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Informationen zur Schutzimpfung gegen Masern

Hier erfahren Sie, welche Schutzimpfungen für Kinder und Erwachsene empfohlen werden.

Ebenfalls beantworten wir Fragen zu unter anderem

  • einem unbekannten Impfstatus,
  • wer geimpft werden darf und
  • was man machen kann, wenn der Impfpass verloren gegangen ist.

Die Informationen basieren auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut.

Impfung für Kinder

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Masern-Impfung mit insgesamt zwei Impfstoffdosen für alle Kinder.

  1. Masern-Impfung: 11. bis 14. Lebensmonat

  2. Masern-Impfung: 15. bis 23. Lebensmonat

Zwischen der ersten und der zweiten Masernimpfung sollte ein Mindestabstand von 4 Wochen eingehalten werden.

Nach der zweiten Impfung besteht eine lebenslange Immunität. Auffrischimpfungen gegen Masern sind nicht erforderlich.

Kinder, die schon vor dem 1. Geburtstag eine KiTa oder eine ähnliche Gemeinschaftseinrichtung besuchen, können bereits mit 9 Monaten eine Impfung erhalten.


Impfung für Erwachsene

Zwei Impfungen

Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und medizinischen Einrichtungen tätig sind, sollten zwei Impfungen gegen Masern erhalten, sofern sie

  • bislang keine Masernschutzimpfung erhalten haben oder
  • der Impfstatus unklar ist.

Eine Impfung

Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und medizinischen Einrichtungen tätig sind, sollten eine einmalige Impfung gegen Masern erhalten, sofern sie

  • nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden.

In Deutschland erfolgt die Impfung immer mit einem Kombinationsimpfstoff, der auch vor Mumps und Röteln (sogenannter Dreifachimpfstoff: MMR) oder zusätzlich auch gegen Windpocken (Varizellen, sogenannter Vierfachimpfstoff: MMRV) schützt.

Dabei ist ein Kombinationsimpfstoff nicht schlechter verträglich als ein Einzelimpfstoff.

Warum gibt es keine Impfempfehlung für Menschen, die vor 1971 geboren sind ?

In der DDR galt bereits seit 1970 eine Masernimpfpflicht.

In der alten Bundesrepublik (BRD) wurde die Masernschutzimpfung bereits seit 1974 von der Ständigen Impfkommission empfohlen.

Vor den genannten Jahren gab es keine empfohlene Impfung. Somit wird davon ausgegangen, dass Personen, die vor 1970 geboren wurden, mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Masernerkrankung durchgemacht haben und somit gegen weitere Masernerkrankungen immun sind.

Wie wirksam sind die Masern-Impfstoffe / Warum sollte zweimal gegen Masern geimpft werden?

Etwa 8 Prozent der Geimpften entwickeln nach der ersten Masernimpfung keinen ausreichenden Schutz gegen Masern. Verschiedene Faktoren können die Immunantwort beeinflussen. Dazu zählen: Das Vorliegen mütterlicher Antikörper bei Säuglingen, das Impfalter, begleitende Infektionen, Mangelernährung, genetische Faktoren und so weiter. Auch nicht eingehaltene Impfabstände oder eine Unterbrechung der Kühlkette können die Wirksamkeit der Impfung beeinflussen.

Durch eine zweite Masernschutzimpfung erhöht sich die Effektivität auf 98 bis 99 Prozent. Das bedeutet, dass zwei Masernimpfungen 98 bis 99 Prozent der Geimpften wirksam vor einer Erkrankung schützen. Man geht von einer lebenslangen Immunität aus. Damit zählen Masernimpfungen zu den wirksamsten Impfungen. Weitere Auffrischimpfungen gegen Masern werden nicht empfohlen.

Ist eine Kontrolle der Masernantikörper nach Masernimpfung empfohlen?

Nein. Eine Kontrolle der Antikörper nach einer Masernimpfung wird von der STIKO nicht empfohlen.

Ich habe meinen/den Impfpass meines Kindes verloren. Muss jetzt noch einmal gegen Masern geimpft werden?

Ist der bisherige Impfausweis verloren gegangen, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Wenn sich die Masernschutzimpfung aus den ärztlichen Unterlagen ermitteln lässt, kann ein neuer Impfausweis (vom Arzt) ausgestellt und die Impfung nachgetragen werden. Bitte kontaktieren Sie die Praxis, in der die Masernimpfung erfolgte.
  • Ein ärztliches Zeugnis kann bestätigen, dass eine Immunität gegen Masern bereits vorliegt (festgestellt z.B. durch eine Blutuntersuchung) oder die entsprechenden Schutzimpfungen stattgefunden haben.
  • Bleibt der Impfstatus unklar, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), die Schutzimpfungen nachzuholen. Eine Blutuntersuchung zur Antikörperbestimmung wird von der STIKO nicht empfohlen.

Mein Impfstatus ist unbekannt. Kann es durch eine neue Impfung zur einer "Überimpfung" kommen?

Von zusätzlichen Impfungen bei bereits bestehendem Impfschutz geht kein besonderes Risiko aus. Dies gilt auch für Mehrfachimpfungen mit Lebendvirusimpfstoffen.

Hatte ich oder hatte mein Kind bereits Masern? Ist eine Impfung notwendig?

Eine Blutuntersuchung kann klären, ob eine Masernerkrankung durchgemacht wurde. An Masern kann man nur einmal im Leben erkranken. Wer bereits einmal im Leben an Masern erkrankt ist, ist dauerhaft gegen das Virus geschützt. Diese Personen benötigen keine Masernimpfung mehr.

Wer darf nicht gegen Masern geimpft werden?

Die Beurteilung einer medizinischen Kontraindikation obliegt im Einzelfall einer ärztlichen Entscheidung und ist nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zu beurteilen. Die Feststellung einer medizinischen Kontraindikation muss von ärztlicher Seite korrekt attestiert werden. Konkrete Kontraindikationen gegen eine Masernimpfung sind in der jeweiligen Fachinformation der Impfstoffe aufgelistet.

Ergänzend können die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu Kontraindikationen bei der Durchführung von Impfungen eine Orientierung geben.

Vorübergehende medizinische Kontraindikationen zur Masern-Impfung:

  • Akutes Fieber (>38,5°C).
  • Eine akute behandlungsbedürftige Erkrankung.
  • Schwangerschaft (nach der MMR-Impfung sollte eine Schwangerschaft 4 Wochen vermieden werden).

Dauerhafte medizinische Kontraindikationen zur Masernimpfung:

  • Bekannte Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs (die enthaltenen Bestandteile sind in den Fachinformationen der Impfstoffe zu finden).
  • Bestimmte schwere Einschränkungen des Immunsystems.

Keine Kontraindikation gegen eine Masernimpfung sind unter anderem:

  • Banale Infekte (auch mit Temperaturen < 38,5° C) oder eine "erhöhte Infektanfälligkeit".
  • Behandlung mit Antibiotika.
  • Dermatosen, Ekzem, lokalisierte Hautinfektionen.
  • Chronische Erkrankungen wie Asthma.
  • Krampfanfälle bei Familienmitgliedern.
  • Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings.
  • Hühnereiweißallergie in den allermeisten Fällen.
  • Schwangere Personen im familiären Umfeld.
  • Stillen bei Müttern.