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Datenschutz-Folgenabschätzung nach DSGVO

Liebe Führungskräfte und IT-Fachkoordinator*innen,

für die in Ihrem Verantwortungs- bzw. Zuständigkeitsbereich liegenden Fachverfahren müssen Sie prüfen, ob von diesen Verfahren eine Gefahr für die Bürger, deren Daten Sie damit verarbeiten, ausgeht. Diese Prüfung ist generell, aber insbesondere vor Einführung eines neuen Verfahrens bzw. bei gravierenden Änderungen wie der Einführung der E-Akte, erforderlich. Begleitet und unterstützt werden Sie hierbei durch den FD 10.58 Datenschutzbeauftragte, den FD 10.50 IuK sowie ggf. durch das die Veränderung anstoßende Projektteam, z. B. bei der Einführung der E-Akte.

 

Zur Vorbereitung und Unterstützung habe ich für Sie einige Unterlagen vorbereitet:
DSFA Einleitung u Vorarbeiten
DSFA n Art 35 DSGVO
DSFA Ablauf VIS
DSFA Tool Excel Tabelle
DSFA Tool vereinfacht

Mein Artikel zum Thema Verfahrensakte und -freigabe:
Verfahrensakte und -freigabe

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Bei Problemen und Fragestellungen können Sie mich gerne kontaktieren.


Bitte beachten Sie auch die Dienstanweisung „IT-Fachkoordination“.


Über Rückmeldungen sowie Anregungen für weitere Themen würde ich mich sehr freuen.

Autor: Olaf Kuhlbrodt, 27.09.2022 
Quelle: Kreis Segeberg