Förderung Weiterbildung zur Nicht-ärztlichen Praxisassistenz
Die Aufrechterhaltung der hausärztlichen Versorgung bedeutet einen wichtigen Beitrag der öffentlichen Daseinsvorsorge und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Kreisgebiet im Rahmen unserer Public-Health-Strategie des Kreises Segeberg.
Eine qualifizierte Nicht-ärztliche Praxisassistenz kann mit den an sie delegierten Tätigkeiten Hausärzt*innen entlasten und so zur Sicherung der ambulanten Versorgung beitragen. Der Kreis Segeberg unterstützt die niedergelassenen Hausärzt*innen im Kreis deshalb mit einer finanziellen Förderung bei Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter*innen zur Nicht-ärztlichen Praxisassistenz. Der Arbeitgeberzuschuss bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung beträgt einmalig 1.000,00 € als Ausgleich für die Zeit der Freistellung zur Teilnahme an den Kursen im Rahmen der Weiterbildung. Diese Förderung ist seitens des Kreistages bis Ende 2027 befristet.
Interesse an einer Weiterbildung zur Nicht-ärztlichen Praxisassistenz?
Gerne informieren wir Sie über die finanziellen Fördermöglichkeiten des Kreises Segeberg bei einer Weiterbildung zur Nicht-ärztlichen Praxisassistenz.
Wir freuen uns, Sie unterstützen zu können.
Kontakt Netzwerk Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin
Telefon: +49 4551 951 9809