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Kindertagespflegepersonen

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12.11.2025: Kreis startet Gesundheitsprojekt KiSEKo für Kita-Kinder

Kreis Segeberg. Fast ein Jahr lang haben die zwei sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes, Stephanie Voigt und Britta Graack, an dem neuen Präventionsprojekt KiSEKo – Kinder-Segeberg-Kompetenzen gearbeitet. Im November fällt nun der praktische Startschuss in den ersten Kitas im Kreis. Jede Kita aus dem Kreisgebiet kann mitmachen.

KiSEKo verfolgt das Ziel, bei vierjährigen Kita-Kindern frühzeitig Entwicklungsdefizite zu erkennen und bis zur Schuleingangsuntersuchung durch konkrete Hilfsangebote und niedrigschwellige Unterstützung auszugleichen. Erhebung und Förderung geschehen spielerisch in der Kita – in einem sehr engen Miteinander aller Beteiligten.

Der Untertitel "Gemeinsam stark – gemeinsam wachsen" ist bewusst doppeldeutig gewählt: Im Kreis Segeberg wächst durch die Kooperationspartner*innen ein immer dichteres Unterstützungsnetz für Kinder. Zudem wachsen Kinder innerhalb der Kita spielerisch aneinander und miteinander – durch Unterstützung, gegenseitiges Helfen und die Entwicklung gemeinsamer Kompetenzen.

KiSEKo wird vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises begleitet. Ärztlicher Rat kann so bei Auffälligkeiten direkt und schnell einfließen. "Eltern erhalten eine konkrete Orientierungshilfe an die Hand – praxisnah und zu einem möglichst frühen Zeitpunkt", sagt Stephanie Voigt.

Als Kooperationspartner hat der Kreis unter anderem das Netzwerk Ökolandbau Schleswig-Holstein (Bestandteil der LVÖ SH & HH e.V.) gewonnen. "Wir freuen uns sehr, dass Frau Voigt und Frau Graack auf uns zugekommen sind. So konnten wir auf unser Netzwerk zurückgreifen und unterstützend zur Seite stehen", sagt Maike Arnolds vom Netzwerk Ökolandbau SH. Das Netzwerk Ökolandbau Schleswig-Holstein brachte die Kooperation mit der Gerd-Godt-Grell Stiftung des Bio-Großhändlers Grell Naturkost aus Kaltenkirchen auf den Weg und koordinierte die Zusammenarbeit. Die Stiftung unterstützt zunächst 24 Kitas, indem sie ihnen über vier Wochen hinweg wöchentlich eine Müslispende als gesundes Frühstück bereitstellt.

Das erste Müsli bringen Stephanie Voigt und Britta Graack direkt am ersten KiSEKo-Kita-Besuchstag mit. Ab dem kommenden Jahr wird die Stiftung die Projekt-Kitas fortlaufend mit den jeweils passenden Mengen beliefern. "So wird den Kindern ein kostenfreies gesundes Frühstück für die Projektlaufzeit ermöglicht", freut sich Britta Graack.

Weitere Partner*innen sind das Arriba Norderstedt, die Fun-Arena Henstedt-Ulzburg und Jolinchen-Kids der AOK. Kooperationsanfragen können per E-Mail direkt an das Gesundheitsamt gerichtet werden.

07.04.2025: Förderung von Kindern in Tagespflege

Der Kreis Segeberg hat eine neue Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege veröffentlicht.

  • Datum: 07.04.2025

    Kindertagespflege: Förderung von Kindern in Tagespflege (Satzung, veröffentlicht am 07.04.2025)

  • Datum: 07.04.2025

    Kindertagespflege: Vertretungsmodell - Förderung der Kindertagespflege (1. Anlage zur Satzung, veröffentlicht am 07.04.2025)

26.03.2025: Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in der Kinderbetreuung

Der Kreis Segeberg hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in der Kinderbetreuung im Kreis veröffentlicht.

  • Datum: 26.03.2025

    Kita: Fachkräfte gewinnen und sichern (Richtlinie, veröffentlicht am 26.03.2025)

Weitere Informationen zum Thema Kindertagesbetreuung

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Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen: Das Vertretungssystem

Das Vetretungssystem gilt für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen, nicht für die institutionelle Tagespflege.

Grundsätzliches

  • Kindertagespflegepersonen (KTPP) haben die Möglichkeit, ihre Vertretung selbst zu organisieren.
  • Bei Anerkennung der Vertretungskraft erhält die KTPP einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale.
  • Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Diese beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.
  • Für die Abrechnung der Vertretungsstunden ist der "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" zu nutzen. Diesen erhalten Sie über Ihre Fachberatung oder über die Homepage des Kreises Segeberg.
  • Die Vertretung kann entweder in den Räumen der KTPP oder der Vertretungskraft stattfinden.
  • Bei Ausfalltagen ohne Vertretung erhält die KTPP nach den gesetzlichen Vorgaben keine Zahlung. Ausnahme: Sachkostenpauschale einschl. Aufschlag von 0,30 € für Vertretungszeiten, wenn die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.
  • Die Eltern müssen mit der Vertretung einverstanden sein.
    • Die Betreuungsverträge sind anzupassen beziehungsweise eine Zusatzvereinbarung ist zu schließen.
    • Sollten Eltern mit dem Vertretungssystem nicht einverstanden sein, ist dies dem Kreis Segeberg zu melden. In dem Fall erhält die KTPP für diese Kinder keinen Aufschlag von 0,30 €.
  • Die KTPP und Vertretungskraft halten Kontakt und gewährleisten Bindungsarbeit mit dem Kind mindestens für 1 Stunde wöchentlich.
  • Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern abzustimmen.
  • Eine Vertretung ist somit in der Regel nur für einen kurzfristigen Ausfall erforderlich.
  • Bei abgesprochenem Urlaub besteht für die Eltern gegenüber dem Kreis Segeberg kein weiterer Anspruch auf eine Vertretung.
  • Betreute Kinder sind über die Unfallkasse Nord versichert.

Voraussetzungen

Die Vertretungsperson muss

  • namentlich benannt werden.
  • dauerhaft im Vertretungsfall zur Verfügung stehen (insbesondere bei kurzfristigem Ausfall wegen Krankheit).
  • geeignet sein.
    • Geeignetheitsprüfung erfolgt durch die Servicebüros für Kindertagespflege.
    • Geeignetheitsprüfung entfällt bei bereits anerkannten KTPP.
  • mindestens 21 Jahre alt sein.
  • ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen folgender Personen vorlegen:
    • Vertretungskraft.
    • für alle im Haushalt lebenden Personen über 16 Jahren, wenn die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft stattfindet.
  • eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen.
  • einen Nachweis über die Anmeldung in einem Erste-Hilfe-Kurs erbringen.
    • das heißt spätestens nach 6 Monaten ist die Teilnahmebescheinigung vorzulegen.
  • ein Erstgespräch mit der für Sie zuständigen Fachkraft der Vermittlungsstelle führen.
  • einen Nachweis über ihren Masernschutz vorweisen.
  • an einer Belehrung über Infektionsschutz teilnehmen.
  • ihre Räumlichkeiten vorher abnehmen lassen, wenn die Betreuung in den Räumen der Vertretungskraft stattfinden soll.
    • Unter anderem wird geprüft ob die Räume den Sicherheits- und Hygienevorgaben entsprechen.

Nach positiver Prüfung der Vertretungskraft

Die anerkannte Vertretungskraft (keine ausgebildete KTPP)

  • erhält eine Vertretungs-Erlaubnis.
  • erhält eine einmalige Pauschale von 200 € für ihren finanziellen und zeitlichen Aufwand.
  • erhält für die nach zwei Jahren erforderliche Erste Hilfe die Kosten für den Kurs erstattet.
  • nimmt an einer jährlichen Fortbildung für Vertretungskräfte über die Fachberatung teil.
  • nimmt mindestens zweimal im Jahr an den Tagespflegtreffs der Fachberatung teil.
  • nimmt einmalig an einer Schulung von insgesamt 12 Stunden in Form von 3 Modulen teil. Diese wird vom Evangelischen Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg organisiert.
  • erhält jährliche Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung (BGW).
  • erhält keine hälftige Erstattung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
  • hat keinen rechtlichen Urlaubsanspruch durch den Kreis Segeberg (Regelung des Urlaubs zwischen KTPP, Vertretungskraft + Eltern).
  • Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Dies beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.

Die zu vertretende KTPP

  • erhält ab Erlaubniserteilung der Vertretungskraft zusätzlich einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale. Wird die Erlaubnis im Laufe des Monats erteilt, erfolgt der Aufschlag ab dem Folgemonat.
  • erhält die Sachkostenpauschale bei Ausfall unter der Voraussetzung weitergezahlt, dass eine Vertretung und diese in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.
  • sollte dokumentieren, wenn Eltern keine Vertretung wünschen.
  • sollte die Bindungsarbeit dokumentieren.

Fragen und Antworten

1) Ist es möglich, eine Vertretung nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage und nicht für den Urlaub zu stellen?

Es ist nicht das Ziel, Vertretung für Urlaub anzubieten. Eine Vertretung sollte in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen.

Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern zu kommunizieren.

2) Reicht es, im Urlaub eine Notbetreuung anzubieten, beziehungsweise eine Ferienbetreuung?

Siehe Antwort 1: Der Urlaub sollte abgesprochen werden, sodass eine Not- beziehungsweise Ferienbetreuung nicht notwendig ist.

3) Bekommt man die 0,30 € durchgezahlt, auch im Urlaub und während der Krankheit?

Nicht in jedem Fall. Der Aufschlag von 0,30 € wird nur für Vertretungszeiten durchgezahlt für den Fall, dass die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.

4) Wie wird der Aufschlag von 0,30 € zurückgefordert, wenn keine Vertretung gewährleistet wurde?

Nur für den Zeitraum, in der keine Vertretung möglich war, oder für den Monat? Was passiert, wenn die Vertretung einmal nicht kann?

Rückforderung des Aufschlages erfolgt per Rückforderungsbescheid,

  • wenn sich herausstellt, dass die Vertretung mehrfach oder auf Dauer nicht sichergestellt werden kann.
  • wenn ein Verschulden der KTPP und/oder Vertretungskraft vorliegt (Erkrankung der Vertretungskraft ist kein Verschulden).

Die Prüfung und eventuelle Rückforderung erfolgt durch eine Einzelfallentscheidung.

5) Kann man auch mehrere Vertretungskräfte angeben, um gut abgesichert zu sein?

Ja, das ist möglich. Dies hat allerdings keine Auswirkung auf die Höhe des Aufschlages auf die Sachkostenpauschale (0,30 € pro Stunde und Kind).

Hierbei ist zu bedenken, dass jede benannte Vertretungskraft die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen muss.

Außerdem erhält die Vertretungskraft ihre Geldleistung nur für die tatsächlich geleisteten Vertretungsstunden.

6) Muss die Vertretungskraft die volle Anzahl an Stunden anbieten? Oder kann man für den Zeitraum auch die Betreuungszeit reduzieren?

Die Vertretungskraft hat die vertraglich vereinbarten Stunden anzubieten.

Die Eltern müssen aber nicht die vollen Stunden betreuen lassen.

7) Ist es erlaubt, die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen beziehungsweise anzumelden? Wie rechnet die Vertretungskraft die Einnahmen ab?

Ja, es ist möglich die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen. Die Vertretungskraft erhält ihre Geldleistung direkt vom Kreis Segeberg, es sei denn die Vertretungskraft erklärt die Abtretung an die zu vertretende KTPP.

HINWEIS: Auch die Vertretungskraft ist verpflichtet, dem Finanzamt Nebeneinkünfte anzugeben.

8) Wer zahlt die Vertretungskraft für einmal wöchentlich?

Für die Bindungsarbeit mit der Vertretungskraft, der KTPP und dem Kind kommt nicht der Kreis Segeberg auf.

Entweder finanziert die zu vertretende KTPP die Bindungsarbeit aus der Zusatzleistung von 0,30 € pro Stunde oder die Vertretungskraft macht es ohne Entgelt.

9)  Gibt es eine bestimmte Richtung, für die Fortbildung der Vertretungskraft? Müssen bestimmte Themen an Fortbildungen abgedeckt werden?

Die individuelle Prüfung von geeigneten Fortbildungen für Vertretungskräfte übernimmt Ihre Fachberatung.

10) Wieviel Urlaub steht der Vertretungskraft zu?

Der Urlaubsanspruch ist vom Kreis Segeberg nicht geregelt.

11) Wie viele Urlaubstage wären legitim für eine Vertretungskraft?

Siehe Frage 10.

12) In welchem Umkreis darf ich den Eltern eine Vertretung für den Urlaub anbieten?

Es macht nur Sinn, die Vertretung in gut erreichbarer Nähe zur eigentlichen Kindertagespflegestelle zu wählen. Die seinerzeit durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass Eltern im Vertretungsfall maximal 15 Kilometer weit fahren möchten. Wenn die Vertretung allerdings immer in der eigentlichen Kindertagespflegestelle stattfindet, ist es problemlos.

13) Kann die Vertretung in jedem Fall in den Räumen der KTPP erfolgen?

Dies ist nicht in jedem Fall möglich.

Hierbei ist zu bedenken, dass Krankheitsfälle der KTPP oder der Familienangehörigen dazu führen können, dass aufgrund der Ansteckungsgefahr eine Betreuung in der zu vertretenden Tagespflegestelle gar nicht möglich ist.

14) Können regelmäßige Vertretungen an einem festen Tag in der Woche über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?

Nein. Die Vertretung soll nur bei Krankheitsfällen/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen. Die Bindungsarbeit ist zusätzlich zu gewährleisten.

15) Können stundenweise Abwesenheiten zum Beispiel durch private Termine über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?

Nein.

16) Bekomme ich die 0,30 € auch, wenn die Eltern meine Vertretungskraft nicht in Anspruch nehmen möchten?

Ja. Wichtig ist, dass Sie eine Vertretungskraft vorhalten. Die Eltern entscheiden, ob Sie die Vertretung in Anspruch nehmen möchten.

17) Muss meine Vertretungskraft 365 Tage im Jahr abrufbereit sein?

Nein, Abwesenheitszeiten wie Urlaub sind mit der KTPP abzusprechen.

18) Ich möchte mich mit einer anderen KTPP in der Form zusammenschließen, dass wir die Betreuung von 5 Kindern aufteilen (zum Beispiel KTPP 1 betreut die Kinder montags und dienstags; KTPP 2 betreut die Kinder den Rest der Woche). Bei Ausfall einer KTPP übernimmt die andere KTPP die Kinder auch für die restlichen Betreuungstage.

Was ist zu bedenken?

  • Mit den Eltern sind 2 Verträge zu schließen (mit jeder KTPP).
  • Beide KTPP erhalten den Aufschlag auf die Sachkostenpauschale in Höhe von 0,30 €.
  • Die KTPP, die die Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stellt, erhält im Vertretungsfall die Sachkostenpauschale einschließlich dem Aufschlag von 0,30 € weitergezahlt.
  • Die KTPP, die in den Räumlichkeiten der anderen betreut, erhält für die reguläre Betreuung die Sachkostenpauschale für andere genutzte Räume, für den Vertretungsfall jedoch nicht. Bitte einen Mietvertrag als Nachweis einreichen.

19) Müssen die Räume der Vertretungskraft komplett ausgestattet sein? Oder reicht das dringende, wie zum Beispiel Steckdosenschutz? Oder braucht man separate Räume wie Spielezimmer und Schlafzimmer?

Soll die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft durchgeführt werden, ist die Eignung der Räumlichkeiten gleichzusetzen mit der einer qualifizierten KTPP.

20) Bekommen die KTPP rückwirkend zur Antragstellung die 0,30 €?

Nein, die Gewährung des Aufschlages erfolgt erst nach positiver Prüfung der Vertretungskraft durch die Fachberatung und ab Ausstellung der Vertretungserlaubnis durch den Kreis Segeberg. Wird die Erlaubnis im laufenden Monat erteilt, wird der Aufschlag ab dem Folgemonat gewährt.

21) Darf eine Vertretungskraft mehre KTPP vertreten? Wenn ja, wie viele?

Ja, eine Vertretungskraft kann mehrere KTPP vertreten. Die Anzahl der zu vertretenden KTPP hängt im Einzelfall davon ab, ob die Vertretung gewährleistet werden kann und der Bindungsaufbau zu den Kindern gesichert ist.

22) Wenn die Eltern generell keine Vertretung wünschen, bekomme ich für das Kind keine 0,30 €. Wenn Sie nur an einzelnen Tagen keine Vertretung in Anspruch nehmen, grundsätzlich aber zugestimmt haben, werden die 0,30 € gezahlt?

Ja.

23) Gibt es die Möglichkeit, sich für einzelne Urlaubstage vertreten zu lassen?

Ja, obwohl die Vertretung in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommt.

Einzelne Tage, für die eine Vertretung in Anspruch genommen wird, werden über das Formular "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" abgerechnet.

24) Wie wird der Monat, in dem man Urlaub hat, vergütet? Bekommt man nur während seines Urlaubs die 0,30 € nicht ausgezahlt oder den ganzen Monat nicht?

Der Aufschlag von 0,30 € wird analog zur regulären Geldleistung nur für die Ausfalltage quartalsweise zurückgefordert. Der Aufschlag wird zusammen mit der Sachkostenpauschale weitergezahlt, wenn eine Vertretung in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.

  • Datum: 24.07.2025

    Schaubild Vertretungssystem Kindertagespflege


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