Inhalt

Ukraine aktuell

Letzte Meldung

In der Nacht zum 24. Februar hat Russland einen großangelegten Angriff auf die Ukraine gestartet. Viele Menschen sind seitdem auf der Flucht. In mehreren Sprachen finden Sie hier und auf der Integreat-App Informationen über Aufenthalt und Asyl, Spenden, Hilfsangebote zu Themen wie psychische Probleme, Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie Arbeit und Unterkünfte.

05.12.2023: Eingeschränkter Winterdienst am 6. Dezember

"Bitte fahren Sie morgen sehr umsichtig" – eingeschränkter Winterdienst am 6. Dezember im Land

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass es am 6. Dezember 2023 zu einem teils stark eingeschränkten Winterdienst auf den Landes- und Bundesstraßen sowie auf Kreisstraßen im echten Norden kommen kann. Hintergrund hierfür ist der Streikaufruf der Gewerkschaften in den Straßenmeistereien des Landes Schleswig-Holstein am morgigen Nikolaustag.

Der Landesbetrieb hat mit der Gewerkschaft ver.di eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, mit der gewährleistet wird, dass alle Meistereien besetzt sind und der Winterdienst koordiniert werden kann. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ein regulärer Winterdienst dargestellt werden kann. Der LBV.SH bittet daher die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weiterhin um besonders vorsichtige und umsichtige Fahrweise, die den weiterhin winterlichen Witterungsbedingungen angepasst ist.

LBV.SH-Direktor Frank Quirmbach betont: "Das Streikrecht ist ein hohes Gut in Deutschland. Der LBV.SH hat volles Verständnis für die Streikenden und wird mit allen morgen zur Verfügung stehenden Kräften die Straßen möglichst schnee- und eisfrei halten. Die Straßenmeistereien werden bezirksübergreifend arbeiten und sich aushelfen, um sicherzustellen, dass Gefahrenstellen weitestmöglich entschärft werden. Aber ganz klar: Es wird Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst und im Winterdienst geben".

Gut zu wissen: Der Ausfall der streikenden Mitarbeitenden in den 22 Straßenmeistereien des Landes wird so gut wie möglich mit einer der vorhandenen Fremdfirmen kompensiert. Dies wird jedoch je nach Witterungslage nicht in allen Bereichen in vollem Umfang gelingen. Aufgrund der Witterung ist insbesondere in den Morgenstunden auch Glätte auf den Fahrbahnen nicht auszuschließen. Verkehrsteilnehmende sollten daher in besonderem Maße darauf achten, an die jeweilige Straßensituation angepasst zu fahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Wie ist der reguläre Winterdienst organisiert? Außerhalb von Streikzeiten

Der Straßenwinterdienst des LBV.SH ist so abgestimmt, dass für alle für den überörtlichen Verkehr wichtigen Straßen bei Bedarf die Einsatzrufbereitschaft um 3.00 Uhr beginnt und um 22.00 Uhr endet. Für extreme Witterungsverhältnisse ist sichergestellt, dass die verwaltungsseitig vorgehaltenen Schneefräsen und –schleudern und zusätzlich geeignete Räumfahrzeuge (unter anderem Radlader) von Baufirmen kurzfristig eingesetzt werden können. Für den reibungslosen Ablauf des Straßenwinterdienstes trifft der LBV.SH rechtzeitig vorbereitende Maßnahmen. Dazu gehören im Wesentlichen:

Die Überprüfung der Räum- und Streufahrzeuge sowie der gesamten Winterdienstgeräte auf Betriebsfähigkeit. Dabei wird besonderer Wert auf die Überprüfung der Dosiereinrichtungen der Streugeräte gelegt.

Die Bevorratung von auftauenden Stoffen in den 28 Streugutlagerstätten mit einer Kapazität von rund 30.000 Tonnen Streusalz (rund 2,6 Millionen Euro). Die Überprüfung der Glättemeldeanlagen. Die rechtzeitige Wartung der Taumittelsprühanlage auf der "Haselholmer Talbrücke" im Zuge der B 76 (Umgehung Schleswig). Die Optimierung der Streu- und Räumpläne sowie der Abschluss oder die Erneuerung von Verträgen für den Einsatz von Unternehmerfahrzeugen.

Aufstellung der Bereitschaftspläne für das eigene Personal

Die Durchführung des Straßenwinterdienstes wird von 22 Straßenmeistereien (SM) wahrgenommen. Insgesamt stehen der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein im Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst 503 Straßenwärterinnen/Straßenwärter und Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer zur Verfügung.

Für die Durchführung des Winterdienstes stehen außerdem 255 LKW privater Unternehmen unter Vertrag. Die Fahrzeuge der Unternehmerinnen und Unternehmer sind im Einsatzfall mit Anbau- und Aufsatzgeräte des LBV.SH ausgestattet. Sämtliche im Winterdienst eingesetzte Fahrzeuge sind mit Funk ausgerüstet.

Der jährliche Salzverbrauch ist abhängig von den Witterungsverhältnissen. Er liegt in den letzten fünf Jahren im Mittel bei 26.470 Tonnen. Im Zeitraum der letzten 30 Jahre betrug der Salzverbrauch im Minimum 9.940  Tonnen (im vergangenen Winter 2019/2020) und im Maximum 84.000  Tonnen (Winter 2009/2010).

Im LBV.SH wird der Winterdienst auf Basis umfangreichen Fachwissens und des aktuellen Standes der Technik durchgeführt. Dabei wird stets versucht den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes zu finden. Bei der Glättebekämpfung mit Feuchtsalz wird deshalb – insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz - nach dem Grundsatz verfahren: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich". Trotz aller Bemühungen und Aufwendungen kann der Winterdienst nicht immer und überall gleichzeitig gewährleistet sein. Deshalb sollten die Verkehrsteilnehmenden ihr Fahrverhalten den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anpassen.

Alle Informationen zum Winterdienst finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/winterdienst.

31.07.2023: "Schluss mit FAXen!": Abschied von veralteter Technik

Kreis Segeberg. "Schluss mit FAXen!": Jahrzehntelang war das Fax einer der meist genutzten Kommunikationskanäle. Mittlerweile gibt es aber neuere und vor allem sicherere Technologien, die zum Versenden von Nachrichten genutzt werden können. Zum 31. Dezember 2023 schaltet die Kreisverwaltung die Faxkommunikation daher ab.

"Ein Großteil der Telefonanschlüsse in Deutschland ist auf Internettechnologie umgestellt. Durch den Weg über das Internet sind die sensiblen Daten unserer Kund*innen nicht ausreichend geschützt. Informationen können ,unterwegs‘ abgegriffen, verändert oder gelöscht werden. Daher ist es notwendig, hier neue Wege einzuschlagen", sagt Kreis-IT-Chef Dennis Stelling.

Früher habe es eine direkte Verbindung der Faxgeräte über die Telefonleitungen gegeben und die Faxe wurden sicher und zuverlässig mittels Tonwahlverfahren übertragen. "Das Fax wird heute aber über das Internet übermittelt. Die Töne des Faxes müssen nun in Datenpakete umgewandelt werden. Dabei kann es zu Übertragungsfehlern kommen. Dies kann dazu führen, dass Teile oder ganze Seiten des Faxes nicht übertragen werden oder das Fax gar nicht empfangen wird."

Der Faxversand innerhalb der Verwaltung hat in den vergangenen Jahren stetig abgenommen. Auch Bürger*innen machen immer seltener Gebrauch dieser veralteten Technik. "Wir haben grundsätzlich keine analogen Faxgeräte mehr im Einsatz, aber unsere Druck- und Kopiersysteme können aktuell noch Faxe versenden", so Stelling. Er geht allerdings davon aus, dass neuere Geräte diese Funktion in Zukunft nicht mehr haben werden.

Also wie bleibt der Kreis nach der Umstellung erreichbar? "Natürlich wie bisher über Telefon, Brief und E-Mail", sagt Stelling. Zudem gibt es auf der Internetseite datensichere Kontaktformulare und Online-Dienste für verschiedene Bürger*innen-Anliegen. Auch über DE-Mail ist der Kreis zu erreichen. Dabei handelt es sich um ein auf E-Mail-Technik beruhendes, hiervon aber technisch getrenntes Kommunikationsmittel zur sicheren und vertraulichen Kommunikation im Internet. Nur Nutzer*innen mit einer überprüften Identität können DE-Mails versenden und empfangen. 

Für die Kommunikation mit Gerichten nutzt der Kreis bereits jetzt das beBPo – eine gesicherte und gerichtsfeste Zustellung von Nachrichten über das "besondere elektronische Behördenpostfach".

Andere Behörden erreichen den Kreis sicher über ein geschlossenes Behördennetz. Die Kommunikation erfolgt hierbei in der Regel komplett intern und nicht über das öffentliche Internet.

03.11.2022: Geflüchtetenhilfe: Veranstaltungen für Ehrenamtliche

Kreis Segeberg. Ehrenamtliche, die sich in der Geflüchtetenhilfe engagieren, können vor verschiedenen Herausforderungen stehen, wenn sie Menschen aus unterschiedlichen Kulturen unterstützen und begleiten. Um das eigene Handeln immer wieder einmal im Blick zu behalten, Situationen zu thematisieren beziehungsweise zu reflektieren und Lösungen zu erarbeiten, bietet die Beratungsstelle für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe des Kreises Segeberg regelmäßig ein Supervisionsangebot für die Helfer*innen an.

Die nächsten Termine in der Übersicht:

  • Mittwoch, 16. November, von 16.30 bis 18.30 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung Segeberg, Rosenstraße 28a in Bad Segeberg. Eine verbindlichen Anmeldung ist möglich bis Mittwoch, 9. November, per E-Mail.
  • Mittwoch, 14. Dezember, von 16.30 bis 18.30 Uhr in der Jugend-Akademie in Bad Segeberg, Marienstraße 31. Anmeldeschluss ist am Mittwoch, 7. Dezember, ebenfalls per E-Mail.

Das Angebot richtet sich ausdrücklich auch an privat engagierte Menschen, die zu keinem Verband und keiner Institution gehören.

Referentin ist die freiberufliche Supervisorin, Coachin und Beraterin Jasmin Guttau.

Mehr

Schleswig-Holstein: Informationen zum Krieg in der Ukraine

In der Nacht zum 24. Februar hat Russland einen großangelegten Angriff auf die Ukraine gestartet.

Was das nun für die Menschen in der Ukraine und für uns in Schleswig-Holstein bedeutet, finden Sie auf der Homepage des Landes und mit der Integreat-App:

Info-Hotline: +49 431-988 3369

Ukraine aktuell


Coronavirus: Informationen für Geflüchtete

Das Land Schleswig-Holstein, der Bund, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut halten viele Informationen für Geflüchtete in vielen Sprachen bereit.

Ein Schwerpunkt ist aktuell Informationsmaterial in ukrainischer Sprache.

Für aus der Ukraine in Deutschland eintreffende Menschen, die in Teilen über einen noch nicht ausreichenden Impfschutz vor dem Coronavirus SARS-CoV2 verfügen, sind der Schutz vor einer Corona-Infektion und die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig.

Die Informationen dienen der Unterstützung von Multiplikator*innen, zum Beispiel Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften bei der Betreuung von Geflüchteten.

Die Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache können heruntergeladen, ausgedruckt, ausgehängt oder an geflüchtete Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Eltern weitergegeben werden.


Land Schleswig-Holstein: Keine Sorge bei Alarm und Schüssen

  • Datum: 04.04.2022

    Schussgeräusche & Sirenentöne (Flyer)

  • Datum: 04.04.2022

    Schussgeräusche & Sirenentöne (Flyer, UKRAINISCH)

  • Datum: 04.04.2022

    Schussgeräusche & Sirenentöne (Flyer, RUSSISCH)

Kreis Segeberg: Wichtige Grundinformationen für ukrainische Geflüchtete

Vorerst gibt es die ausländerrechtliche Regelung, dass ukrainische Staatsangehörige, die sich bei Verwandten oder Bekannten aufhalten oder einreisen, sich wie bisher auch 90 Tage visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten dürfen.

Sie müssen sich weder bei Ausländerbehörden noch bei Meldeämtern melden.

Sollten Sie einen Antrag auf Schutzbegehren stellen wollen, übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben.

Personen ohne Anlaufstellen werden in der Erstaufnahme beim Landesamt Neumünster, Haart 148, 24539 Neumünster aufgenommen und grundversorgt.

Das Landesamt entscheidet über eine Weiterverteilung.

Spenden und Unterkünfte


Kreis Segeberg: Gesammelte Informationen für Menschen aus der Ukraine und Ehrenamtliche

Die Hinweise auf ukrainisch und russisch werden derzeit überarbeitet (12.08.2022).

  • Datum: 12.08.2022

    Ukraine: Gesammelte Informationen für Ukrainer*innen und Ehrenamtliche

  • Datum: 04.04.2022

    Ukraine: Gesammelte Informationen für Ukrainer*innen und Ehrenamtliche (UKRAINISCH)

  • Datum: 04.04.2022

    Ukraine: Gesammelte Informationen für Ukrainer*innen und Ehrenamtliche (RUSSISCH)

Hinweise zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis an ukrainische Vertriebene

(nach Durchführungsbeschlusses des Europäischen Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Art. 5 der Richtlinie 2011/55/EG sowie zu § 24 AufenthG)

Folgende drei Schritte sind erforderlich, um Anträge von Schutzsuchenden aus der Ukraine zu bearbeiten:

Schritt 1: Für die Stellung eines Antrags übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben.

Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Nationalpass / Passersatz mit Einreisestempel in Kopie.

Sollte kein Reisepass vorliegen sind andere Ausweispapiere (zum Beispiel eine ID-Card) einzureichen.

  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Alternativ ist bis zur Anmeldung die Bestätigung des Wohnungsgebers ausreichend.

  • 1 biometrisches Passbild (Maße: H/B = 45x35 mm).
  • Ukrainisches Aufenthaltsrecht in Kopie (bei Drittstaatsangehörigen).

Die Übersendung kann per Post, per E-Mail (als PDF-Datei) oder direkt in den Postkasten des Kreises Segeberg erfolgen.


Schritt 2: Nach Prüfung wird Ihnen dann ein Antragsformular übersendet und ein Termin mitgeteilt.

An dem Termin erscheinen Sie bitte persönlich mit allen hier aufgeführten Unterlagen und dem ausgefüllten Antragsformular beim Kreis Segeberg.

Bei dem Termin werden die Unterlagen geprüft und eine Registrierung vorgenommen.

Es wird dann ein vorläufiger Ausweis erteilt und eine Aufenthaltserlaubnis bestellt.

Außerdem wird eine Entscheidung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit getroffen.

Vor dieser Entscheidung ist die Arbeitsaufnahme nicht erlaubt.


Schritt 3: Einige Wochen nach der Bestellung wird, nach Eingang der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde, ein weiterer Termin zur persönlichen Abholung nötig sein.

Erst mit persönlichem Erhalt des Aufenthaltstitels ist die selbstständige Wohnsitznahme innerhalb Schleswig-Holsteins möglich. Die Wohnsitznahme ist auf den Kreis Segeberg zu beschränken. 


Grundsätzlich gilt: Der Aufenthalt und Besuch ist in ganz Deutschland aufgrund der Besuchsvisafreiheit erlaubt. Das heißt: Die Einreise und der Aufenthalt ist für Ukrainer*innen 90 Tage ab der Einreise rechtmäßig.

Zur Regelung ukrainischer Pass- und Dokumentenangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die ukrainischen Vertretungen.

Diese können beispielsweise Passverlängerungen oder Kindereintragungen vornehmen oder Identitätsnachweise ausstellen. 

Generalkonsulat Ukraine in Hamburg

Mundsburger Damm 1, 22087 Hamburg

Telefon 040/22949810

Botschaft Ukraine in Berlin

Albrechtstraße 26, 10117 Berlin

Telefon 030/28887128


Informationen zum Download in mehreren Sprachen

Die Hinweise auf ukrainisch und russisch werden derzeit überarbeitet (12.08.2022).

Private Hilfe von Bürger*innen ist gefragt ...

... deshalb bitten wir Sie eindringlich, sich zu überlegen, ob Sie geflüchtete Menschen bei sich aufnehmen möchten oder eine Immobilie zur Verfügung stellen können.

Bitte wenden Sie sich in beiden Fällen mit Ihren Hilfsangeboten per E-Mail an Ihre zuständige Gemeinde- oder Amtsverwaltung (Bürgerbüro).

Die Kontaktdaten finden Sie auf den Webseiten der Kommunen.

Interessante Links

Schutz, Hilfe und Beratung: Gewalt gegen Frauen und Kinder verhindern

  • Datum: 01.04.2022

    Ukraine: Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not (Flyer, UKRAINISCH)

  • Datum: 07.04.2022

    Flucht: Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder (Flyer)

  • Datum: 07.04.2022

    Flucht: Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder (Flyer, UKRAINISCH)

  • Datum: 07.04.2022

    Flucht: Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder (Flyer, RUSSISCH)


Ukraine: Informationen über Arbeit für Geflüchtete und Unternehmen

"Integreat"-App hilft

Mit Integreat haben Sie alle Informationen in einer App:

In Ihrer Muttersprache stehen Ihnen aktuelle TippsAngebote und Kontaktdaten von

  • lokalen Behörden,
  • Organisationen und
  • Initiativen zur Verfügung.

Außerdem können Sie Ausbildungsplätze und Praktika finden.

Ehrenamtler*innen finden ebenfalls wichtige Informationen und Kontakte.

Die App funktioniert auch offline ohne mobiles Internet. Suchen Sie nach Integreat im App-Store Ihrer Wahl.

Praktisch ist auch die Webseite der App, falls Sie die App nicht herunterladen möchten.

Zur Webversion


Möchten Sie Inhalte von YouTube laden?

Datum: 19.06.2023

Wie funktioniert die Integreat-App? (Gebärdensprache, International Sign)

Die Integreat-App in International Sign (IS) erklärt.

Ukraine-Krieg: Hilfe bei hoher psychischer Belastung!

Erst die Corona-Pandemie und jetzt der Krieg in der Ukraine – Menschen erleben eine andauernde hohe psychische Belastung.

Wichtig ist es, darüber zu sprechen. Das kann helfen und schwerwiegende gesundheitliche Folgen verhindern.

Ein bewährtes, kostenloses und anonymes Gesprächsangebot rund um die Uhr bietet die Telefonseelsorge unter den Nummen 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222.

Telefonseelsorge kontaktieren

Sollten Sie selbst oder eine Ihnen nahestehende Person im Kreis Segeberg bereits psychisch stark beeinträchtigt oder sogar psychisch erkrankt sein, dann können Sie sich für eine kostenlose Beratung auch direkt an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Segeberg wenden.


Infomaterial

  • Datum: 19.07.2022

    Ukraine: Beratung und Hilfe bei seelischer Belastung

    Umfassende Informationen zum Thema "Beratung und Hilfe für Vertriebene und Geflüchtete bei seelischer Belastung".

  • Datum: 19.07.2022

    Ukraine: Beratung und Hilfe bei seelischer Belastung (UKRAINISCH)

  • Datum: 19.07.2022

    Ukraine: Beratung und Hilfe bei seelischer Belastung (RUSSISCH)


Links

Informationen zum Thema seelische Belastung auf ukrainisch und russisch

Online-Formular: Ukrainer*innen aus medizinischen Berufen gesucht

Herzlich willkommen zum Pilotprojekt für ukrainisches medizinisches Personal!

Auf dieser Website können Sie sich registrieren, wenn Sie an dem Projekt teilnehmen möchten. Die genauen Inhalte diese Projektes werden derzeit in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein erstellt.

Bitte beachten Sie, dass dieses Projekt nicht von der Kreisverwaltung koordiniert wird.

Zum Formular