Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kreisverwaltung Segeberg ist bemüht, ihre Homepage barrierefrei zugänglich zu machen.
An dieser Stelle finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Hinweisformular für Barrieren und Fehler.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.segeberg.de sowie deren Unterauftritte und eingebundene Fachverfahren, soweit sie durch den Kreis Segeberg verantwortet werden.
Der Kreis Segeberg ist bestrebt, seine Website im Einklang mit § 12 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Schleswig-Holstein (BITV SH) sowie der europäischen Norm EN 301 549 (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vereinbar mit den Anforderungen der BITV SH und WCAG 2.1 AA.
Grundlage ist eine vereinfachte Überwachungsprüfung der Prüfstelle für barrierefreie IT des Landes Schleswig-Holstein vom 02.06.2025 sowie ergänzende interne Bewertungen (zuletzt am 16.02.2026). Aufgrund des begrenzten Prüfumfangs können weitere Barrieren bestehen.
Unterstützende Funktionen
Eye‑Able®
Auf der Website wird ein Anpassungs‑Werkzeug (Eye‑Able®) angeboten. Dieses stellt lediglich eine zusätzliche Nutzungshilfe dar und ersetzt keine technische Barrierefreiheit der Website.
Das Programm der Firma Web Inclusion GmbH soll Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- ein Blaufilter,
- ein Nachtmodus,
- eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton.
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel "ALT + 1" geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über "ALT + F1").
Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com.
ReadSpeaker®
Um Ihnen einen Service zum Vorlesen von Texten aus unserem Web-Angebot anbieten zu können, nutzen wir Dienste des Anbieters ReadSpeaker.
Anschrift: Princenhof Park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Netherlands.
E-Mail: support@readspeaker.com.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wahrnehmbarkeit
- Fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei Bildern und grafischen Bedienelementen.
- Unzureichende Farbkontraste bei Texten und Bedienelementen.
- Videos und Podcasts ohne verlässliche Untertitel.
- Einschränkungen bei starker Vergrößerung oder geringer Bildschirmbreite (320 Pixel).
Bedienbarkeit
- Interaktive Elemente teilweise nicht vollständig per Tastatur nutzbar.
- Fokus nicht durchgehend sichtbar oder logisch geführt.
- Bewegte Inhalte nicht unmittelbar pausierbar.
- Navigationsbereiche nicht eindeutig beschriftet oder überspringbar.
Verständlichkeit
- Unvollständige oder fehlende Beschriftungen in Formularen.
- Einzelne Bedienelemente nicht deutschsprachig beschriftet.
- Erläuterungen in Leichter Sprache fehlen.
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen.
Robustheit
- Inkonsistente Überschriftenstruktur.
- Statusmeldungen nicht eindeutig erkennbar.
- Nicht barrierefreie PDF Dokumente.
Gründe für die Einschränkungen
Die Barrieren bestehen insbesondere aufgrund:
- historisch gewachsener Inhalte,
- externer Fachverfahren,
- technischer Systemabhängigkeiten,
- umfangreicher Alt Dokumentbestände.
Neue Inhalte werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt. Bestehende Inhalte werden schrittweise überarbeitet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellt am: 16.02.2026
Letzte Überprüfung: 16.02.2026
Methodik: Externe, stichprobenartige Überwachungsprüfung (02.06.2025) und ergänzende Selbstbewertung (16.02.2026)
Rückmeldungen und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Sprechen Sie uns über das Hinweisformular für Barrieren und Fehler an.
Sie können sich auch an die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung des Kreises Segeberg wenden. Dieses Ehrenamt ist eine freiwillige Leistung des Kreises Segeberg.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden.
Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Durchsetzungs- oder Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Durchsetzungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Durchsetzungsverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Wahrnehmbarkeit
· Fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei Bildern und grafischen Bedienelementen.
· Unzureichende Farbkontraste bei Texten und Bedienelementen.
· Videos und Podcasts ohne verlässliche Untertitel.
· Einschränkungen bei starker Vergrößerung oder geringer Bildschirmbreite (320px).
Bedienbarkeit
· Interaktive Elemente teilweise nicht vollständig per Tastatur nutzbar.
· Fokus nicht durchgehend sichtbar oder logisch geführt.
· Bewegte Inhalte nicht unmittelbar pausierbar.
· Navigationsbereiche nicht eindeutig beschriftet oder überspringbar.
Verständlichkeit
· Unvollständige oder fehlende Beschriftungen in Formularen.
· Einzelne Bedienelemente nicht deutschsprachig beschriftet.
· Erläuterungen in Leichter Sprache fehlen.
· Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen.
Robustheit
· Inkonsistente Überschriftenstruktur.
· Statusmeldungen nicht eindeutig erkennbar.
· Nicht barrierefreie PDF‑Dokumente.
Barrierefreiheit - Leichte Sprache
Worum geht es hier?
Diese Seite erklärt:
- Wie barrierefrei die Internet‑Seite www.segeberg.de ist.
- Wo es Probleme gibt.
- Wie Sie Hilfe bekommen.
- Wo Sie sich beschweren können.
Barrierefrei bedeutet: Alle Menschen können die Internet‑Seite benutzen.
Zum Beispiel:
- blinde Menschen.
- Menschen mit Seh‑Behinderung.
- Menschen mit Lern‑Schwierigkeiten.
- Menschen mit motorischen Einschränkungen.
Ist die Internet-Seite barrierefrei?
Nein. Die Internet‑Seite ist noch nicht barrierefrei. Viele Regeln sind noch nicht erfüllt.
Das Land Schleswig‑Holstein hat die Seite geprüft. Die Prüfung war am 02.06.2025. Dabei wurden viele Probleme gefunden. Im Februar 2026 wurden weitere Probleme gefunden. Diese Probleme werden hier genannt.
Welche Probleme gibt es?
Bilder und Farben
- Manche Bilder haben keine Beschreibung.
- Manche Farben haben zu wenig Kontrast.
- Videos haben keine guten Untertitel.
- Bei starker Vergrößerung wird die Seite unübersichtlich.
Bedienung
- Manche Funktionen gehen nicht mit der Tastatur.
- Der Cursor Rahmen ist nicht immer sichtbar.
- Bewegte Inhalte stoppen nicht sofort.
- Menüs sind schwer zu überspringen.
Formulare und Texte
- Manche Felder haben keine Beschriftung.
- Einige Knöpfe sind nicht auf Deutsch.
- Es gibt noch keine Infos in Leichter Sprache.
- Es gibt noch keine Videos in Gebärden Sprache.
Technik
- Überschriften sind falsch aufgebaut.
- Meldungen werden nicht richtig vorgelesen.
- PDF Dateien sind nicht barrierefrei.
Zusatz-Werkzeuge
Es gibt zwei Hilfs‑Werkzeuge auf der Seite. Das eine heißt: Eye‑Able.
Damit können Sie zum Beispiel:
- die Schrift größer machen.
- Farben ändern.
- Fotos abschalten.
Das andere Werkzeug heißt ReadSpeaker.
Damit können Sie:
- Texte vorlesen lassen.
Wichtig: Die Werkzeuge machen die Seite nicht barrierefrei.
Warum gibt es die Probleme?
Die Seite ist schon alt. Es gibt viele Dokumente. Es gibt Programme von anderen Anbietern.
Wir verbessern die Seite Schritt für Schritt.
Probleme melden
Haben Sie ein Problem gefunden? Dann schreiben Sie uns:
Kreis Segeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E‑Mail: info@segeberg.de
Sie erreichen uns auch mit einem Hinweis-Formular auf unserer Internet-Seite.
Sie können sich auch an die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung des Kreises Segeberg wenden.
Bitte schreiben Sie:
- Welche Seite meinen Sie?
- Was funktioniert nicht?
- Welches Hilfs‑Programm nutzen Sie? (zum Beispiel ein Vorlese‑Programm = Screenreader)
Beschwerde
Antwortet die Behörde nicht? Oder hilft die Antwort nicht? Dann können Sie sich beschweren.
Das heißt: Durchsetzungs‑Verfahren. Das ist kostenlos.
Anschrift:
Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik
Karolinenweg 1
24105 Kiel
E‑Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Gebärden-Sprache
Wir planen Videos in Deutscher Gebärden‑Sprache.
Mehr Infos in Leichter Sprache
Hier finden Sie Informationen über diese Internet-Seite in Leichter Sprache. Klicken Sie auf die folgende rote Schaltfläche.