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Wer darf die Formulare ausfüllen?

Die Formulare dürfen ausschließlich von dem/der verschreibende Ärzt*in ausgefüllt werden.

Folgende Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden:

  • Die Angaben müssen vollständig beantwortet werden,
  • das Formular muss von dem/der verschreibenden Ärzt*in unterschrieben sein und
  • mit einem Praxisstempel versehen werden.

Wichtig: Insbesondere die mitgeführte Gesamtwirkstoffmenge muss angegeben werden und mit der konkreten Reisedauer übereinstimmen.

Sollte Ihre Reisedauer 30 Tage überschreiten, ist eine Rezeptausstellung (ab Tag 31) an Ihrem Zielort erforderlich, denn über diesen Zeitrahmen hinaus, lässt der Gesetzgeber eine Beglaubigung nicht zu.