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11.04.2011: Satzung über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung


Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 114 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 03.03.2011 folgende Satzung erlassen: