10.10.2024: Online-Anträge für das teilfinanzierte Deutschland-Schulticket ab 14. Oktober möglich
Kreis Segeberg. Ab Montag, 14. Oktober, kann über das digitale Online-Antragsverfahren für Schüler*innenfahrkarten OLAV das Deutschland-Schulticket beantragt werden. Dieses gilt dann frühestens ab dem 1. Januar 2025. Hier die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:
Was ist das Deutschland-Schulticket und wer kann es erhalten?
Das Deutschland-Schulticket ist ein vergünstigtes Deutschland-Ticket und richtet sich an alle Vollzeit-Schüler*innen ohne Arbeitgeber*in und ohne Anspruch auf eine vollfinanzierte Fahrkarte sowie mit Hauptwohnsitz im Kreis Segeberg. Dabei kann die Beschulung innerhalb oder außerhalb von Schleswig-Holstein an einer öffentlichen oder privaten beziehungsweise allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule stattfinden. Es richtet sich an jene Schüler*innen, die nicht bereits nach Schülerbeförderungssatzung des Kreises Segeberg eine Schülerfahrkarte (Deutschlandticket) erhalten.
Wie und ab wann kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?
Für Schüler*innen mit Hauptwohnsitz in den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie den Städten Flensburg und Neumünster kann das Deutschland-Schulticket mit einer frühesten Fahrkartengültigkeit ab dem 1. Januar 2025 über das OLAV-Antragsverfahren beantragt werden. Die Antragstellung ist ab dem 14. Oktober möglich und sollte bis zum 15. November durchgeführt werden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann sichergestellt werden, dass die Fahrkarten rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 an die Schüler*innen ausgehändigt werden können.
Wie hoch ist der Eigenanteil für das Deutschland-Schulticket und welche Zahlungsmöglichkeiten sind vorgesehen?
Der monatliche Eigenanteil pro Ticket liegt bei 38 Euro. Der Kreis Segeberg gibt 20 Euro pro Monat dazu. Der Eigenanteil kann entweder als Einmalbetrag für das gesamte restliche Schuljahr überwiesen oder monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto eingezogen werden. Die gewünschte Zahlungsart ist während der Antragstellung auswählbar.
Wann und wie kann das Deutschland-Schulticket gekündigt werden?
Das Deutschland-Schulticket kann monatlich gekündigt werden. Hierzu muss die Kündigung im persönlichen OLAV-Login-Bereich vor dem 10. eines Monats mit Wirkung zum Ende des gleichen Monats durchgeführt werden. Nach dem 10. eines Monats ist die Kündigung erst zum Ende des Folgemonats möglich. Gegebenenfalls durch die Überweisung der Einmalzahlung überzahlte Monatsbeträge werden rückerstattet.
Was passiert, wenn es bereits ein selbstabgeschlossenes Fahrkarten-Abonnement gibt?
Wenn vor der Antragstellung ein selbstabgeschlossenes Fahrkarten-Abonnement besteht, muss dieses unter Beachtung der Fristen eigenständig gekündigt werden.
Bei Fragen steht die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zur Verfügung. Sie ist per E-Mail erreichbar sowie montags und mittwochs von 9 bis 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 04541 888-288.