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Datenschutzerklärungen: Erstellung und Verwaltung

Liebe Mitarbeiter*innen,

Sie kennen es vielleicht auch aus Ihrem privaten Bereich, dass Sie zu jedem Formular, bei jeder Abfrage von Informationen oder beim Empfang von Vordrucken mehrseitige Datenschutzerklärungen erhalten. Diese werden meistens gleich weggelegt oder entsorgt, aber nur selten wirklich nutzbringend durchgearbeitet.

Auch Sie als Behördenmitarbeiter*in müssen Ihren Kunden solche Informationen an die Hand geben, wenn Sie Daten erheben, z.B. über einen Antrag oder ein Formular, aber auch bei telefonischen Abfragen oder sonstigen Gelegenheiten. Die rechtliche Notwendigkeit hierfür sind die sog. Informationspflichten gem. Art. 13ff der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Damit Sie diese Verpflichtung mit einem möglichst geringen Aufwand erfüllen können, stellen wir Ihnen eine zentrale Datenbank zur Verfügung, in der alle Datenschutzerklärungen der Kreisverwaltung Segeberg enthalten sind und gepflegt  werden. Sie sind hierdurch einheitlich im Layout und stellen die erforderlichen Informationen in einer möglichst übersichtlichen und kompakten Darstellung bereit. Wir möchten dadurch vermeiden, dass diese, wie eingangs erwähnt, nur eine geringe Akzeptanz finden.

Die einzelnen Datenschutzerklärungen (derzeit enthält die Datenbank über 200) können über einen Weblink über das Internet eingesehen werden. Es ist daher nicht erforderlich, diese auszudrucken und in Papierform auszugeben. Ein Verweis auf die Webdarstellung in Form eines kurzen Weblinks, z.B. auf dem Formular, reicht hierfür aus. Sie finden dieses in der linken Spalte der Gesamtliste (Link siehe unten).


Erstellung einer Datenschutzerklärung:

Zuständig für das Eintragen der erforderlichen Informationen ist der dezentrale IT-Systemkoordinator Ihres Fachdienstes. Bitte wenden Sie sich an diesen, damit auch Ihre gewünschte Datenschutzerklärung in die zentrale Datenbank mit aufgenommen werden kann.

Wir möchten uns allen nicht erforderliche Arbeit ersparen, bitte erstellen Sie daher Ihre Datenschutzerklärungen daher nicht selbst, sondern nutzen Sie hierfür unser zentrales System.

Leere Datenbank-Tabelle:
DSE_Datenbank_Liste_Vorlage

Hinweise zum Ausfüllen:
DSE_Datenbank_Ausfüllhinweise

Bei Fragen hierzu können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.


Datenbanken für Datenschutzerklärungen der kreisangehörigen Kommunen:

Kreis Segeberg

Stadt Bad Segeberg

Stadt Bad Bramstedt

Amt Bad Bramstedt-Land

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Amt Trave-Land

Amt Leezen

Amt Kisdorf

Amt Itzstedt


Weitere Sammlungen von Datenschutzerklärungen:
Stadt Neumünster


Hinweise zum Einbinden der Links auf Formularen:

Die Links enthalten Unterstriche, die auf dem Ausdruck tlw. nicht mehr als solche erkennbar sind, wenn, wie üblich, der Link wie folgt unterstrichen erscheint, Beispiel:
https://dse.segeberg.de/pdf/20_00_001.pdf

Bitte entfernen Sie daher die Formatierung "unterstrichen" für Ihren Link, Beispiel:
https://dse.segeberg.de/pdf/20_00_001.pdf

Gerne können Sie Ihren Link auch in Form eines QR-Codes auf Ihrem Formular hinterlegen, damit er ganz einfach vom Smartphone aus aufgerufen werden kann, ohne einen Link abtippen zu müssen. Den QR-Code erhalten Sie z.B. über diese Webseite:

QR-Code Generator



Über Rückmeldungen sowie Anregungen für weitere Themen würde ich mich sehr freuen.

Autor: Olaf Kuhlbrodt, 21.12.2023 
Quelle: Kreis Segeberg