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27.01.2025: Neubau eines Nachklärbeckens in Boostedt


Die Gemeinde Boostedt als Betreiberin beabsichtigt den Neubau eines Nachklärbeckens auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Boostedt. Über die Erweiterung wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 52 Landeswassergesetz (LWG) entschieden. Damit verbunden ist die Anpassung der vorhandenen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage.

  • Datum: 27.01.2025

    27.01.2025: Neubau eines Nachklärbeckens für die Kläranlage Boostedt (veröffentlicht am 27.01.2025)