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12.12.2022: Kunst- und Kulturpreis 2023: Bildende Künste im Fokus


Kreis Segeberg. Für das kommende Jahr lobt der Kreis Segeberg erneut den Kunst- und Kulturpreis (KuK) sowie einen Förderpreis für Nachwuchskünstler*innen aus – dieses Mal in der Kategorie Bildende Künste. Beide Preise sind mit je 3.000 Euro dotiert. Die Summen können auch auf mehrere Gewinner*innen verteilt werden. Nach den Richtlinien über die Verleihung des KuK können alle Kreis-Einwohner*innen ab 16 Jahren Personen oder Gruppen vorschlagen. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

"Die Förderung von Kunst und Kultur ist dem Kreis Segeberg eine Herzensangelegenheit und daher wird der Kunst- und Kulturpreis schon seit vielen Jahren für besondere künstlerische Eignung verliehen", sagt Kreis-Kulturplanerin Elsa Riebelmann. "Der Kreis Segeberg ruft Künstler*innen dazu auf, Kunstwerke zu konzipieren, die sich mit dem Thema 'Kreis' beschäftigen. Hierbei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt." Der Begriff "Kreis" könne dabei im weitesten Sinne aufgefasst werden, beispielsweise als geometrisches Element, Kreislauf, Gemeinschaft, Verbindung zum Kreis Segeberg, Endlosigkeit.

Teilnehmen können Einzelpersonen oder Gruppen, deren Beiträge aus dem Bereich der Bildenden Künste stammen und die im Kreis Segeberg wohnen oder die durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Kreis Segeberg verbunden sind. Der Förderpreis wird an junge Menschen oder Gruppen verliehen, die, beziehungsweise deren Mitglieder, nicht älter als 25 Jahre alt sind.

Einsendeschluss für die vollständigen Unterlagen ist Samstag, 15. Juli 2023.

Diese sind einzureichen beim

Kreis Segeberg
FD 51.10
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

Das muss ein Bewerbungsvorschlag beinhalten:

  •   Vor- und Nachnamen der Vorgeschlagenen mit Geburtsjahr, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (bei Gruppen für alle Beteiligten)
  •   Vollständiger Name, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse der*des Vorschlagenden
  •   Lebenslauf der vorgeschlagenen Person/en beziehungsweise Beschreibung der Gruppenzusammensetzung und der gegebenenfalls bisherigen (gemeinsamen) künstlerischen Tätigkeit(en)
  •   Aufstellung der bisherigen Leistungen/Werk- oder Referenzliste, wenn vorhanden
  •   Titel der vorgeschlagenen Arbeit mit Beschreibung der Projektidee und Darstellung des Bezugs zum Thema "Kreis" sowie (fotografische) Dokumentation der Entstehung (maximal zwei DIN A4-Seiten)
  •   Fotografie/Video der fertigen Arbeit

Eine Bewerbung ist auch über ein Online-Formular möglich.

Die unabhängige Jury besteht aus drei Fachrichter*innen aus dem Bereich Bildende Künste und acht Sachrichter*innen, die von den Kreistagsfraktionen benannt werden.

Die Auszeichnung der Preisträger*innen findet im Rahmen der SE-Kulturtage im September 2023 statt. Es ist geplant, der Öffentlichkeit alle eingereichten Arbeiten bei einer Vernissage mit Ausstellung zu präsentieren.

Ansprechpartnerin für Fragen:

12.12.2022