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Jugendhilfe im Strafverfahren

Letzte Meldung

10.06.2025: Veranstaltung des Pflegekinderdienstes - Pflegemutter berichtet

Kreis Segeberg. Der Pflegekinderdienst des Kreises Segeberg bietet wieder eine Veranstaltung für interessierte Pflegeeltern-Bewerber*innen an. Familien, Paare und Einzelpersonen, die ein Pflegekind oder mehrere Pflegekinder aufnehmen möchten, können sich am Donnerstag, 19. Juni, von 16 bis 18 Uhr über das Thema informieren. Es berichtet eine erfahrene Pflegemutter aus ihrem Alltag als Pflegestelle. Sie steht auch zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Das Treffen findet in der Jugendamtsdienststelle Wahlstedt, Adlerstraße 13, statt.

Eine Anmeldung per E-Mail ist erforderlich bis Mittwoch, 18. Juni. Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt. Angemeldete Personen erhalten eine Bestätigung per E-Mail.


03.06.2025: Kinderschutzwochen enden mit großem Fest in Bad Segeberg

Kreis Segeberg. Ob Barfußpfad, Dosenwerfen, Riesenseifenblasen, Heißer Draht, Farbschleuder oder Hüpfburg, Bullenreiten, Torwandschießen, Bastel- und Kreativangebote: Nach rund dreieinhalb Wochen enden die Kinderschutzwochen am Freitag, 13. Juni, mit einem großen Kinderfest auf der Wiese vor der Marienkirche in Bad Segeberg.

Das Fest findet am Tag des Spiels statt und steht unter dem Motto "Spielen mit allen Sinnen". Alle Kinder sind von 14.30 bis 17.30 Uhr zum Spielen, Basteln und zu vielen weiteren Aktivitäten eingeladen. Los geht es mit einem Auftritt des Schulchores der Theodor-Storm-Grundschule aus Bad Segeberg. Ziel ist es, dass alle Kinder und ihre Familien gemeinsam Spaß haben und die Kinderrechte auf eine kreative Weise feiern.

Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.

Hier geht's zum ausführlichen Programm

03.06.2025: Ausstellung stellt Kinderrechte in den Mittelpunkt

Kreis Segeberg. Das Kreisjugendamt Segeberg holt die mobile Kinderrechte-Ausstellung des Bundesfamilienministeriums in die Kreisstadt.

Die Ausstellung ist erstmalig in Schleswig-Holstein zu sehen.

Nach Eröffnung der Ausstellung am Donnerstag, 8. Mai, mit einem geladenen Gästekreis, kann die Kinderrechte-Ausstellung rund vier Wochen lang angeschaut und erlebt werden.

Veranstaltungsort ist die Familienbildungsstätte des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Plön-Segeberg (Falkenburger Straße 88) in Bad Segeberg .

Grundschulklassen und Kita-Gruppen haben ab Montag, 12. Mai, die Möglichkeit, montags bis donnerstags zwischen 8 und 13 Uhr vorbeizukommen. Eine Anmeldung ist für Gruppen erforderlich.

Familien und alle anderen Interessierten können die Ausstellung zu diesen Zeiten und ohne Anmeldung besuchen:

  • Samstag, 17. Mai, 10 bis 16 Uhr,
  • Sonntag, 25. Mai, 15 bis 17 Uhr,
  • Montag, 2. Juni, 15 bis 17 Uhr,
  • Dienstag, 10. Juni, 15 bis 17 Uhr.

Der Besuch der Ausstellung ist kostenfrei.

Die mobile Kinderrechte-Ausstellung besteht aus zehn Modulen, die jeweils ein Kinderrecht näher erklären. Mit interaktiven Elementen, beispielsweise Tonie-Boxen, können sich Kinder und Jugendliche ebenso wie Eltern, pädagogische Fachkräfte und alle Interessierten über die wichtigsten Kinderrechte informieren und sich spielerisch mit ihnen auseinandersetzen.

Hier gibt's weitere Informationen und das Anmeldeformular

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Überblick

Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet und berät Jugendliche, Heranwachsende und Eltern von der Anhörung bei der Polizei bis hin zum Gerichtsverfahren und der Erfüllung der Auflagen aus dem Beschluss.

Es geht immer darum, die Betroffenen zu stärken und von weiteren Straftaten abzuhalten.

Unser Serviceangebot

Wir richten uns an alle beschuldigten Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und deren Eltern und an Heranwachsende (18 bis 20 Jahre).

Wir begleiten Sie durch das gesamte Strafverfahren einschließlich der polizeilichen Ermittlungen und gegebenenfalls der Strafvollstreckung.

Wir bringen im Strafverfahren erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Geltung.

Weitere Unterstützung im Überblick

  • Beratung und Unterstützung auf sozialpädagogischer Ebene mit der Leitidee zunächst den Menschen und nicht die Straftat im Vordergrund zu sehen.
  • Prüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und anschließende Vermittlung der entsprechenden Angebote.
  • Berichterstattung gegenüber der Staatanwaltschaft und dem Jugendgericht über die Persönlichkeit und das familiäre / soziale Umfeld der beschuldigten jungen Menschen.
  • Beratung des Gerichts bei der Frage, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht angewendet werden soll.
  • Außerdem geben wir dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Anregungen für die Beendigung des Verfahrens.


Wichtige Informationen und Kontakt

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