Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift
Momentan dauert die Bearbeitung Ihrer Anträge aufgrund der hohen Nachfrage. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand oder dem Eingang Ihres Antrages ab. Dies verlängert nur die Bearbeitungszeit. Wir melden uns unaufgefordert, sobald der Antrag bearbeitet ist. Wir bitten um Verständnis und Geduld!
Mit den Online-Formularen des Kreises zum neuen Führerschein: Der Pflichtumtausch der unbefristet gültigen (Papier-)Führerscheine in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein beginnt.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist mittwochs telefonisch nicht erreichbar.
Bürger*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und gleichzeitig zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1964 gehören, können einen Umtauschantrag anfordern:
- Formulare: Papierführerschein oder Karteikartenabschrift
- E-Mail: kfs@segeberg.de
- Telefon: +49 4551-951 8770 (außer mittwochs)
- Postanschrift: Führerscheinstelle und Führerscheintausch
Da der Führerschein-Pflichtumtausch gestaffelt durchgeführt wird, müssen erst einmal nur die Fahrerlaubnis-Inhaber*innen den neuen EU-Kartenführerschein beantragen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1964 gehören.
Fristen zum Pflichtumtausch
Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (grau oder rosa):
Geburtsjahr |
Tauschfrist |
vor 1953 |
19.1.2033 |
1953 - 1958 |
19.7.2022 |
1959 - 1964 |
19.1.2023 |
1965 - 1970 |
19.1.2024 |
1971 oder später |
19.1.2025 |
Wenn Sie schon im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, der jedoch noch getauscht werden muss, weil er unbefristet ausgestellt wurde (Ziffer 4b ohne Eintrag), richtet sich das Umtauschdatum nicht nach dem Geburtsdatum, sondern nach dem Ausstellungsjahr (siehe Ziffer 4a) wie folgt:
Karten-Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (ohne Ablaufdatum):
Ausstellungsjahr |
Tauschfrist |
1999 - 2001 |
19.1.2026 |
2002 - 2004 |
19.1.2027 |
2005 - 2007 |
19.1.2028 |
2008 |
19.1.2029 |
2009 |
19.1.2030 |
2010 |
19.1.2031 |
2011 |
19.1.2032 |
2012 - 18.1.2013 |
19.1.2033 |
Erforderliche Antragsunterlagen
Folgende Antragsunterlagen sind erforderlich:
- Ein Antragsformular mit Datum und Unterschrift, das Sie hier anfordern können,
- Kopie des bisherigen Führerscheines (Vor- und Rückseite),
- Kopie des gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des gültigen Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate),
- aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm,
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines,
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,30 Euro.
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Die Antragsstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Ein persönliches Erscheinen ist in der Regel nicht erforderlich. Ein Termin kann jedoch in besonderen Fällen vereinbart werden.
Karteikartenabschrift
Wenn Ihr aktueller Führerschein durch den Kreis Segeberg ausgestellt wurde und Sie jetzt aber außerhalb des Kreises Segeberg wohnen, stellen wir Ihnen eine Karteikartenabschrift aus. Damit kann die Fahrerlaubnisbehörde, die für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist, Ihnen auf Antrag einen EU-Kartenführerschein ausstellen.
Wir senden Ihnen die Karteikartenabschrift je nach Wunsch direkt an Ihre Wohnanschrift zu oder an Ihre aktuelle Wohnsitz-Fahrerlaubnisbehörde (bitte genaue Kontaktdaten), bei der Sie Ihren Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnisklassen stellen.
Online-Formulare
Mit den beiden Online-Formularen können Sie die entsprechenden Antragsunterlagen anfordern.
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Umtausch des Papierführerscheins (grau oder rosa) in einen EU-Kartenführerschein: Online-Formular
Dieses Formular ist für Bürger*innen des Kreises Segeberg. Sie fordern damit die Antragsunterlagen an.
Mehr Informationen -
Anforderung einer Karteikartenabschrift: Online-Formular
Dieses Formular ist für Bürger*innen, die nicht mehr im Kreis Segeberg wohnen, jedoch eine Karteikartenabschrift aus dem örtlichen Führerscheinregister des Kreises Segeberg benötigen.
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