Unterhalt und Jugendhilfe
Letzte Meldung
22.05.2025: Verfahren für Leistungen von Pflegekindern und -familien
Anforderungen des Interessenbekundungsverfahrens für die Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Pflegekindern und -familien nach § 33 SGB VIII in Verbindung mit § 86 Abs. 6 SGB VIII. Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der Jugendhilfe mit Erfahrungen in der Arbeit mit Pflegefamilien.
Übersicht
Beistandschaften, Kindesunterhalt, Beratung, Beurkundung
Wir beraten und unterstützen Sie unter anderem zum Thema nichtehelich geborene Kinder und Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanerkennung.
Sowohl für nichtehelich wie auch für ehelich geborene (minderjährige) Kinder sind Beratungen und Tätigkeiten rund um das Thema Kindesunterhalt möglich.
Im Jugendamt können Beurkundungen kostenfrei durchgeführt werden (zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungen oder auch Unterhaltsverpflichtungen).
Dienstleistungen mit Online-Terminbuchung
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Vaterschaftsanerkennung
Unterhaltsvorschuss
Sind Sie alleinerziehend und erhalten keinen Unterhalt für Ihr Kind, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Betracht kommen.
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Jugendamt und Jugendhilfe in Norderstedt
Norderstedter*innen melden sich bitte direkt bei der Stadt Norderstedt.
Arbeitsbereiche des Jugendamtes sind unterteilt in den
- Allgemeinen Sozialen Dienst,
- die Wirtschaftliche Jugendhilfe,
- das Adoptions- und Pflegestellenwesen,
- die Amtsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften sowie
- die Beistandschaften.
Bürger*innen-Service
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern