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Unterhalt und Jugendhilfe

Letzte Meldung

22.05.2025: Verfahren für Leistungen von Pflegekindern und -familien

Anforderungen des Interessenbekundungsverfahrens für die Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Pflegekindern und -familien nach § 33 SGB VIII in Verbindung mit § 86 Abs. 6 SGB VIII. Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der Jugendhilfe mit Erfahrungen in der Arbeit mit Pflegefamilien.

  • Datum: 22.05.2025

    Anforderungen Interessebekundungsverfahren für die Begleitung und Beratung von Pflegekindern (veröffentlicht am 22.05.2025)

  • Datum: 22.05.2025

    Fachleistungsbeschreibung §33in Verb. §86.6SGB VIII (veröffentlicht am 22.05.2025)

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Beistandschaften, Kindesunterhalt, Beratung, Beurkundung

Wir beraten und unterstützen Sie unter anderem zum Thema nichtehelich geborene Kinder und Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanerkennung.

Sowohl für nichtehelich wie auch für ehelich geborene (minderjährige) Kinder sind Beratungen und Tätigkeiten rund um das Thema Kindesunterhalt möglich.

Im Jugendamt können Beurkundungen kostenfrei durchgeführt werden (zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungen oder auch Unterhaltsverpflichtungen).


Dienstleistungen mit Online-Terminbuchung


Unterhaltsvorschuss

Sind Sie alleinerziehend und erhalten keinen Unterhalt für Ihr Kind, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Betracht kommen.

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Jugendamt und Jugendhilfe in Norderstedt

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  • Allgemeinen Sozialen Dienst,
  • die Wirtschaftliche Jugendhilfe,
  • das Adoptions- und Pflegestellenwesen,
  • die Amtsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften sowie
  • die Beistandschaften.

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