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Schulpsychologische Beratungsstelle

Der schulpsychologische Dienst des Kreises Segeberg ist für die allgemein bildenden Schulen und Förderzentren zuständig. Schulpsycholog*innen unterstützen alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.

Tätigkeitsfelder

Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes: Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten bei schulbezogenen Problemen, Supervision und Coaching für in Schule Tätige, Lehrkräftefortbildung und Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge.

Grundsätze der schulpsychologischen Beratung

Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes. Die Schulpsycholog*innen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle Klient*innen wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Angebote sind kostenfrei.

Erreichbarkeit der Beratungsstelle

Die  Anmeldung erfolgt immer über das Sekretariat der Beratungsstelle. Das Sekretariat erreichen sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Beratungsstelle. Außerhalb der Sprechzeiten steht ein Anrufbeantworter zur Verfügung, der regelmäßig abgehört wird.


  • Datum: 04.07.2025

    Information zur Datenverarbeitung in der schulpsychologischen Beratungsstelle

    Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig.

    Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg Daten erhebt, speichert oder weiterleitet.