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Bildrechte beim Fotografieren

Liebe Mitarbeiter*innen,

viele von Ihnen sind seit dem Inkrafttreten der EU-DSGVO sowie einigen veränderten Regelungen an Kindergärten und Schulen verunsichert, unter welchen Bedingungen ich andere Personen fotografieren darf. Dabei hat sich durch die DSGVO nur wenig an der Rechtslage geändert. Weiterhin gilt, dass das Recht am eigenen Bild der fotografierten Personen zu beachten ist. Daher ist die Zustimmung der Betroffenen, bei Kindern auch die beider Elternteile, einzuholen. Das mag zunächst umständlich klingen. Jedoch werden nur noch in Ausnahmefällen Fotos für das eigene, heimische Fotoalbum, egal ob in Papier oder elektronisch, gemacht.

Fotos werden stattdessen in der Regel per Smartphone zum Veröffentlichen im Internet, z.B. auf Instagram, oder zum Versenden per WhatsApp, gemacht. Fotografieren beinhaltet daher normalerweise auch eine Veröffentlichung. Diese kann im Regelfall nicht rückgängig gemacht werden, ein Foto zu Löschen bedeutet (z.B. bei facebook) lediglich, dass dieses als "gelöscht" gekennzeichnet und nicht mehr angezeigt wird.

Aufgrund dieser gänzlich neuen Qualität des täglichen Fotografierens, nämlich die prinzipielle Zugänglichkeit der privaten Fotos für die gesamte Menschheit für alle Zeiten anstatt nur für sehr wenige, ergeben sich auch andere Anforderungen!

Ich habe Ihnen zu diesem Thema eine informative Broschüre der BLM mit einem Gesamtüberblick, einige Zeitungsartikel sowie ein Vortrag des ULD sowie im Anhang die Rechtsgrundlagen zusammengestellt.

 

Recht am eigenen Bild und Urheberrecht
Broschüre der Bayrischen Landeszentrale für neue Medien:
Recht am eigenen Bild, BLM
Urheberrecht: Tipps, Tricks und Klicks, BLM

Vortrag des unabhängigen Datenschutzzentrums für Schleswig-Holstein (unsere Aufsichtsbehörde, ULD) zur Sommerakademie 2018 in Kiel

Bildrechte Vortrag ULD Sommerakaedmie 2018

Webseite der Aktion "Dein Kind auch nicht"
Dein Kind auch nicht


Aktion "share with care" der Telekom inkl. Video, in dem eindrucksvoll auch die Gefahren durch "deep fakes" mittels KI gezeigt werden:
   share with care; Telekom Link  
   Link zum Video auf Youtube (Achtung, Nutzung auf eigene Gefahr, dieser US-Anbieter gewährleistet nicht die Einhaltung der EU-DSGVO!):
   share with care Video (Youtube)


Hinweise zu Bildrechten bei Kindertagesstätten
Kita Fotorechte
Hinweise des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD):
ULD Hinweise Kitas
Bildrechte und Datenschutz in der Kita;
   DigiCoaches & SmarteKitas Mai 2023; Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. (VEK):
Kita Bildrechte u Datenschutz VeK SH 2023 06 21

Rechtsgrundlagen:
Strafvorschriften:
Gem. § 201a StGB  ist eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen strafbar.
Gem. § 22f. KunstUrhG ist die Verbreitung v. Bildnissen ohne Einwilligung strafbar.
Zudem kann ein  Verstoß gegen das allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG) beim bloßen Erstellen v. Bildaufnahmen ohne Verbreitungsabsicht nach Gesamtabwägung vorliegen. Es besteht dann ein Löschanspruch, wenn eine Weiterverbreitung der Aufnahmen befürchtet werden kann.

Zivilrechtliche Ansprüche:
Es besteht ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 BGB bei widerrechtlicher Verbreitung v. Aufnahmen.

EU-DSGVO:
Bildaufnahmen ohne Einwilligung oder Rechtsgrundlage stellen Verstoß gegen die DSGVO dar, der mit einem Bußgeld durch die zuständige Aufsichtsbehörde (ULD in Kiel) geahndet werden kann. Ausgenommen vom Geltungsbereich der DSGVO sind natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten ausgenommen. Gem. Erwägungsgrund 18 ist damit ein fehlender Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit gemeint.

Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz:
Recht am eigenen Bild KUG

Wikipedia-Artikel dazu:
Recht am eigenen Bild, Wikipedia

Einwilligungserklärungen vs. Model-release-Vertrag: Grundlagen und Vorlagen:
Bildrechte model release Vertrag anstatt Einwilligung; Datenschutzguru


Rechtliche Hinweise zu Nacktbildern:
Hinweise_rechtliche_Bedingungen_Nacktbilder

Fahndungsfotos sind nur aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses zulässig
Quelle: Artikel in der Segeberger Zeitung vom 18.07.2023: "Polizei sucht Tankstellenräuber" :


Presse:

Für die grundgesetzlich garantierte freie Arbeit der Presse gilt das sog. Medienprivileg.
Rechtsgrundlagen:
   - das jeweilige Landespressegetz, nach dem die meisten Regelungen der EU-DSGVO für diesen Bereich nicht gelten
   - Medienstaatsvertrag für die öffentlich-rechtlichen Medien (z.B. ARD, ZDF, DLF)
   - das Kunsturhebergesetz
Übersicht: Übersicht Presserecht, Rechtsanwälte Kolb, Blickhan & Partner


Zeitungsartikel zu diesem Thema:

Artikel in der Segeberger Zeitung vom 07.03.2024: Sind Fotos bei vermutlichen Straftaten zulässig?

Fazit aus dem Artikel:
Grundsätzlich verletzten Bild- und Tonaufnahmen gegen den Willen der abgebildeten Person deren Persönlichkeitsrechte, so Polizist Zeidler. Bei einem berechtigten Interesse könnte dieses aber höher einzustufen sein. Aus Sicht der Polizei sei es deshalb zulässig gewesen, das Geschehen zu dokumentieren. Die Fotos dienten der Identifikation eines vermutlichen Straftäters.

Bericht über die Text- und Gesichtserkennung von "Google Lens", Heise online, 23.08.2019
Google Photos ermöglicht Suche nach Texten in Bildern


Über Rückmeldungen sowie Anregungen für weitere Themen würde ich mich sehr freuen.

Autor: Olaf Kuhlbrodt, 20.08.2025 
Quelle: Kreis Segeberg