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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kreisverwaltung Segeberg ist bemüht, ihre Homepage barrierearm zugänglich zu machen.

An dieser Stelle finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Hinweisformular für Barrieren und Fehler.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kreisverwaltung Segeberg ist bemüht, ihre Homepage im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.segeberg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Eye-Able

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • ein Blaufilter,
  • ein Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton.

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel "ALT + 1" geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über "ALT + F1").

Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com.

Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Podcasts sind nicht in Textform verfügbar.
  • Videos in Verlinkungen sind nicht untertitelt.
  • Es gibt kein Angebot in Gebärdensprache.
  • PDF-Dokumente sind nicht vollumfänglich barrierefrei. Es fehlen zum Beispiel Alternativtexte (Dokumentbeschreibung und Alternativtexte zu Grafiken aller Art), teilweise ist die Sprache kompliziert und es werden Abkürzungen verwendet.
  • Es gibt keine PDF-Dokumente und Homepage-Inhalte in Leichter Sprache.
  • Das Bürgerinformationssystem "Allris" unterstützt die Vorlesefunktion auf dieser Homepage nicht.
  • Der Tastaturfokus ist auf dem Bedienelement "Formular absenden" in Online-Formularen nicht ausreichend gut
    sichtbar. Das Kontrastverhältnis von Text zum Hintergrund muss 4,5:1 betragen. Das Bedienelement selbst weist zum weißen Hintergrund ebenfalls ein zu geringes Kontrastverhältnis aus. Das Bedienelement muss zum Hintergrund ein Kontrastverhältnis von 3:1 ausweisen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.11.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen zum Teil auf einer externen Bewertung der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein vom 16.06.2025 und zum Teil auf einer eigenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft.

Rückmeldungen und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Sprechen Sie uns über das Hinweisformular für Barrieren und Fehler an.

Sie können sich auch an die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung des Kreises Segeberg wenden. Dieses Ehrenamt ist eine freiwillige Leistung des Kreises Segeberg.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden.

Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

Hinweisformular für Barrieren und Fehler

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