussen. Mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig, d.h. z.B. SE A1000 + Saisonzeitraum oder Merkmal „H“ oder „E“ = zulässig (acht Stellen) jedoch SE AA 1000 + Saisonzeitraum oder Merkmal „H“ oder „E“ = unzulässig (acht Stellen überschritten).

Wechselkennzeichen

Seit 01.07.2012 ist in Deutschland die Zuteilung eines Wechsenkennzeichens möglich.

Kurze Kombinationen

1 Buchstabe mit 1 Zahl sind nur für KFZ mit beschränkter (bauartbedingter) Fläche für die Anbringung des Kennzeichens bestimmt.

Ausschluss von Reservierungen

Umlaute sowie Kombinationen wie HJ, KZ, NS, SA, SS, D sind nicht zulässig.

Angebote gewerblicher Anbieter

Beachten Sie, dass die Reservierung von Kennzeichen auch über gewerbliche Internetseiten angeboten wird. Auf die Angebote dieser Internetseiten hat der Kreis Segeberg keinen Einfluss. Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, ob dort zusätzliche Kosten für Dienstleistungen entstehen.

Nützliche Formulare

Fragen und Antworten

Uns erreichen derzeit täglich eine Vielzahl an E-Mails und Anrufen zu sich wiederholenden Fragen.

Bevor Sie uns kontaktieren, lesen Sie sich bitte die gesammelten Fragen und Antworten durch.

Vielen Dank!

Die telefonische Erreichbarkeit ist während der Terminbearbeitungszeiten stark eingeschränkt.

Bitte stellen Sie Anfragen vorrangig per E-Mail.

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Mitfahrnetz des Kreises Segeberg

Bei uns findest Du Mitfahrer*innen für Deine regelmäßigen Fahrten. Auch Einmalfahrten kannst Du beim Pendlerportal einstellen und Dir Kosten, Nerven und CO2-Ausstoß teilen.

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